«Ein unterirdisches Parking erscheint sinnvoll»

In Hofstetten-Flüh ist die Grundeigentümerschaft gefordert, sich mit der zweiten Mitwirkung zur Ortsplanrevision zu befassen. Die geplanten Änderungen bei den Bauvorschriften nahe der St. Johannes-Kapelle veranlasste eine Einwohnerin zum öffentlichen Aufruf, man soll sich dagegen wehren. Das Wochenblatt fragte bei der Gemeindebehörde nach, was es damit auf sich hat. Gemeinderat Kurt Schwyzer stand Rede und Antwort.

Wochenblatt: Was hat sich bei der erwähnten Kapelle in der Ortsplanrevision verändert?

Kurt Schwyzer: Das Gebiet um die St. Johannes-Kapelle soll einer Gestaltungsplanpflicht unterstellt werden, damit dort eine Bebauung erfolgen kann. Das Neue muss aber Rücksicht nehmen auf die Umgebung, insbesondere auf die Kapelle. Dabei wird explizit gefordert, dass die Sicht auf die Kapelle von der Römerstrasse her weiterhin gewährt sein muss.

 

Trifft es zu, dass im Erdbereich der Kapelle ein Parking entstehen und rund um die Kapelle gebaut werden könnte?

Direkt unter der Kapelle wird es kein Parking geben. Aber im Umfeld der Kapelle könnte im Bereich der Hofstattfläche ein unterirdisches Parking gebaut werden. Aber auch hier gilt, dass ein unterirdisches Parking Rücksicht auf die Kapelle und ihren historischen Untergrund nehmen muss. Es erscheint sinnvoll, dass Autos unterirdisch geparkt werden und nicht im Bereich der Kapelle. Eine Überbauung des im Gestaltungsplan erfassten Areals muss die Sicht auf die Kapelle weiterhin gewährleisten und soll attraktive Aussenräume im Sinne der Hofstattflächen sicherstellen.

 

Warum kam es zu einem zweiten Mitwirkungsverfahren?

Ein zweites Mitwirkungsverfahren ist sinnvoll, weil sich seit der ersten Mitwirkung doch einige gewichtige Änderungen ergeben haben. Damit kann den Interessierten aufgezeigt werden, was sich seit der ersten Mitwirkung verändert hat. Eine zweite Mitwirkung ist auch vom Kanton dringend empfohlen worden.

 

Was sind die wichtigsten Änderungen von der ersten Mitwirkung zur zweiten?

Dies kann hier nicht abschliessend aufgezeigt werden. Wir verweisen auf die Präsentation, welche wir dem interessierten Publikum am 29. und am 30. Januar 2025 gezeigt haben und auf die Unterlagen, welche auf der Gemeinde-Homepage abrufbar sind. Daraus gehen die Änderungen hervor.

Waren die Versammlungen gut besucht?

Beide Mitwirkungsversammlungen waren mit 15 bis 20 Interessierten eher mässig besucht.

Zu den grössten Änderungen gehört die neue Gestaltungsplanpflicht auf mehreren Parzellen in Flüh. Was verspricht sich die Gemeinde davon?

Eine Gestaltungsplanpflicht ermöglicht der Behörde, Einfluss auf das Erscheinungsbild zu nehmen (was und wie gebaut wird). Es geht um Qualitätssicherung entlang der Strasse.

Ist diese Änderung im Einvernehmen mit allen Grundeigentümern erfolgt?

Die Gestaltungsplanpflicht auf diesen Parzellen war ein Anliegen der Arbeitsgruppe «Talstrasse». Diese war im Dialog mit Betroffenen. Der Gemeinderat war der Meinung, dass die Gestaltungsplanpflicht im Sinne der Anwohnerschaft und Gewerbetreibenden sei.

Ob alle Anwohner und alle Gewerbebetriebe involviert waren, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Wie ist das weitere Vorgehen?

Die zweite Mitwirkung dauert noch bis zum 15. Februar. Bis dann nimmt die Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision Anregungen, Fragen und Meinungen entgegen. Wie auch nach der ersten Mitwirkung wird die Arbeitsgruppe diese dann eingehend prüfen, den Absendern antworten und, falls mit den übergeordneten gesetzlichen Regelungen konform, Wünsche — sofern sinnvoll und möglich — in der einen oder anderen Form berücksichtigen. Wenn das Resultat der zweiten Vorprüfung durch den Kanton vorliegt, wird die Arbeitsgruppe Ortsplanrevision (AG OPR) allfällige vom Kanton geforderte Anpassungen nach Möglichkeit vornehmen und dann die Auflage aller Pläne und Reglemente starten. Während dieser Auflage können Betroffene Einsprachen erheben.

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