Der Forstbetrieb Schwarzbubenland wird gegründet

Die meisten Waldbesitzer haben den Statuten zugestimmt und sind nun gefordert, Vorstandsmitglieder und Delegierte für den neuen Zweckverband zu finden.

Fusion: Der Forstbetrieb Schwarzbubenland wird den Wald pflegen.Foto: Bea Asper
Fusion: Der Forstbetrieb Schwarzbubenland wird den Wald pflegen.Foto: Bea Asper

Jahrelang hatten die Thiersteiner und Dornecker um Details aber auch um Grundsätzliches gestritten. Jetzt raufen sie sich zusammen. Berater Lorenz Bader vom Forstingenieurbüro Kaufmann und Bader zeigte sich auf Anfrage erleichtert über die breite Zustimmung zur Fusion der Forstbetriebsgemeinschaften bei nur wenigen Gegenstimmen. Die Bürgergemeinden Breitenbach, Büsserach, Erschwil, Fehren, Grindel, Himmelried, die Einheitsgemeinde Büren, die Kirchgemeinde Beinwil sowie der Kanton Solothurn haben den Statuten für einen neuen Zweckverband zugestimmt und machen sich nun an den Aufbau des Forstbetriebs Schwarzbubenland. In Seewen und in Meltingen stehen die Entscheidungen noch aus, in Zullwil nimmt man sich Bedenkzeit, während Nunningen eine eigene Lösung favorisiert (das Wochenblatt berichtete).

Die Verbandsmitglieder stellen dem Forstbetrieb die Waldflächen in ihrem Eigentum, inklusive der für die Bewirtschaftung notwendigen Erschliessungsanlagen, unentgeltlich zur Pflege und Nutzung zur Verfügung und leisten einen Pauschalbeitrag, der von der Delegiertenversammlung festgesetzt wird. Dafür besorgt der Forstbetrieb alle im Zusammenhang mit der Pflege und Nutzung des Waldes und der Walderhaltung notwendigen Arbeiten. Die Verbandsmitglieder werden über das Betriebsprogramm und die geplanten waldbaulichen Massnahmen informiert. Ob man harmoniert oder sich zerstreitet, wird die Zukunft zeigen, und ist wohl abhängig von den Personalentscheiden, welche die Bürger- und Gemeinderäte nun zu treffen haben. Die erste Delegiertenversammlung soll im Herbst stattfinden, diese wählt die vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder.

Nutzniesser sollen zahlen

Die Waldbesitzer haben ein Vetorecht. Sie können verlangen, dass auf eine geplante Massnahme verzichtet wird. Laut Statuten unterhält der Forstbetrieb nur jene Erschliessungsanlagen, die für die Waldbewirtschaftung notwendig sind und nur soweit, wie es für den Holztransport erforderlich ist. «Über die Bedürfnisse der Waldbewirtschaftung hinausgehende Leistungen in den Bereichen Waldpflege, Erholung und Naturschutz, Schutz vor Naturgefahren sowie Öffentlichkeitsarbeit werden vom Forstbetrieb nur erbracht, wenn ein konkreter Auftrag vorliegt. Die entsprechenden Kosten werden dem Auftraggeber kostendeckend verrechnet.»

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