Maskenpflicht in den Läden bleibt bestehen

Der Kanton Solothurn bleibt trotz Intervention des Gewerbeverbands hart. Die Gewerbetreibenden klagen indes über Umsatzeinbrüche.

Masken auf! Kunden aus Baselland seien oft irritiert, wenn sie in Dornach eine Maske tragen müssen, sagt Max Sutter vom Traditionsunternehmen Sutter Eisenwaren.   Fabia Maieroni
Masken auf! Kunden aus Baselland seien oft irritiert, wenn sie in Dornach eine Maske tragen müssen, sagt Max Sutter vom Traditionsunternehmen Sutter Eisenwaren. Fabia Maieroni

In den Dornacher Läden gilt sie, in den Arlesheimer Geschäften nicht: Die Maskenpflicht bereitet dem Solothurner Gewerbe aktuell grosse Sorgen. Das Dorneck grenzt an diversen Ecken an den Kanton Basel-Landschaft, hier herrscht keine Maskenpflicht. «Das führt natürlich dazu, dass die Kunden auf die nahegelegenen Geschäfte im Nachbarkanton ausweichen», sagt Roman Baumann, Präsident des Gewerbevereins Dorneckberg. Die Auswirkungen seien vor allem im Detailhandel deutlich spürbar, so Baumann weiter. Baumanns Einschätzung deckt sich mit den Erhebungen des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes (kgv), der bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zur Maskenpflicht durchgeführt hat.

67 Prozent der 262 befragten Geschäfte gaben dabei an, dass der Konsumtourismus in benachbarte Kantone spürbar sei. 80,5 Prozent der Geschäfte gaben überdies an, dass sie seit der Einführung der Maskenpflicht einen Umsatzverlust verzeichnen mussten. Besonders betroffen seien Geschäfte aus dem Non-Food-Bereich.


Keine Ausnahme für das Dorneck
Der Gewerbeverein Dorneckberg hatte Ende September in einem Schreiben an Regierungsrätin Susanne Schaffner die Aufhebung der Maskenpflicht gefordert, weil sie dem Gewerbe schade. Doch die Vorsteherin des Departements des Innern hält an den angeordneten Massnahmen fest. «Wir sind zur Überzeugung gekommen, dass die Maskenpflicht in den Solothurner Läden (ab 3. 9. 2020) eine notwendige und sinnvolle Massnahme ist», heisst es im Antwortschreiben der Regierungsrätin vom Montag. Die im Rahmen der Allgemeinverfügung angeordneten Massnahmen würden für die gesamte Bevölkerung gelten, es wäre demnach rechtlich und sachlich nicht begründbar, weshalb bestimmte Gebiete davon ausgenommen werden sollten, argumentiert Schaffner weiter. Gewerbevereinspräsident Baumann zeigt sich enttäuscht, dass der Kanton nicht auf seine Forderung eingeht. Er habe sich nicht nur für die Aufhebung der Maskenpflicht im Gebiet Dorneckberg, sondern im ganzen Kanton eingesetzt, denn es gebe zahlreiche Gebiete, die an maskenfreie Kantone wie Bern und Aargau angrenzen würden. Das weitere Vorgehen will er mit dem kgv besprechen. «Ende Oktober endet die Allgemeinverfügung. Wir müssen jetzt abwarten, wie sich die Situation verändert und gegebenenfalls nochmals nachhaken.»

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