Geht noch weniger Grundwasserschutz?
Gerade mal 18 Stimmberechtigte wiesen den an sich für gut befundenen Schutzzonenplan zurück zur Prüfung einer allenfalls weiteren Reduzierung der Schutzzone S3. Hingegen segnete die Gemeindeversammlung eine neue Softwarelösung für die Gemeinde ohne Gegenstimme ab.

Der Grundwasserschutz mit Plan und Reglement dient dem Schutz des Trinkwassers vor Beeinträchtigungen», erklärte der Röschenzer Gemeinderat Ernst Mani erst einmal grundsätzlich vor dem Eintreten auf das neue Schutzzonenreglement und den entsprechendem Schutzzonenplan. Die alten Bestimmungen aus dem Jahr 1970 entsprächen der heute geltenden Gesetzgebung des Bundes nicht mehr. Laut dieser dienen Grundwasserschutzzonen dazu, Trinkwasserfassungen wie die «Kächbrunnenquelle» sowie das Grundwasser zu schützen. Zone S1 umfasst den Fassungsbereich, Zone S2 die engere und S3 die weitere Schutzzone. «Der neue Schutzzonenplan basiert auf zwei grundlegenden Veränderungen», hielt Mani das Wesentliche fest. Zum einen die Entlassung des Dorfes aus der Schutzzone S3, weil Färbversuche in diesem Bereich keinen Einfluss auf die Kächbrunnenquelle gezeigt hätten. Was nun das Versickern ermögliche und die ARA entlaste. «Zum andern figuriert neu eine Schutzzone S2 mit Nutzungsbeschränkungen nördlich des Cholholzhofes», orientierte Mani und wies zudem auf ein vorbildlich schlankes Schutzzonenreglement hin. Ausführlich informierte der Geologe Vlad Giurgea über die vorgesehenen Massnahmen bei konfliktrelevanten Nutzungen in der engeren und weiteren Schutzzone. Ein Bürger fühlte sich gegenüber dem ganzen Dorf krass benachteiligt, weil er am Siedlungsrand im Gebiet Burgstrasse weiter in der nachteiligen Schutzzone S3 verharren müsse, und stellte Antrag, diese bis Cholrütti aufzuheben.
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