Pfeffingen: Strengere Regeln beim Licht und spätere Nachtruhe
Der Pfeffinger Gemeinderat stellte das neue «Reglement über die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung» vor. Darüber wird an der kommenden Gemeindeversammlung abgestimmt.

Das «Reglement über die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung» soll das seit 2002 geltende Polizeireglement ersetzen. Vereinzelte Regelungen würden nicht mehr stimmen, seien überholt und entsprächen nicht mehr den heutigen Lebensumständen. Auch fehlten Themen, die heute von Bedeutung sind, gänzlich, erklärten Gemeindepräsident Ruben Perren und Gemeinde-Vizepräsident Martin Kaiser im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Mittwoch vergangener Woche.
«Wir haben das Reglement inhaltlich nur punktuell geändert, vor allem aber neu strukturiert», sagte Ruben Perren zu Beginn. Unter anderem wurde die Aufgabenaufteilung zwischen der Gemeinde für Ruhe und Ordnung und der Polizei für Sicherheit noch klarer definiert. Deshalb heisse das Reglement auch nicht mehr Polizeireglement.
Feuerwerk bis 1 Uhr
Als Grundsatz wurde im Reglement die gegenseitige Rücksichtnahme verankert: Jede Person soll übermässig störende Einwirkungen auf die Umgebung vermeiden. Ein Dauerbrenner ist die Nachtruhe. Bis anhin galt diese die ganze Woche ab 22 Uhr. Geht es nach dem Gemeinderat, soll an Freitagen und Samstagen die Nachtruhe neu eine Stunde später um 23 Uhr beginnen. Damit wolle man auf die heutigen Lebensumstände der Menschen Rücksicht nehmen, da private oder öffentliche Veranstaltungen am ehesten am Freitag und Samstag stattfinden.
An Sonn- und Feiertagen gilt morgens die Nachtruhe neu bis 8 statt wie bis anhin bis 6 Uhr. In den beiden Nächten vom 31. Juli bis zum 2. August sowie an Silvester vom 31. Dezember auf den 1. Januar gilt die Nachtruhe erst ab 2 Uhr. Feuerwerk darf gemäss Gemeinderat bis um 1 Uhr gezündet werden. Diese Stunde Differenz sei bewusst gewählt, führte Gemeinde-Vizepräsident Martin Kaiser aus. «Es soll nicht so sein, dass man nach der letzten Rakete nicht mehr reden darf.»
Weihnachtsbeleuchtung klarer geregelt
Im neuen Reglement sind klarere Vorgaben für Beleuchtungen festgehalten. Rein ästhetische Lichtinstallationen im Aussenbereich müssen zwischen Mitternacht und 6 Uhr ausgeschaltet sein. Gemeindepräsident Perren gab auf Nachfrage aus dem Publikum zu, dass dies ein Eingriff in die Privatsphäre sei. Aufgrund von hellen Lichtquellen, die die Nachbarschaft die ganze Nacht hindurch tangieren, sei dieser Eingriff nötig. Dies sei auch eine Massnahme gegen die Lichtverschmutzung, so Kaiser. Lichtquellen zur Erhöhung der Sicherheit auf der eigenen Parzelle müssen so eingestellt sein, dass sie zeitlich und räumlich auf fremden Grundstücken nicht stören. Eine Ausnahme besteht für die Weihnachtsbeleuchtung. Eine solche ist aber nur zwischen dem 15. November und dem 15. Januar gestattet. Bis anhin gab es zu Weihnachtsbeleuchtungen keine Vorgaben.
Neu gibt es ausserdem einen Passus zu Drohnen. Will man diese über dem Siedlungsgebiet von Pfeffingen fliegen lassen, braucht es dafür immer eine Bewilligung.
Braucht es Vorgaben für Swimmingpools?
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zwischen dem 3. Juli und dem 31. August zum Reglemententwurf sind bei der Gemeinde Pfeffingen sieben Eingaben eingegangen. Kritik gab es unter anderem an der späteren Nachtruhe am Freitag und Samstag. Gefordert wird auch eine konsequentere Durchsetzung der Nachtruhe.
Eine Mitwirkende wünscht sich eine Erwähnung der Benützung von Swimmingpools an Sonn- und Feiertagen. «Leider meinen viele, dass, wenn man einen Pool benützt, man lautstark schreien und mit Schwimmhilfen aufs Wasser schlagen kann.» Der Gemeinderat sah davon ab. Auch wurden strengere Beschränkungen für Feuerwerk gefordert. Vergeblich wurde gefragt, ob das tägliche Grillieren und damit die Geruchsbelästigung in das Reglement gehören würden. Über das neue Reglement befindet die Gemeindeversammlung am 10. Dezember. Der Entwurf und der Mitwirkungsbericht können unter anderem auf der Website der Gemeinde abgerufen werden.