Kein Referendum über Ortskernreglement – aber Regierung könnte es für unrechtmässig erklären

Vor einem Monat hat die Arlesheimer Gemeindeversammlung den Teilzonenplan für den Ortskern verabschiedet. An die Urne kommt das Geschäft nun doch nicht. Hingegen steht die Frage im Raum, ob das Reglement die Liegenschaftsbesitzenden im Dorfkern unterschiedlich behandeln darf.

Teilzonenplan: Der Streit über die Ortskernrevision in Arlesheim schwelt weiter. Foto: Archiv/Jeannette Weingartner

Die Arlesheimer Gemeindeversammlung vom 8. Februar sollte einen Schlussstrich unter eine jahrelange Auseinandersetzung ziehen. Im zweiten Anlauf und nach vier Stunden Diskussion genehmigte eine Mehrheit den Teilzonenplan Siedlung Ortskern, der den Schutz des Baubestands im Dorfkern regelt. Die Gegnerschaft, allen voran die IG Fruschd, sprach aber sofort von einem Referendum. Am 9. März läuft die Frist ab, Unterschriften seien keine gesammelt worden, wie Johannes Manggold, Co-Präsident der IG, erklärt: «Die Leute sind müde.» Die meisten würden sich sagen: «Beerdigen wir die Sache, auch wenn sie nicht stimmig ist.» Doch damit ist der Streit, der Arlesheim seit Monaten beschäftigt, nicht zu Ende. Die IG geht nämlich davon aus, dass das neue Reglement von der Baselbieter Regierung schwerlich genehmigt wird. Der Grund: An der Gemeindeversammlung erreichten einzelne betroffene Liegenschaftsbesitzer mit Anträgen und ­Erklärungen, dass ihre Bauten weniger geschützt werden. «Da gilt nicht mehr gleiches Recht für alle», sagt Manggold.

Reglement war vorgeprüft – aber nicht die Änderungen daran

Kriterien für den Schutz müssten fachlich begründet sein und für alle Betroffenen gleich gelten – und nicht in einem «beschämenden Bazar» ausgehandelt werden, wie er den Verlauf der Gemeindeversammlung bezeichnet. Manggold meint: «Dass an der Gemeindeversammlung mit grosser Mehrheit den Anträgen zugestimmt wurde, zeigt, dass die Unterschutzstellungskriterien nicht nachvollziehbar sind.» Auch der Gemeinderat wartet gespannt auf die Genehmigung durch die Regierung. Die Teilzonenvorschriften, die der Gemeinderat am 8. Februar präsentierte, waren durch die kantonalen Fachstellen vorgeprüft, die daraus hervorgegangenen Hinweise waren eingearbeitet, wie Gemeindepräsident Markus Eigenmann erklärt. «Aber einige Änderungen, die die Gemeindeversammlung beschlossen hat, gehen über die Grenzen dessen hinaus, was die Vorprüfung aufgezeigt hat.» Es sei jetzt Sache der Regierung zu entscheiden, ob sie den Entscheid der Stimmberechtigten höher gewichte und die Änderung genehmige. «Es wird spannend zu sehen, wie die Regierung das beurteilt», sagt Eigenmann. Gespräche mit der Denkmalpflege hätten gezeigt, dass es in gewissen Fällen bei der Einstufung von Liegenschaften Ermessensspielraum gebe.

Nachbarschaftsneid könnte Rechtsstreitigkeiten auslösen

Die Regierung kann das Reglement als Ganzes zurückweisen, dann muss es nochmals an die Gemeindeversammlung. Oder sie versieht es mit Anmerkungen, die Teil des Reglements werden, und gibt es danach frei. «Wenn das Reglement genehmigt ist, haben wir keine rechtliche Unsicherheit mehr», sagt Eigenmann.

Manggold hingegen ist überzeugt: In der Anwendung würde das Reglement zu Rechtsstreitigkeiten führen. Denn manch ein Liegenschaftsbesitzer habe für sich eine Einzellösung erreicht, die sein Nachbar nicht habe. «Wie erklären Sie jemandem, wieso sein Gebäude aus den 1970er-Jahren weiterhin unter Schutz steht, aber das deutlich ältere nebenan nicht mehr? Und das nur, weil der eine einen Antrag an der Gemeindeversammlung gestellt hat und der andere nicht?» Ähnliche Überlegungen dürften sich die vier Stimmberechtigten gemacht haben, die insgesamt fünf Stimmrechtsbeschwerden eingereicht haben. Diese betreffen die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 8. Februar. Es dürfte um die Anträge einzelner Liegenschaftsbesitzer gehen und um die daraus resultierende, angebliche Ungleichbehandlung, aber auch darum, ob die IG Fruschd ihre Sichtweise angemessen darstellen durfte. Derzeit befasst sich die Regierung mit den Beschwerden, der Gemeinderat ist um eine Stellungnahme gebeten worden. Eigenmann will dem nicht vorgreifen, sagt aber: «Ich habe viele Feedbacks erhalten, die Gemeindeversammlung sei korrekt verlaufen.»

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