Heisse Themen

Die Neumattstrasse bleibt zu, beschloss der Gemeinderat von Breitenbach am Montag und zeigte sich ausserdem kämpferisch in Sachen Autodrehleiter. Das Solothurnische Feuerwehrinspektorat machte der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung.

Neue alte Autodrehleiter: Das Fahrzeug darf nicht für ausserkommunalen Ereignissen eingesetzt werden.
Neue alte Autodrehleiter: Das Fahrzeug darf nicht für ausserkommunalen Ereignissen eingesetzt werden.

Nicht alles verdiene eine Reaktion, gab Gemeindepräsident Dieter Künzli an der Sitzung des Breitenbacher Gemeinderates zu verstehen. Das vom Büsseracher Gemeinderat initiierte Vorgehen mittels Anwalt und die publizierte Stellungnahme werde man nicht kommentieren. Hingegen werde man dem Amt für Verkehr in Solothurn ausführlich begründen, warum man die von Büsserach eingeforderte sofortige Öffnung der Neumattstrasse ablehne. Der Gemeinderat von Büsserach hatte nicht bloss gegen die von Breitenbach verfügte Sackgasse der Neumattstrasse in Solothurn Beschwerde eingereicht, sondern zusätzlich das Amt für Verkehr aufgefordert, eine sofortige Öffnung der Strasse durchzusetzen bis ein rechtsgültiger Entscheid zur Strassensperrung vorliege. Für die Vollstreckung müsste Solothurn das Oberamt in Breitenbach beauftragen. So weit kam es noch nicht.
Mit seinen Beschwerden habe der Büsseracher Gemeinderat ein juristisches Verfahren losgetreten, das nun viel Arbeit generiere und Zeit in Anspruch nehme. Aufgrund Ferienabwesenheiten habe Breitenbach in Solothurn eine Fristerstreckung für das rechtliche Gehör beantragt — und zugestanden bekommen, informierte Gemeindeverwalter Andreas Dürr. «Bis Mitte September wird sich nichts daran ändern, dass die Neumattstrasse gesperrt bleibt für Durchgangsverkehr nach Büsserach», meinte Dürr. 

«Das gab es bisher unter Nachbarn nicht»
Der «Strassenstreit» von Büsserach und Breitenbach bilde im Kanton eine Ausnahme, heisst es auf Anfrage in Solothurn. «Das gab es bisher unter Nachbarn nicht, zumindest nicht in dieser Art», sagt Rolf Ziegler, Leiter Amt für Verkehrsmassnahmen. Der Option, dass sich die Streitparteien am runden Tisch treffen und eine Einigung erzielen könnten, räumt er wenig Chancen ein. Doch alles sei offen, da das Verfahren mitten in Gang sei — wann Solothurn entscheiden wird, lasse sich noch nicht abschätzen, so Ziegler. 

Einsatz für Autodrehleiter untersagt
Im Thierstein sorgt noch ein anderes Thema für Aufregung. Das Feuerwehrinspektorat des Kantons Solothurn hat der Gemeinde Breitenbach untersagt, ihre neuste Errungenschaft, die Autodrehleiter, bei ausserkommunalen Ereignissen einzusetzen. «Die gleiche Autodrehleiter des selben Jahrganges kommt bei Feuerwehren im Baselbiet ganz normal zum Einsatz — zum Beispiel beim kürzlichen Brandfall von Laufen. Nur Solothurn erhebt wieder Einwände und stellt auf stur», gab Ressortchef David Häner an der Ratssitzung vom Montag zu bedenken. 
In den Bezirkshauptorten vom Dorneck-Thierstein stand bei der letzten Budgetierung die Anschaffung einer Autodrehleiter zur Diskussion. Während Dornach den Bruttokredit von einer Million Franken für die Neuanschaffung bewilligte und von der Gebäudeversicherung die Hälfte rückerstattet erhält, übernahm Breitenbach zu einem günstigen Tarif die Autodrehleiter einer anderen Gemeinde, die aufgrund ihrer subventionierten Neuanschaffung Kapazitäten frei hatte. «Damit sorgte Breitenbach dafür, dass die Solothurnische Gebäudeversicherung und die Steuerzahler je eine halbe Million Franken sparen», betonte Gemeindepräsident Dieter Künzli. Deswegen könne man den Entscheid des Feuerwehrinspektors nicht einfach hin nehmen. Dass die Feuerwehr Breitenbach das Rettungsfahrzeug im Ernstfall im Magazin lassen müsste, spreche gegen jede Vernunft. 
Keine Vereinbarung für Einsatz
Bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung nachgefragt erklärt Direktor Markus Schüpbach: «Die Feuerwehr Breitenbach hat keinen Auftrag, regional eine Autodrehleiter im Ereignisfall einzusetzen. Es gibt dafür keine gesetzlichen Grundlagen und keine Vereinbarung.» Im aktuell geltenden Konzept sei die Stützpunktfeuerwehr Laufental den Gemeinden aus dem Thierstein für die Sonderaufgabe zugewiesen. «Es galt speziell im Bereich der sehr teuren Hubrettungsfahrzeuge, bei der Anschaffung Synergien zu nutzen und die Zusammenarbeit hat dies bestätigt. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen der SGV die Grundlagen, um das durch Breitenbach beschaffte 28-jährige Rettungsmittel zu  befürworten und zu unterstützen. Selbstverständlich darf das Fahrzeug auf dem Gemeindegebiet eingesetzt werden», meint Schüpbach und ergänzt: «Für eine weiterführende Nutzung oder sogar eine neue Autodrehleiter mit entsprechender Beitragszusicherung der SGV müssen zuerst die rechtlichen Grundlagen erarbeitet und eine gemeinsame Lösung mit allen beteiligten Stellen gefunden werden.» 

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