Behörden sollen Präsenz markieren und Wertschätzung entgegenbringen

Steht der Neuzuzüger-Apéro an, wird der Kultur-, Sport- und Sozialpreis verliehen oder lädt ein Aescher Verein zu einem bedeutsamen Lokalevent ein, ist der Gemeinderat künftig in der Pflicht, vor Ort zu sein. Dies entschied die Gemeindeversammlung mit der Teilrevision des entsprechenden Behördenreglements.

Im Pflichtenheft verankert: Aescher Behördenmitglieder sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich zur Teilnahme an lokalen Anlässen verpflichtet. Dabei dürfte auch das eine oder andere Glas Wein aus der Aescher Klus gereicht werden.
Im Pflichtenheft verankert: Aescher Behördenmitglieder sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich zur Teilnahme an lokalen Anlässen verpflichtet. Dabei dürfte auch das eine oder andere Glas Wein aus der Aescher Klus gereicht werden. ZVG

Man stelle sich vor, man sei zum Essen eingeladen und der Gastgeber glänzt durch Abwesenheit», sagte Gemeindepräsidentin Marianne Hollinger an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch vergangener Woche. Damit das nicht geschieht, werden Behördenmitglieder – namentlich Gemeinderäte, Mitglieder der Sozialhilfebehörde oder Schulräte – künftig in die Pflicht genommen, persönliche Präsenz zu markieren. So schreibt der Paragraf 4 im Reglement über die Entschädigungen der Mitglieder von Behörden, Kommissionen und übrigen Organen der Gemeinde Aesch vor: «Die Behördenmitglieder sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben grundsätzlich zur Teilnahme an lokalen Anlässen verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behörde Dritte einlädt.» Mit der Reglementsänderung will der Gemeinderat gewährleisten, dass die Behörde als ganze Körperschaft oder mittels Delegation auftritt, sowohl bei eigenen Veranstaltungen als auch wenn Aescher Vereine und Institutionen zu Anlässen einladen, die für das Dorfleben bedeutsam sind –  wenn etwa der lokale Gewerbeverein zur Generalversammlung einlädt.

Der Gemeinderat war in seiner Revision des Reglements zudem zum Schluss gekommen, den Paragrafen 6 zu vereinfachen. Aus einer langen Aufzählung, welche Tätigkeiten in der Pauschalentschädigung enthalten sind, heisst es neu: «Mit der Ausrichtung einer Pauschalentschädigung an ein Behördenmitglied sind sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Tätigkeiten abgegolten. Darunter fallen namentlich Vorbereitung und Aktenstudium von Behördensitzungen, Gemeindeversammlungen, Besprechungen oder Repräsentationsaufgaben sowie Sitzungen mit kommunalen Kontrollorganen.»
Unverändert bleiben die verschiedenen Pauschalen. So wird das Amt des Gemeindepräsidiums mit 75 300 Franken entschädigt, die Pauschale für das Vizepräsidium ist mit rund 29 700 Franken veranschlagt, ein einfaches Gemeinderatsmitglied mit rund 26 400 Franken. Zum Vergleich: Das Präsidium der Sozialhilfebehörde ist mit einer Pauschalentschädigung von 8500 Franken ausgestattet, das Schulratspräsidium für die Primarschule und den Kindergarten mit 5300 Franken. Das Sitzungsgeld ist für alle Behördenmitglieder mit einem Stundenansatz von 34.60 Franken festgelegt. Die Teilrevision wurde von der Versammlung mit 45 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen und einigen Enthaltungen angenommen.


Kündigungsschutz gelockert

Auch die anderen Geschäfte brachte der Gemeinderat durch. Die Mutation zum Zonenplan Siedlung Parzelle Nummer fünf von OeWA in die W2c erfolgte einstimmig. Die Teilrevision des Personalreglements stiess teilweise auf Kritik, in der Schlussabstimmung obsiegte der Vorschlag des Gemeinderates mit 45 Ja- gegenüber 12 Nein-Stimmen bei wenigen Enthaltungen. Insgesamt wurde das Personalreglement flexibler gestaltet, der Kündigungsschutz etwas gelockert; man nähere sich der Privatwirtschaft an, resümierte Hollinger. Einige wenige Kritiker verliehen ihrer Befürchtung Ausdruck, dass Aesch als Arbeitgeber an Attraktivität einbüssen und gute Mitarbeitende an umliegende Gemeindeverwaltungen verlieren werde. Die Folge sei häufiger Personalwechsel, was sich negativ auswirke auf die Gemeinde. Gemäss Reglement kann der Gemeinderat neu beschliessen, dass bei negativen Rechnungsabschlüssen Lohnanstiege um ein Jahr ausgesetzt oder verzögert werden.

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