Bauvorschriften im Stedtli lockern
Um die Alt- und Vorstadt attraktiv zu machen, wurden die Bauvorschriften den heutigen Bedürfnissen angepasst und die Schutzvorgaben präzisiert. Die Sanierung des Reservoirs Fluh für 410000 Franken wurde an der Gemeindeversammlung ebenfalls bewilligt.

Altes bewahren und Neuem eine Chance geben, kann nur gelingen, wenn die Beteiligten sich zu erfolgreichen Kompromissen durchringen. Im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms (STEP), hatte die Gemeindeversammlung 2012 dem Stadtrat die Aufgabe erteilt, die Teilzonenvorschriften in der Alt- und Vorstadt zu überarbeiten. Wer in dieser wertvollen Zone bauen möchte, soll einfachere und liberalere Bauvorschriften vorfinden. So soll die Quartierplanpflicht wegfallen und die Baulinien vereinheitlicht werden. Für sensible Fassadenfronten und Dachaufbauten gelten neue Regelungen. Schliesslich soll wieder eine Fachin-stanz Altstadt installiert werden. Hans Herter stellte den Antrag, dass Fachleute, die in der Altstadt gebaut haben, nicht in dieser Fachinstanz Einsitz nehmen können. Stadtrat Patrik Stähli entgegnete, dass, wie in jeder Kommission, die Betroffenen in den Ausstand treten. Der Antrag Herter wurde mit 26 zu 8 Stimmen abgelehnt und die revidierten Teilzonenvorschriften für Alt- und Vorstadt einstimmig genehmigt.
Dass Denkmalpflege und Bauherren nicht immer die gleiche Sichtweise haben, bewies das Votum von August Imhof, der sich daran stiess, dass ein Baugesuch für ein Wohnhaus in der Viehmarktgasse (Altstadt) vor zehn Jahren eingereicht und erst vor zwei Jahren bewilligt wurde. Besonders nutzlos sei der Wiederaufbau der Ringmauer, die hundert bis zweihunderttausend Franken koste und schliesslich von den neuen Häusern verdeckt werde. «Ihr hättet das Geld lieber der Christkatholischen Gemeinde für die 1,6 Mio. teure Sanierung der St. Katharinenkirche gegeben», rief er in den Saal. Eine neue Mauer sei kein Denkmalschutz, wohl aber die wertvolle Kirche mit ihrer einzigartigen Akustik. Stadtpräsident Alexander Imhof entgegnete, dass die beiden Anliegen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Dem Stadtrat liege die Altstadt am Herzen und er werde auch für die Kirchensanierung noch einen Beitrag an der Einwohnerversammlung beantragen.
Um in Laufen einheitliche Vorschriften für Terrainveränderungen, Einfriedungen und Stützmauern durchzusetzen, beschloss die Versammlung, im Teilzonenreglement Tschambol den Artikel 18 aufzuheben. Weil die Reglemente so richtig aufgeräumt wurden, besiegelten die Anwesenden, das im Jahr 1968 eingeführte Schwimmbadreglement aufzuheben. Die Schwimmbadkommission hatte die Vorschriften längst in ihrem Pflichtenheft geregelt. Laufen lebt und gedeiht; 1000 Zugezogene und 900 Weggezogene im Jahr 2016 sind der beste Beweis dafür. Und schliesslich konnten noch 16 ausländische Personen eingebürgert werden.