Verhandlungen wegen zukünftiger Asylunterkunft laufen noch

Die Suche der Gemeinde Witterswil nach einer Asylunterkunft war erfolgreich. Der Kanton bewilligt ausnahmsweise und vorübergehend den Einzug von Asylbewerbern in der Liegenschaft in der Juraschutzzone. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Der Besitzer hofft auf eine weitere Ausnahme für sich selbst.

Ehemalige Radiomessstation: Geeignet als Wohnraum für Asylanten. Aber höchstens für fünf Jahre.  Foto: Alexandra Burnell
Ehemalige Radiomessstation: Geeignet als Wohnraum für Asylanten. Aber höchstens für fünf Jahre. Foto: Alexandra Burnell

Asylunterkunft» bewilligt», informierte der Witterswiler Gemeinderat im September die Bevölkerung in der Dorfzeitung. Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn habe am 9. August die Ausnahmebewilligung für die Umnutzung der Radiomess-Station erteilt, schreibt der Gemeinderat. Während fünf Jahren soll die Liegenschaft, die sich auf der Anhöhe zwischen Biel-Benken und Witterswil befindet, als Asylunterkunft genutzt werden dürfen. «Die Einwohnergemeinde wird nun mit dem Grundstückseigentümer und dem Amt für soziale Sicherheit Verhandlungen aufnehmen», beschrieb der Gemeinderat im September die nächsten Schritte.


Asylheim ist bewilligt – vorübergehend
Die Gemeinde sucht bereits seit Längerem nach einer geeigneten Asylunterkunft. Der Kanton Solothurn droht mittlerweile, Witterswil hohe Kosten aufzubrummen, sollte die Gemeinde nicht endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, Asylsuchende aufzunehmen. In der ehemaligen Radiomess-Station fand der Gemeinderat dann im letzten Jahr endlich eine passende Liegenschaft.
Der Besitzer, Ueli Heyer aus Biel-Benken, würde das Gebäude eigentlich gerne als Wohnhaus für seine Familie verwenden. Die Liegenschaft hat aber einen Haken: Sie befindet sich in der Landwirtschaftszone und gleichzeitig auch in der Juraschutzzone. Eine Nutzung als Wohnhaus ist deshalb nicht zonenkonform. Darum steht das Gebäude leer, nachdem es seit 2010 nicht mehr als Radiomessstation in Gebrauch ist. Da er das Gebäude nicht anders nutzen kann, erklärte sich Heyer vor ein paar Monaten dazu bereit, das Gebäude als Asylunterkunft zur Verfügung zu stellen. Aber auch eine Asylunterkunft entspricht eigentlich nicht der vorgesehenen Nutzung. Ein erster Antrag der Gemeinde wurde denn auch vom Kanton abgelehnt. Erst beim zweiten Versuch bewilligte der Kanton ausnahmsweise die vorübergehende zonenentfremdete Nutzung.


Ausnahme auch für den Besitzer?
«Wir sind in Verhandlung mit dem Besitzer und erwarten seinen Vorschlag», informiert der Witterswiler Gemeindepräsident Mark Seelig nun über den aktuellen Stand. Seelig berichtet aber von «verhärteten Fronten». Denn neben der Jahresmiete und den Umbaukosten, die es zu verhandeln gelte, stehe nun eine neue Forderung im Raum. «Der Besitzer will eine Absichtserklärung, dass er das Gebäude nach Ablaufen der Asylfrist selber bewohnen darf», erklärt Seelig.

Der Besitzer äussert sich aufgrund der laufenden Verhandlungen momentan nicht zu seinen Bedingungen. Er kündigt aber an: «In den nächsten Tagen sollte die Gemeinde den Vertragsentwurf mit den Forderungen haben», so Heyer. Ob angesichts der Zonenvorschriften mit diesen Bedingungen eine Einigung gefunden werden könne, sei nicht sicher, sagt Seelig. Die Gemeinde hoffe aber aufgrund der veränderten Situation auf Verständnis vom Kanton. Wie reissfest der Geduldsfaden des Kantons tatsächlich ist, wird sich zeigen. Reto Steffen vom Amt für soziale Sicherheit sagt dazu lediglich: Witterswil muss in den nächsten Monaten eine Lösung präsentieren, sonst erfüllt die Gemeinde ihre Pflicht nicht.»

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