Ramstel hat seinen Preis
Das Abfallreglement kommt erneut vor die Gemeindeversammlung. Die vor einem Jahrbeschlossene Gebührenerhöhung reicht nicht aus, um das Loch in der Abfallkasse zu stopfen. Nun wird der Verkauf der Sammelstelle Ramstel als zusätzliche Einnahmequelle erwogen.
Im Juni 2024 stimmte die Gemeindeversammlung von Dornach im Rahmen der Totalrevision des Abfallreglements einer Erhöhung der Gebühren zu. Die Grundgebühr wurde von 40 Franken auf 133 Franken erhöht. Zudem beschloss man eine Preisanpassung bei der Entsorgungsstelle der Gemeinde, dem Ramstel, und die Einführung einer Zutrittsgebühr für Auswärtige.
Grundgebühr könnte auf 155 Franken erhöht werden
Jetzt zeichnet sich ab: Die Massnahmen reichen nicht aus, um den Fehlbetrag in der Spezialfinanzierung Abfall im gewünschten Zeitraum abbauen zu können. Das Loch, das es zu stopfen gilt, beträgt derzeit 238 000 Franken. Gemäss dem im Reglement festgelegten Rahmen könnte der Gemeinderat die Grundgebühr für Abfall auf 155 Franken erhöhen.
Dies gelte es nicht auszuschöpfen. «Wir wollen die Gebühren in einem erträglichen Mass halten und später möglicherweise auch wieder senken können», erklärt Gemeindepräsident Daniel Urech (Grüne). Die Lösung sieht der Gemeinderat bei einem Outsourcing des Ramstel. Dieser solle künftig durch eine private Entsorgungsunternehmung betrieben werden, lautet der Vorschlag der Bauverwaltung. Ein Interessent sei vorhanden und die Vertragsverhandlungen, bei denen auch die Kelsag miteinbezogen sei, kämen gut voran, hiess es an der Gemeinderatssitzung vom Montag.
Es handle sich um ein regionales Entsorgungsunternehmen, das im Laufental, also innerhalb des Kelsag-Einzugsgebietes, mit einem Recycling-Zentrum bereits Erfahrungen gesammelt habe. Das genaue Einsparpotenzial durch Outsourcing wird noch nicht beziffert. Man gehe von einem mittleren bis höheren fünfstelligen Betrag aus, gab Urech gegenüber dieser Zeitung zu verstehen.
Versammlung entscheidet erneut über das Abfallreglement
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Abfallreglement, im Sinne einer Teilrevision, nochmals vor die Gemeindeversammlung zu bringen. Mit einer Lockerung einzelner Paragrafen möchte der Rat die rechtliche Grundlage dafür schaffen, die Sammelstelle Ramstel auszulagern.
Die Gemeindeversammlung kann sich dann in der Detailberatung nur zu den betroffenen Paragrafen äussern – frühere Streitfragen rund um das Verursacherprinzip beim Grüngut sollen also nicht noch einmal diskutiert werden. «Bei einer Teilrevision ist der Verhandlungsgegenstand beschränkt. Wenn jemand möchte, dass die Teilrevision auch die Grüngutgebühr umfasst, muss er oder sie einen Rückweisungsantrag stellen», führt Urech gegenüber dieser Zeitung aus.


