Albin Borer will weiterhin bauen

Die Albin Borer AG verfolgt weiterhin den Plan, in Büsserach den Werkhof zu bauen. Auch wenn es zwischenzeitlich harzt.

Meterdick und grau liegt der Asphalt da. Auf einem Platz, so gross ist wie ein Fussballfeld. Manch einer, der die Industriestrasse in Büsserach entlangfährt, reibt sich die Augen. Will die Albin Borer AG hier etwa anstatt ihres Werkhofes eine Asphaltdeponie anlegen? Und ist dies erlaubt? Anton Borer, Geschäftsinhaber der Albin Borer AG, gibt Entwarnung. Er habe weiterhin vor, hier das Bürogebäude und den Werkhof zu bauen. Sehr wahrscheinlich fange die Albin Borer AG im nächsten Winter damit an. «Den Aushub haben wir vorgezogen, weil die Deponie in Liesberg nächstes Jahr keine Erde mehr annimmt», so Borer. Und den Asphalt habe er zugeführt, um das Gelände zwischenzeitlich mit einem Werkplatz nutzen zu können. Denn bei seiner angrenzenden Privatfirma, der Borer Technik, habe er keinen Platz für die Lastwagen gehabt. Diesen Werkplatz wolle die AlbinBorerAG in einer zweiten Phase befestigen.

Gemäss Umweltgesetzen sei der Einbau des Recyclingasphaltes nicht zu beanstanden, bestätigt Thilo Arlt vom kantonalen Amt für Umwelt. Der Kanton habe die Baustelle vor ein paar Monaten kontrolliert und zu jenem Zeitpunkt keinen Verstoss gegen Umweltgesetze festgestellt.

Wie die «Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle» des Bundesamtes für Umwelt ausführt, darf der PAK-Gehalt im Bindemittel des Asphaltes höchstens 5 Gramm pro Kilo betragen. Die Albin Borer AG habe den Nachweis erbracht, dass diese Richtlinie eingehalten werde, verdeutlicht Arlt.

Gemäss Richtlinie darf der Recyclingasphalt maximal 2 Meter hoch aufgeschüttet werden. Auch muss ein Mindestabstand von 2 Metern zum Grundwasser bestehen. Und innerhalb von 3 Monaten muss eine gebundene Deckschicht aus Asphalt oder Beton aufgebracht werden. Es genügt also nicht, den Recyclingasphalt lose aufzuschütten oder zu walzen.

Wie Anton Borer bestätigt, hat die Gemeinde gegen den aktuellen Werkplatz einen Baustopp verfügt. Der Bauverwalter Dominik Kamber erklärt, das Verfahren laufe noch. Büsserachs Website ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Ende Juli eine Baubewilligung für Erdarbeiten, Entsorgung des Schwemmlehms und Erstellen eines Werkplatzes erteilt hatte. Nicht eingeschlossen ist der Einbau des Recyclingasphaltes, was den Baustopp auslöste.

«Bis spätestens Januar 2020 wird das gesamte Baugesuch eingereicht, wo auch die definitive Ausführung des Werkplatzes enthalten ist», sagt Anton Borer.

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