Neues Konzept für Begegnungszonensoll endlich Klarheit schaffen

Oft erreichen den Reinacher Gemeinderat Anfragen zur Verkehrsberuhigung in Quartierstrassen. Ein neues Konzept definiert nun die Bedingungen für verkehrsberuhigte Begegnungszonen.

Abgelehnt: Weil am Rosenweg eine kantonale Veloroute durchführt, lässt sich hier keine Begegnungszone errichten.Foto: Caspar Reimer
Abgelehnt: Weil am Rosenweg eine kantonale Veloroute durchführt, lässt sich hier keine Begegnungszone errichten.Foto: Caspar Reimer

Das Thema Verkehr erregt die Gemüter besonders dann, wenn auf den ersten Blick ruhig scheinende Quartierstrassen betroffen sind. Im Dezember 2025 reichten Anwohnerinnen und Anwohner des Rosenwegs im Norden Reinachs die «Petition für eine sichere Verkehrssituation» ein. Diese forderte verkehrsberuhigende Massnahmen wie eine Tempo‑10-Zone oder Spielstrasse, Fahrbahnschwellen und zusätzliche Signalisation, um den Schulweg für Kinder im Quartier sicherer zu machen. Zudem wünschten sich die Anwohnenden eine Einschränkung des Durchgangsverkehrs sowie ein Verbot rasender Fahrzeuge. Diese seien nicht nur eine Gefahr für Kinder, sondern führten auch zu einer verminderten Wohnqualität.

Der Gemeinderat hat die Petition Ende Juni abschlägig beantwortet, etwa deshalb, weil im Schweizerischen Strassenrecht keine Tempo‑10-Zone existiere und Spielstrassen nur an Strassen ohne Durchgangsfunktion errichtet würden. Der Rosenweg liege in einer Tempo‑30-Zone, weshalb bereits ein Verbot für «rasende Fahrzeuge» existiere. Zudem hat der Gemeinderat auf das in den vergangenen Monaten erarbeitete «Konzept für Begegnungszonen in Reinacher Quartierstrassen» verwiesen. Dieses soll künftig bei der Beurteilung von aus der Bevölkerung angeregten Begegnungszonen als Richtschnur dienen. Demnach sind die Voraussetzungen für eine Realisierung einer Begegnungszone am Rosenweg nicht erfüllt, da dieser Teil einer kantonalen Radroute ist – ein Ausschlusskriterium für eine Begegnungszone.

Einheitliche Kriterien

«Obwohl wir in Reinach seit einigen Jahren flächendeckend Tempo 30 in den Quartieren umgesetzt haben, sind in letzter Zeit mehrere Begehren um eine Begegnungszone eingereicht worden. Deshalb hat die Gemeinde beschlossen, ein Konzept auszuarbeiten», so der zuständige Gemeinderat Markus Huber (SP). Anforderungen und Kriterien für die Realisierung von Begegnungszonen sowie die erforderlichen Umsetzungsschritte sollten damit verbindlich festgehalten werden. «Alle Begehren für Begegnungszonen werden nach den gleichen, einheitlichen Kriterien und Massstäben beurteilt. Das standardisierte Verfahren hilft sowohl den Antragstellenden als auch der Gemeinde», so Huber.

Gemeinderat hat das letzte Wort

Das Konzept definiert die Voraussetzungen für eine Begegnungszone im Detail: So kann sie etwa nur in Strassen der Kategorie Erschliessungsstrassen, also ohne Durchgangsverkehr, ohne ÖV-Linie oder Velorouten, etabliert werden. Weiter sollte sie, wenn möglich, ohne bauliche Massnahmen realisierbar sein und darf nicht gegen kommunales oder übergeordnetes Recht verstossen. In Reinach existieren bereits Begegnungszonen: so im Bereich der Kirchgasse, in der Gstadstrasse, am Quellenweg und seit rund einem Jahr beim Schulhaus Surbaum. Neben dem Rosenweg wurde in letzter Zeit von Bewohnenden am Rainenweg und auf dem Rebberg ein Gesuch um eine Begegnungszone eingereicht.

Die Realisierung von Begegnungszonen läuft stets nach demselben Verfahren ab: Anwohnende lancieren zusammen mit Gleichgesinnten den Wunsch nach einer Begegnungszone und reichen diesen bei der Gemeinde ein. Die Gemeindeverwaltung prüft, ob die Kriterien für eine Begegnungszone erfüllt sind. Wenn ja, erhalten die Initiantinnen und Initianten von der Verwaltung einen Brief, in dem das Vorgehen beschrieben ist, einen Unterschriftenbogen sowie die Liste der Anrainer. Wenn mindestens zwei Drittel der Antwortenden die Begegnungszone befürworten, wird ein Umsetzungsplan ausgearbeitet. Stimmen Gemeinderat und Kanton dem Plan zu, wird er «in der Regel umgesetzt». Huber präzisiert: «Es gibt kein Recht auf und keine verbindliche Frist für die Umsetzung einer Begegnungszone. Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über die Realisierung.»

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