Kampf gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts
Der Hauseigentümerverein Dorneck-Thierstein (HEV) rüstet sich für den Abstimmungskampf. Denn die seit langem gewünschte Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung kommt noch in diesem Jahr.

Es gibt wohl keine Abstimmungsvorlage der letzten Jahrzehnte, welche die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mehr beschäftigt hätte, als die vorgesehene Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. An ihrer Generalversammlung in Breitenbach appellierte HEV-Präsident Roman Baumann eindringlich an die Mitglieder, ein Ja in die Urne zu legen. Der eidgenössische und der kantonale HEV würden sich in dieser Sache engagieren. Für den Abstimmungskampf sind im Budget des HEV Dorneck-Thierstein 30000 Franken vorgesehen. Die Besteuerung des selbst bewohnten Eigentums sei die Besteuerung eines fiktiven Einkommens, das die Hauseigentümer seit langem abschaffen möchten, hielt Markus Spielmann, Präsident des kantonalen HEV, in seinem Votum fest. Künftig dürfen, wenn die Steuer denn abgeschafft wird, keine Unterhaltskosten von den Steuern abgezogen werden. Die Kantone dürfen dafür in ihren Steuergesetzen Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen einführen, fasste Spielmann die Abstimmungsvorlage zusammen. Die Vorlage bedeute unter dem Strich eine Steuerentlastung, von der insbesondere die Rentnerinnen und Rentner profitieren: «Und für die jüngeren Hauseigentümerinnen und -eigentümer bleibt mehr Geld für die Altersvorsorge übrig.» Und Roman Baumann vom HEV Dorneck-Thierstein äusserte sich auch aus einem anderen Grund zufrieden über die Vorlage: «Die Abschaffung von Steuern ist absolut selten.»
Grössere Gefahr für Schäden
Markus Schüpbach, Direktor der Solothurner Gebäudeversicherung (SGV), wies auf die grössten Schadensgefahren für Eigenheimbesitzende hin. Wegen des Klimawandels komme es immer häufiger zu Dürreperioden, aber auch zu Überschwemmungen und zu mehr und heftigen Stürmen. So seien die Niederschläge in den letzten Jahren um 20 Prozent gestiegen. Dank Schutzmassnahmen wie dem Einbau wasserdichter Fenster und Türen sowie Schutzmauern und -kammern lassen sich die Schäden in Grenzen halten. Die SGV berät die Versicherten gratis und zahlt Beiträge an diese Massnahmen.
Da nach solchen Vorfällen nicht alle SGV-Experten sofort vor Ort sein können, empfiehlt Schüpbach, den Wasserstand zu markieren, die Schäden zu fotografieren, aber auch das Wasser abzupumpen und Trocknungsmassnahmen unverzüglich einzuleiten. Auch sollen die elektrischen Anlagen gesichert und Offerten für die Reparatur eingeholt werden. Auch die eigenen Arbeiten zur Verminderung und Behebung des Schadens sollen notiert werden. Die Schäden sind dann umgehend der SGV und der privaten Hausratsversicherung zu melden, so eine weitere Empfehlung des SGV-Direktors.
Die ordentlichen Geschäfte des HEV wurden zügig abgewickelt. Darunter auch das Budget mit dem Sonderbeitrag für den bevorstehenden Abstimmungskampf. Während die Rechnung 2024 ausgeglichen abschliesst, sieht das Budget für das laufende Jahr einen Fehlbetrag vor – aufgrund der Ausgaben für den erwähnten Abstimmungskampf.