Kanton soll Handlungsstopp verfügen

Die neu gegründete Interessensgemeinschaft, die Bedenken gegen zwei Überbauungsprojekte beim Goetheanum anmeldete, versucht derzeit eine vorzeitige Rodung des Areals Schwinbach Süd zu verhindern. Sie beruft sich auf Verfahrensfehler. Die Stiftung Helvetia Nostra fordert für das Bauvorhaben von Implenia einen Handlungsstopp.

Geschützte Arten bedroht? Auf der rot markierten Fläche, in unmittelbarere Nähe zum Goetheanum, soll die Überbauung entstehen – gemäss Naturschützern ist das Gebiet Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten.  Visualisierung: WoB
Geschützte Arten bedroht? Auf der rot markierten Fläche, in unmittelbarere Nähe zum Goetheanum, soll die Überbauung entstehen – gemäss Naturschützern ist das Gebiet Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten. Visualisierung: WoB

Würde das Areal zum jetzigen Zeitpunkt gerodet werden, hätte sich das Unrecht durchgesetzt», resümieren Ueli Steiger und Nicole Huber. Sie gehören dem Vorstand der neu gegründeten Interessensgemeinschaft an, die sich gegen zwei geplante Überbauungsprojekte beim Goetheanum einsetzen (das Wochenblatt berichtete am 12. Dezember 2019). Die Gruppierung hatte sich den Namen gegeben: «Initiative zum Schutz des Kulturgutes am Goetheanum» und nennt sich nun: «Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim». «Der Grund ist, dass es Missverständnisse gab. Wir agieren unabhängig vom Goetheanum. Es geht uns um den Schutz der Landschaft mit ihrer für die Biodiversität wertvollen Natur und um den Denkmalschutz», erklärt Huber. Ihrer Meinung nach gibt es im Planungsverfahren des Bauprojektes Schwinbach Süd Ungereimtheiten bei Naturschutzfragen und diese sauber aufzuarbeiten könnte von der Eigentümerin Implenia zunichtegemacht werden mit einer vorzeitigen Rodung des 12500 Quadratermeter grossen Areals. Implenia hatte das Baugesuchsverfahren für Frühjahr angekündigt, Anwohner erfuhren, dass nächste Woche die Bauprofile aufgestellt werden sollen. Bei Implenia nachgefragt, ist von der Kommunikationsabteilung lediglich zu erfahren, dass im Januar keine «grösseren Veränderungen» auf dem Areal geplant seien. Implenia hat das Land, respektive die Nutzungsrechte von der Klinik Arlesheim und von der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft erworben und will das Areal überbauen mit 59 Wohneinheiten.


Nachtigall und Ringelnatter gefährdet

Steiger und Huber waren in ihren Nachforschungen darauf gestossen, dass die Gemeinde Arlesheim als auch der Kanton Basel-Landschaft den Quartierplan Schwinbach Süd genehmigt haben ohne ausreichende Berücksichtigung des Naturschutzes. Im Planungsbericht zum Quartierplan Schwinbach Süd werde zwar auf den Artikel elf des kantonalen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes verwiesen, aus dem hervorgeht, dass bei Zonenplanänderungen ein Naturinventar zwingend sei mit der Abklärung, welche Pflanzen und Tiere vorkommen, sagt Huber. Dies hat Auswirkungen auf die Bebaubarkeit, Schutz- und Ersatzmassnahmen. «Ein solches Naturinventar fehlt für den grössten Teil des Areals Schwinbach Süd», gibt Huber zu bedenken, gleichzeitig heisst es im Planungsbericht: «Es befinden sich aktuell keine geschützten Naturobjekte auf dem betroffenen Areal.» Huber und Steiger liessen denn nicht locker. Auf Nachfrage bei Fachleuten, insbesondere bei den lokalen Naturschutzvereinen, wurde ihnen bestätigt, dass auf dem Areal Schwinbach Süd Seltenheiten anzutreffen sind, «zum Beispiel eine brütende Nachtigall sowie brütende Ringelnatter, Feuersalamander und weitere Tierarten, die auf der roten Liste sind.» Auf dem Areal befinden sich ein ehemaliger Heilpflanzen Garten und über 70 einheimische, hochstämmige Bäume. Ausserdem liegen in nächster Umgebung Naturschutzgebiete. Gesamtheitlich betrachtet bilde das Areal einen wichtigen Bestandteil eines Grünkorridors, der durch seine Vernetzungsfunktion einen wesentlichen Einfluss habe auf die Entwicklung der Biodiversität in der Region. Diese Einschätzung teilten der WWF Region Basel, die Fondation Franz Weber und ihr Tochterverein Helvetia Nostra, welcher dieser Tage rechtliche Schritte eingeleitet hat – mit dem Antrag an den Regierungsrat, eine superprovisorische Verfügung auszusprechen für einen Handlungsstopp auf dem Areal Schwinbach Süd bis das Naturinventar vorliege.


Gemeinde weist Vorwürfe zurück


Das Wochenblatt wollte vom Baudepartement des Kantons und von der Gemeinde Arlesheim wissen, ob tatsächlich das Naturinventar für das besagte Areal fehle – und wie eine vorzeitige Rodung des Areals verhindert werden könnte. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne man sich nicht äussern, hielt Katja Jutzi, Generalsekretärin des Baselbieter Baudepartements fest. Markus Eigenmann, Gemeindepräsident von Arlesheim, wies die Vorwürfe klar zurück: «Das Thema Natur und Landschaft wurde im Rahmen der Quartierplanung behandelt. Es wurde geprüft, ob sich innerhalb des Quartierplanareals geschützte Naturobjekte befinden. Dies ist nicht der Fall.» Im Süden des Areals sei im Rahmen der Quartierplanung eine Grünzone ausgeschieden worden, welche den ökologisch wertvollen Bereich entlang des Schwinbachs ergänze. «Die Quartierplanung Schwinbach wurde im Januar 2019 durch den Regierungsrat genehmigt und ist damit rechtskräftig. Die Gemeinde Arlesheim ist sich keines Verfahrensfehlers im Rahmen der Quartierplanung bewusst. Innerhalb der im Quartierplan definierten Grünzone ist gemäss Quartierplanreglement der Baum- und Gebüschbestand zu belassen und zu pflegen. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern ist nur im Einverständnis mit dem Gemeinderat möglich. Bis anhin sind keine entsprechenden Gesuche eingegangen», hält Eigenmann fest.

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