Münchensteiner Tierquäler erneut unter Verdacht

Polizei, Veterinäramt und Tierschutz durchsuchten Anfang Juni den bereits einmal verurteilten Tierhalter. Über die Details schweigen sich die Behörden aus.

«Haltung nicht tiergerecht» lautete das Fazit des Baselbieter Veterinäramts bei einer Kontrolle einer Person aus Münchenstein im September 2021. Diese hielt zu Hause Schildkröten, Vögel, Fische, Papageien und einen Skorpion. Ende 2022 wurde nach einer wiederholten Kontrolle, bei der zwar Verbesserungen festgestellt wurden, aber noch immer einiges zu beanstanden war, das Strafmass für den damals 54-jährigen Mann durch die Baselbieter Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Die diversen Verstösse gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz führten zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 140 Franken. Dazu kam eine Busse von 2000 Franken, und dem Mann wurden die Kontroll- und Verfahrenskosten von über 5000 Franken auferlegt. Insgesamt musste er 7600 Franken bezahlen.

«In erbärmlichem Zustand und wie immer ohne Wasser»

Nun kaum raus, dass Polizei, Veterinäramt und Tierschutz Anfang Juni den Mann zu Hause erneut kontrolliert und wiederum Verstösse festgestellt hatten. Dies meldeten Anwohnerinnen und Anwohner aus der Nachbarschaft dem Wochenblatt. «Die ganze Aktion dauerte weit über zwei Stunden. Kontrolliert wurde im Haus und im Garten. In einer runden Wassertonne wurden wieder Fische gehalten, die erst beim Entleeren des Behälters sichtbar wurden, weil es voller Algen war.»

Gemäss Schreiben der Anwohnerinnen und Anwohner befanden sich im Garten acht erwachsene und zwei junge Schildkröten «in erbärmlichem Zustand und wie immer ohne Wasser». In der Voliere befanden sich gemäss Erklärung diverse Vögel, zum Teil noch ganz junge, kaum überlebensfähige Tiere. «Der Boden im Käfig war mit mehreren Zentimetern Kot und Futterresten übersät.» Veterinäramt, Tierschutz und Polizei hätten sämtliche Tiere mitgenommen. «Wir können nur hoffen, dass jetzt endlich ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird.»

Die Polizei Basel-Landschaft und das Veterinäramt bestätigen den Einsatz in Münchenstein, können aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Auskünfte dazu erteilen, schreibt Rolf Wirz, Mediensprecher der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, zu der auch das ­kantonale Veterinäramt gehört, auf Anfrage.

Es ist deshalb noch offen, ob ein weiteres Verfahren auf den fehlbaren Tierhalter zukommt und vielleicht sogar ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird, wie dies die Nachbarinnen und Nachbarn fordern.

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