Erhalt des Spital-Areals gefordert

Im Kanton Baselland wird demnächst über die Gesundheitsversorgung im Laufental abgestimmt.

Eingereicht: Die Volksinitiative fordert eine rechtsverbindliche, vertragliche Lösung für die Gesundheitsversorgung im Laufental. Die Unterschriften an Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich übergeben hat unter anderen Remo Oser (ganz rechts). Fo
Eingereicht: Die Volksinitiative fordert eine rechtsverbindliche, vertragliche Lösung für die Gesundheitsversorgung im Laufental. Die Unterschriften an Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich übergeben hat unter anderen Remo Oser (ganz rechts). Foto: zvg

Die Baselbieter Stimmbevölkerung wird wohl in nicht so ferner Zukunft über die Gesundheitsversorgung im Laufental abstimmen: Der Verein «Bezirksrat Gesundheit» hat letzte Woche seine Volksinitiative eingereicht — und zwar mit 1994 Unterschriften. Diese Zahl kommt nicht von ungefähr: Im Jahr 1994 stiess das Laufental als neuer fünfter Bezirk von Bern zum Kanton Baselland.

Die unformulierte Initiative fordert, dass das Konsenspapier, dass die Laufentaler Verhandlungsdelegation 2018 mit dem Kanton vereinbart habe, umgesetzt wird. «Die Initiative will nicht das alte Spital zurück und auch nicht, dass das Gesundheitszentrum zurückzügeln soll», betont Remo Oser, Präsident des Vereins, ehemaliger Gemeindepräsident von Rö-schenz und ehemals Mitglied der Laufentaler Verhandlungsdelegation. Das Spital Laufen, zuvor einer von drei stationären Standorten des Kantonsspitals Baselland (KSBL), wurde im Jahr 2020 aus Kostengründen geschlossen.

Das vor anderthalb Jahren vom KSBL eröffnete Gesundheitszentrum im Birs-center gleich beim Bahnhof erfülle die Leistungen, die der Kanton mit den Laufentalern vereinbart habe, gemäss Initianten nur teilweise. Sie fordern eine rechtlich längerfristig abgesicherte Gesundheitsversorgung und berufen sich dabei auf das sogenannte Konsenspapier, das 2018 vor der Abstimmung über die Spitalfusion zwischen KSBL und Universitätsspital Basel (USB) abgeschlossen wurde. Darin sei vereinbart worden, dass die Gesundheitsversorgung im Laufental juristisch verbindlich mittels eines Zusatzes zum Laufentalvertrag zu regeln sei und die Laufentalerinnen und Laufentaler dazu als gleichberechtigte Vertragspartei mit den Anpassungen einverstanden sein müssten. Zwar wurde die Spitalfusion vom Stimmvolk des Kantons Basel-Stadt — aus ganz anderen Gründen — abgelehnt. Die Initianten verweisen aber auf das Ja des Landrats und der Baselbieter Stimmbevölkerung. Die Initianten betonen auch, dass das Verwaltungsgericht ihnen bei der Auslegung des Laufentalvertrags, der beim Übertritt des Bezirks abgeschlossen wurde, recht gegeben habe. Der Laufentalvertrag sei —wenn auch in angepasster Form — nach wie vor gültig; im Tal sei «dauernd» eine gleichwertige Gesundheitsversorgung zugesichert worden.

Dass der Kanton das Areal nach der Spital-Schliessung je zur Hälfte an die Burgergemeinde sowie an die Einwohnergemeinde von Laufen zurückgeben wollte, wird von den Initianten kritisiert. Sie verweisen auf ein Rechtsgutachten, welches besagt, dass es dafür keine rechtliche Basis gebe. Sie wollen, dass alle Laufentaleinnen und Laufentaler das Areal zurückerhalten und dort z. B. Ein Alterszentrum entsteht, so wie im benachbarten Breitenbach. Dieser Prozess ist derzeit blockiert: In einer Volksabstimmung hat im Dezember 2023 eine Mehrheit der Laufner Stimmbevölkerung die Rücknahme des Areals abgelehnt. Der Verein Bezirksrat Gesundheit wird von den Gemeinden Röschenz, Dittingen und Liesberg per Gemeindeversammlungs-beschluss unterstützt.

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