Das Büssen bleibt bei der Polizei

Der Wald ist einer der beliebtesten Räume der Bevölkerung für die Erholung und für Freizeitaktivitäten. Das dafür zuständige Waldgesetz wird derzeit im Kanton Solothurn angepasst.

Wer soll im Wald Bussen aussprechen? Strafbar sind «die Rodung ohne Berechtigung, das unberechtigte Befahren von Wald oder Waldstrassen mit Motorfahrzeugen, das Fällen von Bäumen im Wald ohne Bewilligung, die Zweckentfremdung von forstlichen Bauten und Anlagen ohne Berechtigung, das Durchführen von Veranstaltungen im Wald ohne Bewilligung sowie das unberechtigte Radfahren und Reiten abseits der Wege». Das Thema wurde im Rahmen der Totalrevision des Solothurner Waldgesetzes intensiv diskutiert. «Das Büssen dem Forstdienst zu übertragen, war eine mögliche Variante. Sie wurde dann aus ordnungspolitischen Gründen wieder verworfen», erklärt Rolf Manser, Chef des Amtes für Wald, auf Anfrage dieser Zeitung. In manchen Kantonen ist es der Forstdienst, der im Wald für Ruhe und Ordnung sorgt. Solothurn hält daran fest, dass die Polizei Biker, Reiter, Hundehalter und Wanderer büsst, die sich im Wald nicht an die Regeln halten. Auf die Frage, wie er die im Wald von Hofstetten umstrittenen Grillplätze beurteilt, hält Manser fest: «Eine der wichtigsten Massnahmen zur Konfliktlösung von verschiedenen Nutzungen im Wald ist eine gezielte Lenkung von Freizeit- und Erholungssuchenden. Daher erachten wir die getroffenen Massnahmen als zielführend.»

Die Frage, inwiefern die heute geltenden Regeln verschärft werden sollen, hat bei der Totalrevision des Waldgesetzes zu Kontroversen geführt. Die Aktivitäten der Waldbesuchenden haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen und wirken sich negativ aus (Störung von Tieren, Schädigung von Pflanzen, Verdichtung und Erosion des Waldbodens). Der Kanton Zug zum Beispiel erliess für gewisse Aktivitäten Einschränkungen, was auf Widerstand stiess. Die Mehrheit der Stimmbevölkerung unterstützte letztlich an der Urne die strengere Auflage des Waldgesetzes.

Solothurn hat nach der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf auf den Grundsatz, «dass den Wald schädigende Freizeitaktivitäten eingeschränkt oder verboten werden, verzichtet», heisst es im Bericht des Regierungsrates. Allerdings lässt man sich in einem Paragrafen die Option offen, die Zugänglichkeit für bestimmte Waldgebiete einzuschränken, sollte dies erforderlich sein. Man setze auf Eigenverantwortung. «Der Grundsatz der freien Zugänglichkeit des Waldes im ortsüblichen Rahmen bleibt bestehen.» Er wurde mit dem Hinweis ergänzt, «dass sich Personen im Wald auf eigene Verantwortung aufhalten». In Paragraf neun «Fahrradfahren und Reiten» wird festgehalten, dass Radfahren und Reiten auf dem gesamten bestehenden Wegnetz erlaubt seien. Dies gelte für die Wege, die in den Landeskarten des Bundesamts für Landestopografie (swisstopo) festgehalten sind. «In der Landeskarte nicht erfasste Wege wie Fahrspuren oder Wildwechsel gehören nicht dazu», heisst es in den Erläuterungen. Ebenfalls erlaubt seien das Radfahren und Reiten auf speziell bezeichneten Strecken. «Die Anlage solcher Strecken bedarf der Zustimmung der Waldeigentümerinnen und -eigentümer sowie — je nach Grösse und Umfang — einer Mitwirkung.» Einzuholen ist zudem eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone.

Auf der anderen Seite können für bestimmte Wege Fahr- oder Reitverbote erlassen werden.

Die Totalrevision des Waldgesetzes könnte noch in diesem Jahr vom Kantonsrat verabschiedet werden, meint Manser. Bis jetzt ist in der Vorlage vorgesehen, den sogenannten Wald-Fünfliber nicht zu erhöhen. Solothurn war einer der ersten Kantone, welcher Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen des Waldes eingeführt hat. Die Gemeinden treten fünf Franken pro Einwohnerin oder Einwohner ab.

Bei den Pflegebeiträgen für die Forstbetriebsgemeinschaften wird neu das Instrument der «kantonalen Programmvereinbarung» eingeführt. Es soll das Förderungssystem vereinfachen sowie die Effizienz und Wirksamkeit steigern. Neben der Behebung von Waldschäden (Buchensterben im Jura aufgrund der Trockenheit) geht es um die Finanzierung der präventiven Massnahmen.

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