Unbesorgt in den Ruhestand
Pro Senectute Solothurn klärte an einem Informationsnachmittag interessierte Seniorinnen und Senioren in Nuglar auf, wie mit Geldsorgen, Patientenverfügung, Testament und Rechtsfragen umgegangen wird.
Das Leben kann im Alter schöner werden, leichter wird es nicht. Um gegen unliebsame Eventualitäten gewappnet zu sein, können Seniorinnen und Senioren bei vielen Fachstellen wertvolle Informationen holen. Chantal Neyerlin von Pro Senectute Breitenbach lud zu einem Informationsanlass in Nuglar zum Thema «Älter werden» ein. «80 Prozent der Sozialberatungsfälle betreffen Geldsorgen», eröffnete sie ihr Referat. Finanzielle Sorgen seien sehr belastend, weshalb Pro Senectute abkläre, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder finanzielle Überbrückung habe. Die Abklärungen seien vertraulich und kostenlos. Sie machte aber auch klar, dass die Vermögensverhältnisse genau untersucht und Schenkungen oder Liegenschaftsverkäufe zu Vorzugspreisen angerechnet würden. Für Steuererklärungen kann Pro Senectute auch Berater schicken.
«Menschen, die zufrieden auf ihr Leben zurückblicken, haben es im Alter leichter», sagte Ida Boos, Geschäftsleiterin Pro Senectute Solothurn. Das Leben eines älteren Menschen werde bestimmt durch die Gesundheit, die finanzielle Lage und die Sozialkontakte. Erfahrung und Gelassenheit wiegen andere Nachteile auf. Sie munterte die Anwesenden auf, Beziehungen zu pflegen, den Körper zu bewegen und sich den neuen technischen Herausforderungen zu stellen. Informiert sein ist alles! Sie plädierte für Seniorenwohngemeinschaften und regelmässige Treffen.
Nachdem Simone Benne die Aktivitäten der Spitex Thierstein/ Dorneckberg vorgestellt hatte, umriss Anwalt Dr. Roland Müller die Grundzüge der Patientenverfügung. Darin kann jede urteilsfähige Person bestimmen, welche medizinische Behandlungsmassnahmen sie im Sterbefall wünscht.
Palliativmedizin, Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen oder Sterbebegleitung können verlangt, aktiver Sterbehilfe kann aber nicht entsprochen werden. Es können Vertrauenspersonen bestimmt werden, die in medizinischen Fragen die Entscheidungen treffen. Im Fall des Verlusts der Urteilsfähigkeit kann in einem Vorsorgeauftrag bestimmt werden, wer die Vertretung der eigenen Interessen in persönlichen Belangen, Vermögensangelegenheiten und im Rechtsverkehr übernimmt. Wie das Testament muss dieses Dokument handschriftlich niedergeschrieben oder von einem Notar verfasst und beglaubigt werden. Vorlagen und Bestimmungen der Patientenverfügung, des Vorsorgeauftrags und des Testaments sind in der handlichen und ausführlichen Broschüre «Docupass» der Pro Senectute zusammengestellt und können sehr empfohlen werden. Pro Senectute feiert nächstes Jahr ihr 100-jähriges Jubiläum und kann in allen Altersfragen Auskunft geben.