Ein Tännlein aus dem Walde?

Vor Weihnachten wurde im Pfeffinger Wald eine etwa 25 Jahre alte Weisstanne gefällt – der Spitz diente wohl als Weihnachtsbaum. Kein Einzelfall, erklärt Waldchefin Pia Hägeli.

Abgesägt: Die Weisstanne war von der Bürgergemeinde als Zukunftsbaum gepflegt worden. Nun steht sie nicht mehr. Foto: zVg
Abgesägt: Die Weisstanne war von der Bürgergemeinde als Zukunftsbaum gepflegt worden. Nun steht sie nicht mehr. Foto: zVg

Ein schmuckes Tännlein in einer Ecke, darunter ein paar grüne Zweige und Geschenke: Das darf an Weihnachten nicht fehlen. Während die allermeisten ihren Tannenbaum bei der Bürgergemeinde oder bei Detailhändlern kaufen, gibt es jedoch immer wieder Menschen, die ihren Baum im nahe gelegenen Wald einfach selbst fällen. Vor Weihnachten hat Pia Hägeli, Pfeffinger Bürgerrätin und Waldchefin, eine traurige Entdeckung gemacht: Ganz in der Nähe der Weihnachtsbaumplantage der Bürgergemeinde wurde eine grosse Weisstanne gefällt. Dabei wurde allerdings nur der buschige Spitz mitgenommen.

Mit der dreisten Fällung hat der Baumdieb nicht nur der Bürgergemeinde geschadet, sondern auch dem Ökosystem: Der Baum stand in einem Waldstück, das erst im letzten Jahr unter anderem für den Grossen Eisvogel (ein Schmetterling) aufgewertet wurde. Zwar gäbe es dort einige Weisstannen, jener gefällte Baum sei allerdings ein besonders schönes Exemplar gewesen, das extra gepflegt und freigestellt wurde, erklärt Hägeli. «Mir tut es weh, wenn eine mehr als 25 Jahre alte Weisstanne, die in unserem Wald als Zukunftsbaum freigestellt und über all die Jahre gepflegt wurde, gefällt und nur die Spitze zur Zierde einer Stube mitgenommen wird. Ist das Weihnachten?»

Nicht das erste Mal – dennoch illegal

Ein Schnäppchen hat der Dieb allemal gemacht: Nimmt man die Richtpreisempfehlungen der IG Suisse Christbaum, so dürfte sich der Wert der rund sechs Meter hohen Weisstanne auf ungefähr 360 Franken belaufen. Immer wieder komme es vor, dass vor Weihnachten Bäume gefällt würden, weiss Hägeli. Was einigen dabei wohl nicht bewusst ist: «Es ist verboten, einen Baum einfach zu fällen und mitzunehmen. Das besagte Waldstück gehört der Bürgergemeinde und wird von ihr gepflegt», erklärt Hägeli. Kontrollen kann und will die Bürgergemeinde aber trotzdem nicht durchführen. Pia Hägeli appelliert an das Gewissen des Diebes und verweist auf das bestehende Weihnachtsbaum-Angebot der Bürgergemeinde. Ein Weihnachtsbaum aus der eigens dafür angelegten Plantage ist sowohl für das Gewissen als auch für die Natur die bessere Lösung.

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