Anwohner dringen mit ihren Wünschen nicht durch

luk. Gleich drei Anliegen aus der Bevölkerung hatte die Dornacher Verkehrskommission jüngst zu beurteilen. Und sie kam in allen drei Fällen zu einem abschlägigen Entscheid. Der Gemeinderat bestätigte am Montag sämtliche Anträge der Kommission.

Am Unteren Zielweg wünschte ein Anrainer die Entfernung eines Parkfelds, das ihn bei der Zu- und Wegfahrt zu seinem Grundstück behindere. Nach Beurteilung der Situation vor Ort kam die Kommission um Präsident Roland Stadler (FDP) aber zum Schluss, dass das Problem des Anwohners hausgemacht ist. Er verfüge über genügend Platz in seiner Zufahrt, um die Situation selbst zu entschärfen, indem er beispielsweise einen Pfosten verschiebt oder entfernt. «Zudem besteht die Situation ja schon seit Jahren. Der Leidensdruck kann nicht so hoch sein», folgerte Gemeinderat Thomas Gschwind (FWD).

Ein hausgemachtes Problem traf Stadler auch am Kohliberg an, wo Anstösser einen Spiegel für eine Ausfahrt wünschten. Die Übersicht ist dort tatsächlich ungenügend. Das hat aber auch mit einem neu montierten Gartenzaun und bergwärts einer Hecke zu tun. Letztere wuchert offenbar über die erlaubte Grösse hinaus. Gemeinderätin Ursula Kradolfer forderte deshalb, dass die Bauverwaltung künftig noch stärker und konsequenter die Maximalhöhe von Hecken durchsetzen müsse. Die Verkehrskommission will den betroffenen Anrainern aber gestatten, privat einen Spiegel an der gewünschten Stelle anzubringen. Daniel Urech (FWD) äusserte zwar Bedenken wegen der Haftungsfrage, denn sollte es dort zu einem Unfall kommen, stehe der Spiegel ja auf Gemeindeboden und hätte so quasi offiziellen Charakter. Darauf konnte Stadler keine sichere Antwort liefern. Der Gemeinderat folgte dennoch mit grossem Mehr dem Kommissionsantrag.

Im Weiteren wurde der Wunsch eines Ehepaars von der Dorneckstrasse ebenso abgeschmettert, das auf der Zubringerstrasse talwärts ein Einbahnregime forderte, weil zunehmend Lastwagen und Autos die Strasse – unbefugterweise – nutzten.

Bonus: Erneuter Perimeterstreit?
Ein Anwohner des Oberen Zielwegs fordert vom Gemeinderat im Zusammenhang mit der Strassenerneuerung erhobene Perimeterbeiträge zurück. Die Behörde ist in einem ersten Schritt nicht auf die Forderung eingetreten, weil sie einen entscheidenden Formfehler aufweist: Sie wurde nicht fristgerecht gestellt. Er gelangte jetzt vor die Schätzungskommission, die vom Gemeinderat nun eine materielle Begründung einfordert. Der Anwohner macht geltend, dass eine Perimeterpflicht in seiner Strasse entfalle, weil bei der Sanierung des Unteren Zielwegs auf eine Beitragspflicht verzichtet wurde. Er hatte gegen die Beitragsverfügung zusammen mit anderen Anwohnern schon Einsprache erhoben, diese wurde zusammen mit allen anderen aber im September 2009 zurückgezogen.

Dornach hatte in einem jahrelangen Rechtstreit um Perimeterbeiträge am Lehmenweg 2010 vor Bundesgericht verloren und musste in der Folge einen fünfstelligen Betrag an die betroffenen Anwohner zurückzahlen. Das Bundesgericht stellte damals klar, das ein namhafter Anteil der Strassenkoffersanierung nominell erst ab 50 Prozent gegeben ist, woraus eine Beitragspflicht abgeleitet werden kann.

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