Spitex Thierstein Dorneckberg verliert Leistungsauftrag
Bei der Neubeurteilung entscheidet sich der Gemeinderat von Breitenbach gegen die Spitex Thierstein Dorneckberg.
Der Gemeinderat von Breitenbach entschied an seiner Sitzung vom Montag, den Leistungsauftrag (2026-2029) für die ambulante Pflege der PrivateCare AG zu geben. Am 20. Mai hatte er sich noch für die bisherige Leistungserbringerin, die Spitex Thierstein Dorneckberg, ausgesprochen. Diese Verfügung wurde Ende September vom Verwaltungsgericht aufgehoben.
Der Gemeinderat hatte die Leistungen für die ambulante Pflege im Februar 2025 öffentlich ausgeschrieben. Nach dem Vergabeentscheid im Frühjahr ergriff die zweitplatzierte Bewerberin, die PrivateCare AG, das Rechtsmittel. Sie machte geltend, der Gemeinderat habe nicht mit gleich langen Ellen gemessen. In der Tat sei ihm bei der Bewertung der Kosten ein Fehler unterlaufen, räumte der Gemeinderat in seiner Stellungnahme an das Gericht ein. Anstatt der in den Ausschreibungsunterlagen festgeschriebenen absoluten Bewertung sei der Preis relativ bewertet worden. Dadurch kam die Spitex Thierstein Dorneckberg bei der Bewertung ihrer Eingabe zu einer Punktezahl, die ihr gemäss Kriterien gar nicht zustand.
Das Gericht verfügte, die Angelegenheit gehe zurück an den Gemeinderat zur Neubeurteilung. Der Gemeinderat nahm diese an seiner Sitzung vom Montag vor und beschloss mit sechs Ja-Stimmen, den Leistungsauftrag für die ambulante Pflege ab Januar 2026 der PrivateCare AG zu vergeben. Der Beurteilungsfaktor Preis wurde mit 40 Prozent gewichtet. Die PrivateCare offerierte die vom Gemeinderat verlangten Leistungen zu einem Preis, der einige zehntausend Franken günstiger ist als jener der Spitex Thierstein Dorneckberg. Die Spitex Thierstein Dorneckberg punktete insbesondere im Bereich der Erfahrung. «Korrigiert man den Fehler, dann landet die PrivateCare AG auf dem ersten Platz und die Spitex Thierstein Dorneckberg auf dem dritten Platz. Die Spitex Thierstein Dorneckberg verrechnet ihre Leistungen zum vom Kanton zugelassenen Höchsttarif, einige andere Anbieter setzen auf günstigere Tarife», resümierte Gemeindeverwalter Andreas Dürr an der Sitzung vom Montag. Es war die erste Sitzung der neuen Legislatur unter der Leitung von Gemeindepräsident Christian Thalmann und mit den zwei neuen Gemeinderätinnen Anina Weber und Anja Studer. Weber machte darauf aufmerksam, dass der Zeitplan sehr knapp bemessen sei. Den Wechsel auf Januar 2026 zu vollziehen, sei in der Tat sportlich, räumte Dürr ein. Das Gelingen setze voraus, dass sich die beiden Anbieter bei der Übergabe miteinander austauschen. Weber machte beliebt, im Verlauf des nächsten Jahres nachzuhaken, ob die versprochenen Leistungen auch wirklich eingehalten werden. «Dies darf aber nicht nach subjektivem Gutdünken erfolgen», gab Thalmann zu bedenken. Dürr machte darauf aufmerksam, dass sich die Gemeinde grundsätzlich auf die kantonalen Vorgaben verlassen kann, die über die Zulassung entscheiden. Die Wahl der ambulanten Pflege sei letztlich den Betroffenen überlassen, und die Gemeinde komme im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung für ihren Kostenanteil auf. Bei den privaten Anbietern — und davon gebe es immer mehr — sei es so, dass sie einen Auftrag auch ablehnen können. Dieses Recht stehe dem Anbieter, der von der Gemeinde den Leistungsauftrag erhalten hat, nicht mehr in diesem Masse zu, erklärte Dürr.
Michael Geissmann, Geschäftsführer der Private Care AG, zeigt sich auf Anfrage dieser Zeitung sehr zuversichtlich. «Wir wurden von der Gemeinde Breitenbach über die Vergabe informiert. Die entsprechende Verfügung soll in Kürze eintreffen und im Anschluss wird die Spitex-Leistungsvereinbarung ausgearbeitet. Wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 1. Januar 2026 die Spitex-Leistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner von Breitenbach erbringen dürfen. Die Zufriedenheit aller Beteiligten ist für uns zentral». Die Private Care AG gehört — wie die Rettungsdienste Nordwestschweiz — zur Knecht-Gruppe. «Wir werden uns mit grossem Engagement für einen nahtlosen Übergang einsetzen, sowohl für die Klientinnen und Klienten als auch für das betroffene Pflegepersonal. Dabei nutzen wir unsere Erfahrungen aus den bisherig erfolgten Übernahmen von Organisationen und Leistungsaufträgen», hält Geissmann fest.
Nachgefragt bei der Spitex Thierstein Dorneckberg gibt Geschäftsleiterin Simone Benne zu verstehen, dass eine weitere Beschwerde in dieser Sache nicht ausgeschlossen sei. «Wir werden nach Erhalt der Verfügung entscheiden, ob wir rechtliche Schritte einleiten werden. Das Gericht hatte bemängelt, dass Breitenbachs Verfügung keine Begründung enthielt. Wir sind nun gespannt auf die Begründung.» Sie geht davon aus, dass der Gemeinderat Ermessensspielraum hatte und dass es Ungereimtheiten gibt. «In der Ausschreibung waren die Psychiatriepflege und Palliative Care nicht erwähnt, obwohl der Einwohnergemeindeverband den Musterleistungsvertrag, welcher diese Leistungen enthält, vor einigen Jahren als verbindlich erklärt hat», gibt Benne zu bedenken und hält fest: «Ich habe grosse Zweifel daran, dass diese Leistungen tatsächlich erbracht werden». Den Leistungsauftrag der Gemeinde Breitenbach zu verlieren, werde Spuren hinterlassen. «Ein vollständiger Rückzug aus Breitenbach wäre mit erheblichen Verlusten verbunden und würde uns zwingen, Strukturen abzubauen. Wir haben in den letzten Jahren viel aufgebaut», heisst es seitens der Spitex Thierstein Dorneckberg.