Auch Hochwald stimmt gemeinsamer Finanzverwaltung mit Seewen zu

Trotz Einsparungen sieht das Gemeindebudget von Hochwald für 2016 ein höheres Defizit vor.

Bea Asper

Es ist weniger als gedacht, doch ein guter Anfang», sagte Gemeindepräsident Georg Schwabegger zum Thema Zusammenarbeit im Dorneckberg. Die Gemeinde Seewen habe zur Fusion der Finanzverwaltung bereits Ja gesagt, der Gemeinderat von Hochwald hoffe nun auf Zustimmung vom Hobler Souverän – und dieser signalisierte am Dienstagabend mit grossem Mehr, dass man die Nutzung von Synergien begrüsst.

In der Arbeitsgruppe seien verschiedene Optionen diskutiert, doch viele wieder verworfen worden. Für den grossen Wurf sei die Zeit jedoch nicht reif, so Schwabeggers Fazit nach den Gesprächen mit den anderen Gemeindevertretern. Dabei liess er durchblicken, dass er Gempens Abwinken nicht nachvollziehen könne. Das Sparpotenzial wäre vorhanden, ist Schwabegger überzeugt und verwies auf die zu erwartende Reduktion von bis zu 40 Stellenprozenten in der Finanzverwaltung dank dem Abbau von Doppelspurigkeiten.

Der Gemeinderat werde weiter nach Allianzen suchen, um Ausgaben zu verringern. «Eine Steuererhöhung lehnen wir derzeit ab», sagte Schwabegger und beantragte der Versammlung den Steuerfuss bei 120 Prozent zu belassen, auch wenn das Defizit im Budget 2016 auf 228 000 Franken angestiegen ist, im Budget 2015 betrug dieses noch 45 000 Franken. Kostentreiber sei der Sozialbereich mit Steigerungen von bis zehn Prozent. Doch auch der neue Finanzausgleich verursache Hochwald durch die Schülerpauschale Mehrausgaben. «Unsere finanzielle Situation ist angespannt, aber nicht bedrohlich», ist das Fazit des Gemeinderats. In den Jahren 2017 bis 2020 könne man durch Reduktion der Investitionen Schulden abbauen. Die zahlreich erschienenen Einwohner genehmigten das Budget 2016 diskussionslos.

Sorge vor Willkür

Bedenken äusserten die Hobler hingegen beim Traktandum «Anlassbewilligungen: Gebühren». Dass der Gemeinderat kein Detailreglement vorlegte, sondern die Gebühren für Dorfveranstaltungen «nach Verwaltungsaufwand» zwischen 50 bis 3000 Franken festlegen will, löste Unbehagen aus. Es könnte ein «Gummiparagraf» sein und somit sei «Willkür» nicht auszuschliessen. Der Gemeindepräsident betonte, dass von den Vereinen sicherlich nicht höhere Gebühren verlangen werde, als sie dem Kanton als vorherige Bewilligungsin-stanz bezahlt hätten. Dass der Kanton das Verfahren an die Gemeinden delegiert hat, führte zu Beschwerden beim Regierungsrat. Doch an der Folge der Volksabstimmung über das Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vom März 2015 sei nicht zu rütteln, informierte Schwabegger. Die Versammlung sprach letztlich dem Gemeinderat ihr Vertrauen aus, beauftragte ihn aber auch, er solle im nächsten Sommer die Gebührenliste erklären. Und er gab dem Rat den Hinweis mit auf den Weg: Bei Willkür sei der Wahltag Zahltag.

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