Gebühren dem Aufwand anpassen
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit Personal- fragen bei der Feuerwehr und mit dem Verursacherprinzip im Baubewilligungs- gebührenreglement.

Bei der Feuerwehr Hofstetten-Flüh kommt es in der Führung zum personellen Wechsel. Thomas Winteregg wird nach 26 Jahren Feuerwehrdienstjahren Ende Dezember 2020 als Kommandant demissionieren. Die Feuerwehrkommission hat dem Gemeinderat nun vorgeschlagen, Christian Hermann zum neuen Kommandanten und Patrick Stöckli zum Stellvertreter zu wählen. Die Gemeinderäte zeigten sich erfreut über das Engagement der beiden langjährigen Feuerwehrmänner, die mit «Herzblut» dafür sorgen wollen, die Feuerwehr Hofstetten-Flüh erfolgreich in die Zukunft zu führen. Ihre Wahl war unbestritten, beide sind mit der Feuerwehr Hofstetten-Flüh seit vielen Jahren eng verbunden, sie sind bereits ein eingespieltes Team und verfügen über die erforderlichen Kurse.
Einig war sich der Gemeinderat am Dienstagabend auch in der Grundsatzfrage, dass es für Hofstetten-Flüh ein neues Baubewilligungsgebührenreglement braucht. Eine Arbeitsgruppe hatte einen ersten Entwurf ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. Nebst einer detaillierteren Regelung, für welche Dienstleistungen die Baubehörde den Bauherren welchen Geldbetrag in Rechnung stellen darf, geht es im Reglement um die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Bauherren, die von den Behörden dazu ermahnt werden, dass sie vor dem Bauen ein Gesuch stellen und sich an Abläufe halten müssen, sollen höhere Gebühren bezahlen als Bürger, welche sich an die Regeln halten. Die Baubehörde kann die Gebühren ihrem Aufwand entsprechend nach oben anpassen. Die vorgeschlagenen Stundenansätze bewegen sich zwischen 80 und 120 Franken, noch befindet sich das Reglement in der Vernehmlassung beim Gemeinderat und wird im Verlauf der nächsten Wochen bereinigt werden. Das neue Baubewilligungsgebührenreglement will zudem den Interpretationsspielraum möglichst gering halten. Es soll ersichtlich sein, warum sich die Gebühren für den Hasenstall vom Baugesuch für ein Schwimmbecken unterscheiden. Im neuen Reglement sind deswegen Präzisierungen und Auflistungen vorgesehen. Mit einer klar strukturierten Unterteilung wird besser unterschieden zwischen Neu-, Um- und Anbauten, aber auch zwischen einzelnen Bauelementen (Vordächer), Kleinbauten (Biotop) und besonderen Bauten (Wintergarten, Gastank), aber auch zwischen Umbau und Umnutzung. Der Gemeinderat erhofft sich mit dem neuen Baubewilligungsgebührenreglement Mehreinnahmen. Diese brauche man zur Deckung der von Einwohnern verursachten Kosten im Bereich Bauen.
Weiter genehmigte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom Dienstag den Antrag von der Ludothek auf finanzielle Unterstützung. Im Rahmen einer Leistungsvereinbarung sind 19000 Franken vorgesehen. Der Erhalt der Ludothek liege der Gemeinde Hofstetten-Flüh am Herzen, kam in der Diskussion zum Ausdruck.
Unter Verschiedenem informierte Gemeindepräsident Felix Schenker über die Machbarkeitsstudie für einen Neubau in Bättwil neben der Schulanlage des Oberstufenzentrums. Das Areal (in der Gewerbezone) befindet sich im Eigentum der Gemeinden des Solothurnischen Leimentals mit Ausnahme von Hofstetten-Flüh. Die Frage der Beteiligung werde nun sicherlich wieder auf die Gemeinde zukommen, kündigte Schenker an. Denn geplant sind Räumlichkeiten für die Oberstufenschüler (eine Aula), für die Musikschule (Musol) und für die Jugendarbeit Solothurnisches Leimental (Jasol). Die Kosten für das Projekt würden auf zehn Millionen Franken geschätzt, teilte Schenker mit. Für einen Teil einer neuen Bebauung bestehe die Option, Investoren zu suchen und Räumlichkeiten an Dritte zu vermieten. Die Gemeinderäte des Solothurnischen Leimentals werden sich in Zukunft besprechen und einigen müssen, wie das Projekt genau aussehen soll, bevor es dann irgendwann vor die Gemeindeversammlungen kommen würde, meinte Schenker.