Zweites Mitwirkungsverfahren eröffnet
Die Grundeigentümerschaft von Breitenbach hat nochmals die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinde zu nehmen.
Der Gemeinderat lädt im Rahmen der Ortsplanrevision zu einer zweiten Mitwirkung ein. Diese wird heute, den 6. März, eröffnet und dauert bis zum 28. März. In dieser Zeit können Änderungswünsche schriftlich eingereicht werden. Andere Gemeinden verzichteten auf eine zweite Mitwirkung. Dornach zum Beispiel ging nach der ersten Mitwirkung direkt in die Auflage und nahm in Kauf, dass sich Betroffene nur noch im Beschwerdeverfahren äussern können. «Wir möchten den einvernehmlichen Weg gehen», sagt der in Breitenbach für die Raumplanung zuständige Gemeinderat, David Häner. «Die erste Mitwirkung führte zu einigen Änderungen in der Nutzungsplanung und es gibt die Stellungnahme des kantonalen Raumplanungsamtes. Wir möchten alles offenlegen und das Feedback abholen», lautete der einstimmige Entscheid des Gesamtgemeinderates.
«Zum Beispiel hatten Betroffene angeregt, in der Kernzone die Hofstattzone zu lockern. Der Gemeinderat ist diesem Begehren nachgekommen und hat sich für eine Übergangszone entschieden, die beim Bauen mehr Spielraum zulässt als die Hofstattzone», führt Häner aus. Weiter sei der Gemeinderat im Gebiet Frohmatt über die Bücher gegangen. Er habe sich für den Mittelweg entschieden: Nicht das gesamte Gewerbegebiet soll in Wohnzone umgewandelt werden, sondern nur die Hälfte — und zwar der Teil entlang der Lüssel. Man komme dem Wunsch nach, für die Arbeitszonen Reserven sicherzustellen. Dies entspreche der Vorprüfung des Kantons. Im Moment gebe es in Breitenbach noch brachliegende Gewerbezone. Dies könnte sich aber im Hinblick auf die Umwandlung des Isola-Areals ändern. Diese Entwicklung steht raumplanerisch auf einem anderen Papier geschrieben. Die Transformation «von der Industrie zum Wohnen» ist von der laufenden Ortsplanrevision ausgeklammert, ihre rechtliche Grundlage muss mit dem Teilzonenplan Isola noch erarbeitet werden.
Im Grien sei nun noch eine Umzonung hinzugekommen von Landwirtschaftsland in Zone für öffentliche Anlagen. «Die Ausgangslage ist heute eine andere als zu Beginn der Ortsplanrevision», begründet Häner. «Es gibt ein aktuelles Projekt zur Erweiterung der Sportanlagen Grien mit dem möglichen Bau eines Kunstrasenplatzes.» Im Sinne der neu gegründeten Sportregion Laufental-Thierstein, in der Breitenbach eine zentrale Rolle spiele, gelte es, die rechtliche Grundlage zu schaffen für den künftigen Handlungsspielraum.
Entfaltung brauche es auch für die Wohnquartiere Margrieben und Hüglismatt, sie sollen einen Mehrwert erhalten. Der Kanton stehe der von Breitenbach gewünschten Umzonung von Reservezone in Bauland ablehnend gegenüber. «Margrieben ist bereits voll erschlossen und die Eigentümerschaft leistete Perimeterbeiträge. Deswegen hält der Gemeinderat an der Umzonung fest», resümiert Häner.
Waldbaulinie eigentlich zu nahe
Ein heikler Punkt sei die Waldbaulinie, diese bewege sich in Breitenbach historisch bedingt zwischen zehn und fünfzehn Meter, sollte nun aber laut Kanton auf 20 Meter festgesetzt werden. «Dies hätte zur Folge, dass bestehende Bauten zu nah am Wald liegen. Der Gemeinderat hat entschieden, die bisherigen Waldbaulinien nicht zu versetzen», so Häner.