Gemeinderat will durchgreifen
Das Leimental leidet unter dem Tourismus im Wald und es gibt den Ruf nach einem Ranger. In Hofstetten-Flüh steht zur Debatte, die Regeln für Hundehaltende zu verschärfen.

«Die Gemeinde sollte für Hunde die ganzjährige Leinenpflicht einführen», lautet der Vorschlag der Arbeitsgruppe Wald. Die Arbeitsgruppe war vor einem Jahr vom Gemeinderat Hofstetten-Flüh einberufen worden und ging der Frage nach, ob es aufgrund der verschiedenen Anspruchsgruppen neue Regeln für den Aufenthalt im Wald braucht. In der Arbeitsgruppe wirkten mit: Bruno Gschwind, Jagdgesellschaft Flüh, Revierförster Christoph Sütterlin, Remo Brodmann, Präsident Verein Blauenbiker, Koni Gschwind, Präsident der Arbeitsgruppe Naturschutz und Wald und Jörg Rüegg, Hundehalter aus Hofstetten. Der Vorsitz lag bei Gemeinderat Kurt Schwyzer.
Der Wald als Naherholungsgebiet soll grundsätzlich allen Menschen offenstehen. Es müssen aber gewisse Regeln eingehalten werden, wie gegenseitige Rücksichtnahme, Schonung der Umwelt oder das Beachten der Wildruhe, heisst es im Bericht der Arbeitsgruppe. Förster und Jäger stellen einen Tourismus fest. «Viele Hundehalter aus anderen Gemeinden würden ihr Auto beim Sportplatz Chöpfli oder auf dem TCS-Parkplatz abstellen und ihren Hund im Wald von Hofstetten-Flüh ausführen», erklärt Revierförster Christoph Sütterlin gegenüber dieser Zeitung. Leider sei es so, dass (zu) viele Hunde nicht unter Kontrolle seien und dass es bei einigen Halterinnen und Haltern an Einsicht und Rücksichtnahme fehle. Die Jägerschaft verweist zudem auf eine Statistik, wonach beim Wild viele Bissverletzungen durch Hunde festgestellt worden seien. Zudem komme es auch unter den Hunden zu Auseinandersetzungen. Ferner wird festgestellt, dass Hundehaltende ihre Hunde ohne Leine auf dem Vita-Parcours spazieren führen, was zu Konflikten mit Sporttreibenden führe. Es wird darauf verwiesen, dass in Stadtnähe bereits einige Gemeinden die ganzjährige Leinenpflicht eingeführt haben. Wer sich nicht daran hält, wird gebüsst, in Ettingen geschehe dies durch die Gemeindepolizei, erklärt Sütterlin. Im Solothurnischen könnte ein Wald-Ranger eingesetzt werden. Ausserdem könne man auf eine gegenseitige Kon-trolle durch die Halterinnen und Halter zählen, meint Sütterlin.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Arbeitsgruppe und beschloss mit sechs Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme dafür zu sorgen, dass Hunde im Wald oder am Waldrand nur noch an der Leine laufen dürfen. Das letzte Wort dazu hat das Volk. Die geplante Reglementierung soll voraussichtlich im nächsten Jahr vor die Gemeindeversammlung kommen.
Bedürfnisse der Hunde beachten
In den Gemeinden, in denen bereits eine ganzjährige Leinenpflicht bestehe, gebe es aber auch den Anspruch, für Ausgleich zu sorgen, gibt Hundetrainer Martin Schmidt gegenüber dem Wochenblatt zu verstehen. Dabei gehe es darum, den Hundehaltern ein Areal zur Verfügung zu stellen, das so gross ist wie ein Fussballplatz. Schmidt erinnert daran, dass Hundehalter eine Sondersteuer bezahlen und zudem angehalten sind, sich an das Tierschutzgesetzt zu halten. Dieses schreibt vor: «Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihren Bedürfnissen ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.» Das korrekte Führen an der Leine bilde für den Tierhalter eine Herausforderung und für den Hund sei es mit Emotionen verbunden. «Er übernimmt die Gefühlslage des Menschen am anderen Ende der Leine und zeigt dann entsprechende Reaktionen, zum Beispiel Verunsicherung oder Aggression», führt Schmidt aus. Leinenführigkeit und Sozialverhalten seien wichtige Bestandteile des Angebotes von Hundeschulen und abhängig vom Alter des Hundes. Grundsätzlich gelte: Man lernt ein Leben lang.
Pflichten einhalten
Basis für die Gemeinden bildet das kantonale Hundegesetz. Demnach sind Hundehaltende klar in der Pflicht, ihre Tiere unter Kontrolle zu halten. Im Hundegesetz des Kantons Solothurn heisst es: «Hunde müssen so gehalten werden, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Sie sind stets unter Kontrolle zu halten.» Für die Durchsetzung dieser Regelung ist das Oberamt zuständig. Dieses nimmt Meldungen entgegen und verfügt Massnahmen. «Das Oberamt hat — allenfalls unter Beizug der Fachorgane — die notwendigen Massnahmen anzuordnen, wenn der Halter oder die Halterin seinen respektive ihren Pflichten nicht nachkommt», entnimmt man dem Hundegesetz des Kantons.
Mehraufwand
Die Frage, ob und wofür der Kanton von den Hundehalterinnen und -haltern Gebühren respektive neu eine Steuer verlangen darf, sorgt aktuell im Kantonsrat für Debatten. Der Kanton hatte bisher von den Gemeinden pro Hund 40 Franken verlangt. Dies stand im Zusammenhang mit einem Kennzeichen, welches die Besitzerinnen und Besitzer am Halsband des Hundes anzubringen hatten. Die Hundemarke wurde abgeschafft, weil schweizweit die Registrierung in einer elektronischen Datenbank mittels Chip im Hals des Hundes eingeführt wurde. Aufgrund eines Gerichtsurteils muss der Kanton nun für die Hundegebühr formaljuristisch eine neue Lösung finden. Mit den Einnahmen aus der Hundegebühr finanzierte der Kanton die Ausgaben für den Veterinärdienst. Dieser beschäftigt sich nebst Verstössen gegen das Tierschutzgesetz mit Fragen zu Listenhunden, die von Natur aus als gefährlich eingestuft werden und deren Haltung mit Auflagen verbunden ist. In der zuständigen, kantonsrätlichen Kommission kam bei der Diskussion des Hundegesetzes am Rande die Idee einer Katzensteuer auf. «Dafür sind allerdings die Voraussetzungen nicht gegeben, weil Katzen nicht registriert werden müssen», erklärt Kantonsrat Mark Winkler (FDP, Witterswil). Auf die Frage, ob es im Solothurnischen Leimental auf Gemeindeebene zusätzliche Vorschriften für Hundehaltende braucht, hält Winkler fest: «Zusätzliche Regelungen führen in den Gemeinden zu Mehraufwand und dieser muss finanziert werden. Verursachergerecht müsste die Hundesteuer angehoben werden. Diese darf aber laut Kanton die Marke von 200 Franken pro Hund nicht überschreiten».