Die Schule muss im Kanton bleiben
Das Bundesgericht stützt im Schulstreit den Regierungsrat und verfügt, dass Grindel mit Bärschwil einen Schulkreis bilden muss. Die Primarschüler dürfen nicht in Wahlen zur Schule gehen.
Die Gemeinde Grindel hatte bis vor Bundesgericht gegen die Schulkreisbildung mit Bärschwil gekämpft. Ihre Beschwerde gegen die Solothurner Regierung wurde jetzt von den höchsten Richtern abgewiesen. «Der Entscheid des Bundesgerichts lässt die vom Kanton angeordnete Schulkreisbildung als vernünftige Schulplanung gelten», triumphiert das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn. Damit sei der Schulkreis Grindel-Bärschwil umzusetzen, heisst es. Die beiden Gemeinden betreiben heute gemeinsam den Kindergarten und mit Kleinlützel zusammen eine Schulleitung. Die Gemeinde Grindel hätte einen interkantonalen Schulkreis mit der basellandschaftlichen Gemeinde Wahlen bevorzugt. Mittels Gemeindeversammlungsbeschluss hatte der Gemeinderat versucht seinen Willen durchzusetzen, allerdings war der Souverän nicht bereit über 30 000 Franken für den Gang vor Bundesgericht zu bewilligen. Das eigenmächtige Handeln des Gemeinderates wurde Bestandteil einer Beschwerde von Einwohnern beim Regierungsrat. Dieser rügte die Dorfexekutive und legte ihr die Kosten des Verfahrens auf. Ob sich die Gemeinderäte dafür persönlich verantworten müssen, ist Gegenstand eines neuen Verfahrens. Der ehemalige Gemeindepräsident von Grindel, Simon Lutz, verweist auf den Satz des Regierungsbeschlusses vom 26. Juni 2012: «Allfällige Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Gemeinderates wären in einem separaten Verfahren zu klären». Gemäss Lutz hat ein Einwohner von Grindel, – aber nicht er selber – beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Mitglieder des Gemeinderates erhoben und will sie persönlich zur Kasse beten.
Rechtsstreit kein Ende
Ausserdem ist noch eine gemeinderät-
liche Beschwerde beim Bundesgericht hängig, nämlich der zusätzlich von der Einwohnergemeinde Grindel weitergezogene Beschwerdeentscheid des Regierungsrates in Sachen Motion «Schule pro Wahlen». Der Regierungsrat hatte mit Beschluss vom 17. Januar 2012 einen Entscheid der Gemeindeversammlung Grindel bezüglich einer Schulkreisbildung mit Wahlen aufgehoben, weil er der nun vom Bundesgericht geschützten regierungsrätlichen Anordnung widersprach. Noch nicht geäussert hat sich das Bundesgericht zur Kostenfrage im Zusammenhang mit den Beschwerden der Gemeinde Grindel an das Bundesgericht.
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