Tötungsdelikt in Aesch: 19-Jähriger muss vor Gericht
Im Juni 2024 starb ein 15-Jähriger nach einem Messerangriff bei der Schulanlage Aesch. Ab kommendem Montag muss sich ein heute 19-jähriger Mann wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Der genaue Tathergang ist umstritten.

Die Tat sorgte im Sommer 2024 für viel Aufsehen: Bei einer nächtlichen Auseinandersetzung auf dem Areal der Schulanlage Neumatt in Aesch erlitt ein 15-Jähriger einen Messerstich in den Brustkorb. Kurze Zeit später starb er im Spital am Blutverlust. Kurz vor 6 Uhr morgens wurde dann der mutmassliche Täter festgenommen.
Der heute 19-Jährige sitzt seither in Sicherheitshaft. Die Versionen darüber, wie es in jener Nacht genau zum Angriff gekommen ist, gehen offenbar weit auseinander: Die Staatsanwaltschaft hat verschiedene alternative Sachverhaltsschilderungen angeklagt. Das ist gängige Praxis, wenn Aussagen der Beteiligten die Beweiswürdigung schwierig machen. Das Gericht darf nur jene Taten beurteilen, die in der Anklageschrift exakt und detailliert beschrieben sind.
Bereits zuvor gab es offenbar Streit innerhalb einer Gruppe von rund 15 Personen, und in jener Nacht wurde der Angeklagte von jemandem angerufen. Ob er dabei wusste, dass der Anrufer zum Trio gehörte, welches er kurz darauf in der Schulanlage treffen sollte, ist unklar. Jedenfalls ging er nach Mitternacht aus dem Haus und nahm dabei sein Klappmesser mit. Auf dem Pausenplatz der Schule kam es dann zum verhängnisvollen Treffen: Einer der drei anderen jungen Männer war vermummt, sah dann das Messer und flüchtete offenbar. Der 15-Jährige hingegen soll das Messer nicht gesehen haben und den Angreifer beleidigt haben. Danach soll dieser dann zugestochen haben.
Eine andere Variante geht indes davon aus, dass der heute 19-Jährige zuerst selber angegriffen wurde und Prügel einstecken musste. Erst dann habe er zum Messer gegriffen, zuerst auf Kniehöhe mit dem Messer herumgefuchtelt und den 15-Jährigen schliesslich am Oberkörper getroffen.
Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tötung aus
Bei der rechtlichen Einordnung hat sich die Staatsanwaltschaft allerdings bereits festgelegt: Den Messerstich in den Brustkorb wertet sie nicht als Körperverletzung mit Todesfolge, sondern als vorsätzliche Tötung. Ob die Verteidigung auf eine Notwehrhandlung plädieren wird, ist noch nicht bekannt, angesichts der unterschiedlichen Schilderungen des Ablaufs ist dies allerdings wahrscheinlich. Das Gericht ist bei der rechtlichen Beurteilung aber sowieso nicht an die Anträge der Parteien gebunden.
Worum es bei dem Streit überhaupt ging, bleibt bislang im Dunkeln. Unklar ist auch, ob man sich quasi zu einer Prügelei verabredet hatte oder ob es einzig darum ging, zu dritt den heute 19-Jährigen zu verprügeln. Nebst dem Messerangriff wird dem Angeklagten auch noch ein Sexualdelikt vorgeworfen. Auch soll er im April 2024 mit seinem Motorrad innerorts in Grellingen mit fast Tempo 80 unterwegs gewesen sein. Der Besitz des verbotenen Klappmessers ist zudem ein Verstoss gegen das Waffengesetz.
Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung droht dem 19-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 20 Jahren. Bei diesem möglichen Strafmass ist das Gericht aus fünf Richtern zusammengesetzt. Für die Gerichtsverhandlung im Strafjustizzentrum in Muttenz sind ab Montag zwei Tage geplant. Zwei weitere Tage hat das Gericht für die Urteilsberatung vorgesehen. Das Urteil soll am 11. Februar verkündet werden.


