«La Colline»: Bundesgericht verfügt vorübergehenden Baustopp

Mit der superprovisorischen Verfügung will sich das Bundesgericht bis Ende Monat Zeit geben, um zu entscheiden, ob die Überbauungen beim Naturschutzgebiet tatsächlich realisiert werden dürfen.

Entscheid aus Lausanne: Die Bagger stehen erst mal still.  Foto: Kenneth Nars
Entscheid aus Lausanne: Die Bagger stehen erst mal still. Foto: Kenneth Nars

Die Nachricht aus Lausanne schlug bei Jennifer Mc Gowan, Sprecherin der Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim, die seit Monaten gegen die Überbauungen beim Naturschutzgebiet Schwinbach-Aue in Arlesheim kämpft, ein wie eine Bombe. Das Bundesgericht verfügte den provisorischen Baustopp gerade mal 24 Stunden, nachdem die Stiftung Helvetia Nostra im Namen der Fondation Franz Weber Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Baselland eingereicht hatte. Das Kantonsgericht hatte den Antrag der Naturschützer auf Baustopp abgewiesen. Inhaltlich ist Jennifer Mc Gowan über den Entscheid des Bundesgerichts weniger überrascht. Denn für sie war klar: «Die geplante Überbauung La Colline würde zu schweren Schäden im Naturschutzgebiet führen. Dies belegt ein ausführliches biologisches Gutachten.»


«Naturobjekt wäre zerstört worden»
Die superprovisorische Verfügung aus Lausanne heisst aber nicht, dass die Überbauungen nicht realisiert werden können. Die Behörden, darunter vor allem das Kantonsgericht, haben nun bis zum 22. Oktober Zeit, ihren Entscheid zu erklären. Erst dann wird das Bundesgericht entscheiden, ob weitergebaut, das Projekt angepasst oder sogar definitiv gestoppt werden muss. Bei der Fondation Franz Weber, der Stiftung Helvetia Nostra und der Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim will man nicht zu früh jubeln. Fondation-Sprecher Matthias Mast erinnert aber: «Ohne superprovisorische Verfügung des Bundesgerichts wäre mit einer Trockenlegung das Naturobjekt zerstört worden». Der Baustopp gebe der Stiftung, der Fondation sowie der Initiative die Chance, so rasch als möglich mit der Baselbieter Regierung und den Investoren der Steiner AG an einem runden Tisch eine Lösung zu suchen.


Trotz Verfügung weitergebaut
Für Misstöne sorgte die Steiner AG vergangene Woche, als trotz verschickter superprovisorischer Verfügung noch weitergebaggert wurde. «Und dies ausgerechnet direkt beim heiklen Naturschutzgebiet», klagt Mc Gowan bestürzt.
Bei der Steiner AG beharrt man darauf, dass die für den Bau verantwortliche Abteilung zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis von der Verfügung hatte. Diese ging von Lausanne zuerst zur Bauherrin, der Steiner Investment Foundation. Mediensprecher Andreas Gurtner betont nochmals, dass die Steiner AG bereit wäre, auf Einladung der Baselbieter Regierung an einem runden Tisch teilzunehmen. Doch gemäss Telebasel will der Baselbieter Baudirektor Isaac Reber (Grüne) noch immer nichts von einem solchen Austausch wissen. «Sämtliche von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Fragen hätten von denselben im Quartierplan- und Baubewilligungsverfahren vorgebracht werden können und müssen», liess sich Reber am Montag bei Telebasel schriftlich zitieren. Am Tag danach bekräftigte die Baudirektion in einer Mitteilung diese Haltung. Daran ändere auch die Verfügung des Bundesgerichts nichts. «Diese dient ausschliesslich dazu, den Status quo so lange zu erhalten, bis sich das Gericht aufgrund der Eingaben der Parteien mit der Frage befasst hat, ob die Beschwerde überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, was angesichts der bisherigen Urteile zumindest fraglich sein dürfte.»

Mc Gowan sagt: «Der Einwand des gefährdeten Naturschutzgebiets wurde bereits auf jeder Stufe des Einspracheverfahrens zum Quartierplan eingebracht. Dies kann in den damaligen Akten nachgelesen werden. Trotzdem wurde stets auf das notwendige biologische Fachgutachten verzichtet.»

Der Regierungsrat greift die Naturschützer frontal an. «Angesichts der seit Jahren einheitlichen Haltung aller demokratischen und gerichtlichen Instanzen findet der Regierungsrat die Vorgehensweise der Initianten äusserst befremdlich.» Aus seiner Sicht entstehe der Eindruck, dass «der rechtsstaatliche Grundsatz der Rechtssicherheit über die Massen strapaziert werden soll». Aus diesem Grund sei er nicht bereit, Verhandlungen mit den Initianten zu führen.


Eigenmann macht sich keine Sorgen
Für Arlesheims Gemeindepräsident Markus Eigenmann (FDP) ist der Entscheid aus Lausanne keine Überraschung. Er möchte diesen auch nicht zu hoch werten. «Das ist für mich ein normaler Vorgang als Teil des Ablaufs einer solchen Beschwerde.» Er gehe davon aus, dass das Bundesgericht die Entscheidungen der Baselbieter Regierung und des Kantonsgerichts stützen wird. Für Eigenmann ist der verfügte provisorische Baustopp kein Etappensieg für die Naturschützer, wie dies vereinzelt Medien dargestellt haben, sondern eine reine Verfahrensfrage, um für eine detaillierte Entscheidungsfindung Zeit zu gewinnen.

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