Dornacher Gemeinderat gewinnt Verfahren gegen Oberamt

Dem Clublokal Gigersloch ist die Aussenwirtschaft untersagt, und die Gemeinde Dornach muss das durchsetzen. Sollte den Behördenmitgliedern dies misslingen, drohte ihnen eine Busse bis 10000 Franken – zu Unrecht, stellte das Verwaltungsgericht nun fest.

Gigersloch: Der Gemeinderat hat ein neues Konzept ausgearbeitet. Foto: Archiv

Der Gemeinderat von Dornach konnte sich vor Verwaltungsgericht gegen das Oberamt Dorneck-Thierstein durchsetzen. «Wir haben das Verfahren gewonnen», teilte Gemeindepräsident Daniel Urech (FWD/Grüne) an der Gemeinderatssitzung vom Montag mit.

Der Gemeinderat hatte sich auf dem Beschwerdeweg gegen die Androhung einer hohen Geldbusse (bis 10 000 Franken) gewehrt. Das Oberamt hatte diese im Zusammenhang mit dem Sportplatz Gigersloch ausgesprochen, als es auf das von Anwohnern eingereichte Vollstreckungsgesuch einging. Die klagende Anwohnerschaft kritisiert seit Jahren die Lärmemissionen des Clublokals und wirft der Gemeinde vor, einen illegalen Zustand zu tolerieren. Die Gemeinde ist Eigentümerin der Anlage und hatte vom kantonalen Baudepartement Anweisungen erhalten, für Ordnung zu sorgen. Dies betraf die Pächter, also den SC Dornach und die Wirtsleute. Man sei den Anweisungen nicht oder zu wenig nachgekommen, lautete der Vorwurf der Klägerschaft.

Dem Oberamt sind offenbar Fehler unterlaufen

Es hatte sich herausgestellt, dass die im Gigersloch jahrelang betriebene Gastwirtschaft nicht zonenkonform war und dass die Bewilligung für die Aussenwirtschaft fehlte. Zulässig war nur der Betrieb eines Clublokals mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Die Kläger forderten das Oberamt auf, das Verbot der Aussenwirtschaft durchzusetzen. Dabei sind dem Oberamt aber offenbar Fehler unterlaufen. Der Gemeinderat machte geltend, ihm sei das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Es sei zu einem Entscheid gekommen, ohne dass er sich zu den von der Gegenpartei erhobenen Vorwürfen äussern konnte. Das Verwaltungsgericht teilte diese Ansicht und hat Dornachs ­Beschwerde gegen das Oberamt gutgeheissen. Dieses ist angehalten, die Angelegenheit neu zu beurteilen. Dornach erhält vom Kanton Solothurn eine Parteientschädigung von 2584 Franken. Die Verfahrenskosten von 800 Franken gehen ebenfalls zu Lasten des Kantons.

Eine Lärmschutzwand ist vorgesehen

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat die Sportanlage Gigersloch modernisiert und für die neuen Nutzungen ein Konzept erarbeitet. Für das öffentliche Lokal inklusive Aussenwirtschaft hat er ein neues Bewilligungsverfahren lanciert. Allerdings ist der Gemeinde dabei ein Fehler unterlaufen. Das Gesuch, das auch den Bau einer Lärmschutzwand beinhaltet, musste zurückgezogen und neu publiziert werden. Die Gemeinde hatte vergessen, die Bauprofile auszustecken. Des Weiteren hat der Gemeinderat in der Ortsplanrevision für den Sportplatz ­Gigersloch eine Umzonung vorgesehen.

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