Gericht hebt Breitenbachs Vergabe-Entscheid auf

Die Submission für die ambulante Pflege in Breitenbach sorgt für Ärger. Der Gemeinderat gab der Spitex Thierstein Dorneckberg den Zuschlag. Das Verwaltungsgericht hat diesen Entscheid aufgehoben. Derzeit ist offen, welcher Anbieter ab 2026 die Spitex-Leistungen erbringen soll.

Sowohl Breitenbach als auch Dornach kündigten im letzten Jahr die Leistungsvereinbarungen mit den langjährigen, in der Region verankerten Spitex-Organisationen und spekulierten darauf, mit einer Submission die Leistungen zu günstigeren Tarifen einkaufen zu können. Beide Gemeinderäte stellten fest, dass solche Ausschreibungen mit viel Aufwand und Ärger verbunden sind. Dornach verzichtete letztlich darauf und blieb bei der Spitex Region Birs GmbH. Breitenbach eröffnete am 3. Februar das «offene Submissionsverfahren zur Sicherstellung der Grundversorgung in der ambulanten Pflege für die Bevölkerung der Einwohnergemeinde ab Januar 2026». Der Gemeinderat von Breitenbach konnte aus zahlreichen Bewerbungen auswählen und entschied sich am 20. Mai für die Spitex Thierstein Dorneckberg. Die PrivateCare AG belegte den zweiten Platz. Dieser Anbieter gelangte im Juni an das Verwaltungsgericht und stellte das Begehren, der Zuschlag soll an ihn gehen, weil er beim Preis das bessere Angebot eingereicht habe. Der Gemeinderat räumte vor Gericht ein, dass ihm bei der Bewertung des Kriteriums «Preis» ein Fehler unterlaufen sei. Statt der in den Ausschreibungsunterlagen festgeschriebenen absoluten Bewertung sei der Preis relativ bewertet worden. Das Verwaltungsgericht verkündete letzte Woche das Urteil. Die Richter verwiesen auf das Gesetz, wonach «das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhält. Dieses wird ermittelt, indem verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Es geht nicht nur um die Ermittlung des preislich billigsten Angebots, sondern um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.» Es sei zu beachten, dass bei der Beurteilung von Offerten ein grosser Ermessensspielraum der Vergabebehörde besteht, «den das selber technisch nicht fachkompetente Gericht zu respektieren hat, soweit nicht frei zu prüfende Rechtsfragen zur Diskussion stehen». In diesem Sinn gab das Gericht der Beschwerdeführerin nur teilweise Recht. Es verändert nicht den Vergabe-Entscheid, sondern hebt diesen lediglich auf und weist die Angelegenheit zurück an den Gemeinderat. Dieser müsse die Angebote insbesondere hinsichtlich des Zuschlagskriteriums «Preis» gegenüber der originären Auswertungstabelle korrigieren und neu beschliessen. «Die Vergabestelle hat bei einer Neubewertung alle gültigen Offerten mit einzubeziehen. Insbesondere wird sie auch die Zuschlagsverfügung nach den Vorgaben summarisch zu begründen haben», heisst es im Urteil, das öffentlich ist. Die Gerichtskosten beliefen sich auf 2000 Franken und gehen zulasten des Staates. Der Beschwerdeführe-rin wird der Kostenvorschuss rückerstattet.

Die Spitex Thierstein Dorneckberg wies im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass ihre Offerte die aktuelle Entwicklung abbilde und die vom Kanton festgesetzten Taxen berücksichtige. Sie warf der zweitplatzierten Unternehmung vor, mit veralteten Zahlen zu argumentieren. Die PrivateCare AG habe für einzelne Leistungen Preise angegeben, die unter den aktuellen Kosten liegen würden, rügt die Spitex Thierstein Dorneckberg. Das Gericht hält dazu fest: «Die Beschwerdeführerin hat ein deutlich günstigeres Gebot abgegeben. Dabei kann es keine Rolle spielen, dass ihr Angebot anhand von alten Zahlen abgegeben worden sei. Sie wird sich im Falle eines Zuschlags darauf behaften lassen müssen. Ein Angebot stellt eine verbindliche Vertragsofferte dar. Sofern der Vertrag zustande kommt, ist der Anbieter verpflichtet, die verlangte Leistung zu erbringen. Es liegt im Ermessen der Einwohnergemeinde, ob das Angebot schlüssig und tragbar ist oder ob sie Nachweise verlangt.»

Der Gemeinderat will sich am 20. Oktober mit der Angelegenheit befassen, erklärt Gemeindeverwalter Andreas Dürr. Simone Benne, Leiterin Spitex Thierstein Dorneckberg, sowie Michael Geissmann, Geschäftsführer der Private Care AG, wollen Breitenbachs Entscheid abwarten, bevor sie Fragen zum weiteren Vorgehen beantworten, heisst es auf Anfrage dieser Zeitung.

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