Zurück auf Feld eins: Baselbieter Landratdebattiert abermals über das Heizungsverbot
Eine Initiative derBürgerlichen will die Notbremse ziehen und das Verbot von fossilen Heizungen kippen. Die Regierung verteidigt ihren Gegenvorschlag.

Kaum ein Thema spaltet den Landrat so sehr wie die Energiepolitik. Seit über drei Jahren schon laufen die Debatten heiss. Auch am vergangenen Donnerstag war das nicht anders. Als «beelendend» empfand dies Simon Oberbeck (Mitte). Sein Frust gründete darauf, dass sich die Landrätinnen und Landräte in der Zeit zurückversetzt wähnen konnten. Der Grund ist relativ simpel: Genau dies will die Initiative «Energiepolitik mit der Bevölkerung» nämlich bezwecken. Bürgerliche Kräfte wollen mit einer Volksabstimmung rückgängig machen, was der Landrat vor zwei Jahren beschlossen hatte. Im zum Energiegesetz gehörenden Dekret hatten die Volksvertreterinnen und -vertreter die Details geregelt. Dazu gehörten eine Solarpflicht auf Neubauten und das Verbot von Öl- und Gasheizungen.
Ersteres kippte das Kantonsgericht, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Das Verbot fossiler Heizungen wird aber Anfang 2026 in Kraft treten. Das Bundesgericht hatte die Bestimmung erst Anfang Woche für rechtsgültig erklärt.
Bürgerliche: «Irreführend» und «schlechter Stil»
Mit einer Initiative wollen die Bürgerlichen nun, dass die Stimmbevölkerung doch noch die Notbremse zieht. Zum Frust der Linken, welche die Abstimmung zum Energiegesetz im Sommer 2024 gewonnen hatte. Dadurch sei auch das Dekret legitimiert, argumentierte sie am Donnerstag im Rat. «Die Initiative ist rückwärtsgewandt. Was wir hier demokratisch beschlossen haben und auch eine deutliche Mehrheit vom Volk annahm, soll wieder aufgehoben werden», sagte etwa Manuel Ballmer (GLP). Die Baselbieter Regierung hatte schon im Vorfeld mit einem Gegenvorschlag für Aufsehen gesorgt. Umweltdirektor Isaac Reber (Grüne) machte mit diesem nämlich unmissverständlich klar, dass er an den geltenden Bestimmungen festhalten will. Beim Gegenvorschlag würde das Dekret zwar aufgehoben, das Heizungsverbot und weitere Bestimmungen fänden aber Aufnahme im Gesetzestext. Das sei irreführend, weil der Gegenvorschlag üblicherweise eine gemässigte Variante der Initiative sei, sagte Christine Frey (FDP). Und Parteikollege Rolf Blatter sagte in Richtung Reber: «Das ist schlechter politischer Stil.»
Kanton Glarus hatte keine Vorlaufzeit
Der Umweltdirektor verteidigte sich daraufhin. «Was im Gegenvorschlag steht, ist, was der Landrat hier drinnen vor zwei Jahren beschlossen hat», sagte Reber. Entsprechend sei der Status quo, wie die Regierung ihn dem Volk unterbreiten will, demokratisch legitimiert. Auch Reber warnte, dass die Initiative drohe, das Rad zurückzudrehen. Der Kanton Glarus habe ein Verbot fossiler Heizungen ohne Vorlaufzeit erlassen – im Baselbiet hätten die Menschen über zwei Jahre Zeit gehabt, um sich darauf vorzubereiten.Gleichwohl wiesen zahlreiche bürgerliche Kräfte darauf hin, dass sowohl Hausbesitzende wie auch Wirtschaft durch die rasche Umstellung überfordert seien. Aus den Reihen der gemässigteren FDP kam denn auch von Alain Bai der Antrag, das Heizungsverbot erst auf 2030 in Kraft zu setzen.
Reber mahnte daraufhin, dies werde zu noch grösserer Unsicherheit führen, weil die Initiative hierfür zu spät komme und das Verbot fossiler Heizungen zunächst gültig und dann in einer Zwischenphase wieder pausiert werden würde. Trotzdem unterstützten weite Teile der FDP, Mitte und SVP den angepassten Gegenvorschlag.