Versammlung soll über Zukunft von Pfarrer Grüninger entscheiden

Ein Komitee hat Unterschriften gesammelt, um eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einzuberufen, die über die Zukunft des freigestellten Pfarrers Matthias Grüninger entscheiden soll.

Freigestellt: Pfarrer Matthias Grüninger. Foto: WOB Archiv
Freigestellt: Pfarrer Matthias Grüninger. Foto: WOB Archiv

102 gültige Unterschriften kamen zusammen – 90 wären nötig gewesen: Das Komitee «Pro Pfarrer Grüninger» fordert gemäss Kirchenverfassung die Einberufung einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung. Der Souverän der reformierten Kirchgemeinde Arlesheim soll entscheiden, ob der im Frühling 2020 freigestellte Matthias Grüninger wieder seine Arbeit als Pfarrer aufnehmen darf. Grüninger wurde unter anderem wegen Mobbingvorwürfen von der Kirchgenpflege freigestellt. Genauere Auskunft über die Gründe gab die Kirchenpflege damals aber nicht. «Zum Schutz der Persönlichkeit von Matthias Grüninger», lautete im vergangenen Jahr der oft verwendete Wortlaut. Am vergangenen 8. März gab der Kirchenrat Baselland bekannt, dass die Freistellung von Matthias Grüninger rechtens war. Das hält das Komitee «Pro Pfarrer Grüninger» aber nicht von seiner Forderung ab. Die von der Kirchenpflege vorgelegten Vorwürfe würden für eine Freistellung nicht reichen, betont Sibyl Aeschlimann im Namen des Komitees. «Jetzt soll die Basis, der demokratische Souverän, über die Anstellung von Matthias Grüninger entscheiden.» Ihr sei klar, dass eine Anstellung eines Pfarrers eigentlich in der Kompetenz der Kirchenpflege liegt, aber bei so einer zerfahrenen Situation sei es jetzt notwendig, zum ersten Mal die Kirchgemeindeversammlung zu befragen. «Schlussendlich ist die Kirchenpflege auch von der Kirchengemeindeversammlung gewählt», erinnert Sibyl Aeschlimann, die die Informationspolitik der Kirchenpflege kritisiert, die für immer mehr Gerüchte sorgte: «Man wollte eigentlich nichts sagen, doch immer wieder wurden häppchenweise Andeutungen gemacht, die die Stimmung weiter verschlechterten.»

Versammlung noch nicht sicher

Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung muss innerhalb eines Monats nach Einreichung des Begehrens am 25. Mai stattfinden. Doch noch ist nicht sicher, ob die Versammlung überhaupt stattfinden wird. Denn die Kirchenpflege beruft sich ebenfalls auf die Kirchenverfassung, die eben besagt, dass die Versammlung nicht über die Anstellung eines Pfarrers entscheiden dürfe. Dafür sei nur die Personalkommission der Kirchenpflege zuständig, schreibt Dominique von Hahn, die in der Kirchenpflege für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. «Stellen Sie sich mal vor, man würde offen in einer Versammlung über Leistung und Verhalten, allfällige Verfehlungen oder gar Familien- und Krankheitssituationen von Mitarbeitenden diskutieren.» Die Kirchenpflege habe aber Verständnis für die Besorgnis aufgrund des Informationsdefizits.

Die Kirchenpflege befragte aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage die Kantonalkirche, die dazu aber keine konkrete Auskunft geben konnte und deshalb ein Gutachten in Auftrag gab, von dem noch keine Ergebnisse vorliegen. Um eine schnelle Abhandlung zu ermöglichen und Leerläufe zu vermeiden, hat die Kirchenpflege mit dem 23. Juni oder alternativ mit dem 26. August provisorisch bereits zwei mögliche Termine für die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung festgelegt.

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