Entscheid der Baukommission: Denner muss sein Zelt abbauen

Der Gemeinderat erfuhr am Montag, dass die Baukommission keine Zukunft sieht für das Zelt vor dem Denner-Laden. Er zeigte sich besorgt über mögliche Konse­- quenzen.

Frist bis Ende Januar: Das Zelt, das seit 25 Jahren vor dem Denner steht, muss weg. Foto: Fabia Maieroni
Frist bis Ende Januar: Das Zelt, das seit 25 Jahren vor dem Denner steht, muss weg. Foto: Fabia Maieroni

Die Gemeinderatssitzung endete mit ­einer Nachricht, die überraschte. «Die Baukommission hat das Gesuch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für ein Zelt vor dem Denner-Laden abgelehnt», teilte Urs Kilcher, Ressortchef Bau und Infrastruktur, mit. Der Entscheid sei getroffen worden, weil für das seit Jahren bestehende Zelt keine Baubewilligung bestand. Bis Ende Januar muss es nun abgebaut werden. Für Ladenbetreiber Hanspeter Hostettler war der Brief der Baukommission letzten Sommer unerwartet gekommen. Das Zelt steht seit ­einem Vierteljahrhundert auf dem Parkplatz vor der Liegenschaft, in der sich der Denner befindet und die der Vögtli AG gehört.

Kilcher verwies darauf, dass die Baukommission in Dornach schon bei einigen Zelten einen Abbau verfügt habe – auch bei jenem beim Café Erbacher. Im Fall des Denner-Zeltes habe der Aspekt der Verkehrssicherheit die Baukommission mitveranlasst, von einer Ausnahmebewilligung abzusehen, meinte Kilcher, der als zuständiger Gemeinderat zwar Einsitz in der Kommission, aber kein Stimmrecht hat.

Gemeindepräsident Daniel Urech und Statthalter Daniel Müller zeigten sich indes beide irritiert ob der Verfügung. «Das ist ein harter Entscheid, den ich sehr bedaure», meinte Urech, verwies aber darauf, dass die Baukommission die zuständige Behörde sei und der Gemeinderat in den Gesprächen zuvor lediglich die Rolle des Vermittlers innehatte. «Trotzdem möchte ich mich weiterhin für eine Lösung einsetzen», so der Gemeindepräsident. «Der Entscheid ist nicht nachvollziehbar und hat möglicherweise zur Konsequenz, dass der Ladenbetreiber seinen Standort in Oberdornach aufgibt», sagte Müller. Dies stehe im Widerspruch zu den Bestrebungen, Oberdornach zu beleben. «Offenbar hat die Baukommission auch den Aspekt, dass auf der Kantonsstrasse Tempo 30 eingeführt werden soll, zu wenig berücksichtigt. Eine Lösung wäre möglich gewesen», meinte Müller.

Kanton hätte Lösungen parat gehabt

Aus der kantonalen Bauverordnung geht hervor, dass es Ermessensspielraum gibt: Die Baubehörde könne bei ausserordentlichen Verhältnissen Ausnahmen von einzelnen Vorschriften dieser Verordnung gewähren, wenn ihre Einhaltung eine unverhältnismässige Härte bedeutete und weder öffentliche noch schützenswerte private Interessen verletzt würden. Weiter heisst es, dass die ört­liche Baubehörde bei Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Bauabstandes an Kantonsstrassen das Baugesuch dem zuständigen Kreisbauamt zur Anhörung zustelle. Auf Nachfrage beim Kreisbauamt III sagt Roland Ebner, dass aus seiner Sicht im Fall des Denner-Zeltes ein Kompromiss nicht ausgeschlossen gewesen wäre. Er selber habe in den ­Gesprächen den Vorschlag von transparenten Seitenwänden eingebracht. «Der Entscheid liegt aber bei der Baukommission», stellt Ebner klar.

«Andere Möglichkeiten nicht auszuschliessen»

Der Präsident der Baukommission, Daniel Grossenbacher, bedauert, dass der Gemeinderat die Vorinformation im öffentlichen Teil durchführen liess und die Direktbetroffenen den Entscheid so nicht zuerst von der Baubehörde erfahren konnten. «In der vorliegenden Form war das Baugesuch nicht bewilligungsfähig. Dass es andere Möglichkeiten geben könnte, ist damit nicht auszuschliessen», erklärt er auf Nachfrage vom Wochenblatt. Die Publikation des Gesuches erfolge immer nur, wenn es grundsätzlich bewilligungsfähig sei. Ob der Entscheid der Baukommission zur Aufgabe des Denner-Ladens in Oberdornach führt oder ob er von der Vögtli AG beim Baudepartement in Solothurn angefochten wird, ist derzeit offen. Auch noch unklar ist, ob ein neues Baugesuch eingereicht wird.

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