Sparen auf Kosten der Armen

Die Baselbieter Regierung will bei den Ergänzungsleistungen kürzen. Dagegen regt sich im Landrat erster Widerstand.

Reicht die AHV- oder die IV-Rente nicht zum Leben aus, besteht in der Schweiz Anspruch auf sogenannte Ergänzungsleistungen. Diese sollen sicherstellen, dass auch bei Rentnerinnen und Rentnern sowie invaliden Menschen, die finanziell bedürftig sind, der Grund­bedarf gedeckt ist.

Seit der Reform von 2021 gelten allerdings strengere Regeln: Ein Vermögen über 100’000 Franken muss bis zu dieser Freigrenze aufgebraucht werden, ehe Ergänzungsleistungen bezogen werden können. Ausserdem wurden die anrechenbaren Krankheits- und Behinderungskosten begrenzt.

Nun plant die Baselbieter Regierung, den Aufwand für die Ergänzungsleistungen zu reduzieren, indem das Vermögen in höherem Masse als Einkommen angerechnet und bei den persönlichen Auslagen gekürzt werden soll. Gemäss dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2025 bis 2028 sollen auf diesem Weg jährlich 4,2 Millionen Franken eingespart werden.

Gegen Abbau bei Sozialleistungen

Baselland muss seinen Haushalt konsolidieren. Der Kanton hat 2023 ein Defizit in der Höhe von 94 Millionen Franken eingefahren. Ein «Abbau» bei den Er­gänzungsleistungen kommt für SP-Landrätin Ronja Jansen allerdings nicht infrage. «Die Vermögensfreibeträge bei den Ergänzungsleistungen sind schon heute sehr tief. Eine höhere Anrechnung der Vermögen trifft Menschen, die bereits jeden Rappen umdrehen müssen», sagt Jansen. Diese Kürzungen könnten Menschen in grosse finanzielle Schwierigkeiten bringen, weil das Vermögen meist nicht in flüssiger Form vorliege, sondern beispielsweise in der selbst bewohnten ­Wohnung gebunden sei. Jansen hat da-her einen AFP-Änderungsantrag ein­gereicht, in dem sie einen Verzicht auf Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen fordert.

Es liegen noch keine Zahlen vor

Auch Béatrix von Sury ist gegen einen weiteren Vermögensverzehr bei den ­Ergänzungsleistungen. «Wir haben das noch nicht in der Fraktion diskutiert, aber ich persönlich finde nicht gut, Kosten bei Menschen zu sparen, die ohnehin schon in finanziellen Schwierigkeiten stecken», sagt die Mitte-Landrätin. «Diese Leute haben ihr Leben lang gespart. So wird die Bildung von Rück­lagen in meinen Augen nicht gerade ­gefördert.»

FDP-Landrätin Saskia Schenker irritiert der Antrag. Sie betont, für die vorgeschlagene Massnahme sei ohnehin eine Gesetzesanpassung nötig. Der Diskussion ohne Landratsvorlage mittels AFP-Antrag vorzugreifen, findet Schenker kontraproduktiv. Denn: «Wir haben noch gar nicht die nötigen Informationen und Zahlen.»

Das sieht Jansen anders. Sie entgegnet: «Ich finde, die Regierung sollte beim Budgetieren keine Gesetzesänderungen vorwegnehmen.»

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