Schluss mit der Geheimniskrämerei

Die fehlende Transparenz bei Zweckverbänden sorgte im Thierstein für Ärger. Die FDP regte mittels Auftrag eine Gesetzesänderung an und stösst beim Regierungsrat offene Türen ein.

Warum geriet der Zweckverband Schule Gilgenberg in die Krise und welche Rolle spielten dabei die einzelnen Vorstandsmitglieder und die Delegierten? Auf Fragen von Aussenstehenden gab es kaum Antworten. Selbst die Gemeinderäte tappten im Dunkeln. Der Gemeinderat von Nunningen verlangte Einsicht in die Protokolle des Schulvorstandes und erhielt keine Antwort. Die Steuerzahlenden, die das Gebilde finanzieren, hatten kaum Möglichkeit, an Informationen zu gelangen.

Die Verhandlungen der Delegiertenversammlungen seien nicht öffentlich, hiess es. Denn bei der Aufzählung im Gemeindegesetz, dass im Kanton Solothurn die Gemeinderatssitzungen und die Gemeindeversammlungen öffentlich sind, fehlt das Gebilde Zweckverband. Das Öffentlichkeitsprinzip gelte aber auch für Zweckverbände, hiess es aus Solothurn. Amtliche Dokumente könnten mittels Herausgabegesuche verlangt werden. Sollten sie unbeantwortet bleiben, könnte man den Verfahrensweg beschreiten.

Einfacher wäre es, den Gesetzestext anzupassen, meinte FDP-Kantonsrat Mark Winkler und brachte das Thema in seiner Fraktion auf den Tisch. Diese überwies letzten Herbst folgenden Auftrag an die Regierung: «Die Verhandlungen der Gemeindeversammlung, des Gemeindeparlaments und des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich. Dieser Paragraf ist wie folgt zu ergänzen: Die Verhandlungen der Gemeindeversammlung, des Gemeindeparlaments, des Gemeinderates und der Delegiertenversammlungen der Zweckverbände sind in der Regel öffentlich». In der Begründung heisst es: «Transparenz schafft Vertrauen. An den Delegiertenversammlungen der Zweckverbände werden, zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit, grosse Budgets besprochen und gesprochen. Im Sinne der Transparenz sollen diese den Verhandlungen der Gemeindeversammlung, des Gemeindeparlaments und des Gemeinderats gleichgestellt werden. Es ist ein Recht der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, sich über die Aktivitäten und Budgetdetails der Zweckverbände zu informieren oder informiert zu werden.»

Der Regierungsrat nahm letzte Woche Stellung zum Auftrag und geht sogar noch einen Schritt weiter. Der Wunsch nach öffentlichen Verhandlungen auf Stufe Legislative eines Zweckverbandes sei nachvollziehbar und werde von der Regierung begrüsst. «Die alleinige zusätzliche Erwähnung der Delegiertenversammlung würde zu kurz greifen. «Will man die bisherige Systematik im Bereich Öffentlichkeit der Verhandlungen bei den Gemeinden kohärent auf Zweckverbände erweitern, so muss die Öffentlichkeit auch die Verhandlungen des Vorstandes miterfassen.» Der Regierungsrat schlägt deshalb vor: «Das Gemeindegesetz ist so anzupassen, dass auch die Verhandlungen der Legislative und des Vorstands in einem Zweckverband von den Regelungen in Paragraf 31 des Gemeindegesetzes erfasst werden».

Mark Winkler zeigte sich auf Anfrage sehr erfreut über die Antwort der Regierung und ist nun gespannt, ob der Kantonsrat dem Vorschlag folgen wird.

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