Über 80 Prozent sagen Ja zum Ausbau der Demokratie

In Arlesheim können künftig Initiativen auf kommunaler Ebene eingereicht werden. Ein Erfolg für Frischluft und SP.

Wer in Arlesheim etwas ändern möchte, muss nicht mehr zwingend an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Denn neu können die Arlesheimerinnen und Arlesheimer auch in ihrer Gemeinde Initiativen einreichen. SP und Frischluft hatten für diese Änderung 525 Unterschriften gesammelt und diese im Juni 2021 der Gemeindeverwaltung übergeben. Das Gemeindegesetz sah vor, dass es für die Einführung des Initiativrechts auf Gemeindeebene eine Volksabstimmung braucht. Am Sonntag hat die Stimmbevölkerung dem Begehren mit über 81 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Die Gemeindeordnung wird entsprechend angepasst.

Mehr politische Teilnahme

Nicole Barthe, Co-Präsidentin der Frischluft, und Noëmi Sibold, Co-Präsidentin der SP Arlesheim, zeigen sich am Montag nach der Abstimmung beide sehr erfreut über das äusserst klare Ergebnis. Für Arlesheim sei die Möglichkeit der Initiative eine wichtige Ergänzung: «Wenn man etwas ändern wollte, musste man bis dato den Weg über einen Antrag an der Gemeindeversammlung machen. Die Gemeindeversammlung ist zwar wichtig, allerdings kann sie nicht von allen besucht werden. Mit dem kommunalen Initiativrecht wird die Möglichkeit der politischen Teilnahme erweitert», erklärt Barthe.

Sorgen, dass die Gemeindeversammlung durch das Initiativrecht geschwächt würde, macht sich Barthe nicht. «Es ist ein ergänzendes Mittel.» Dem stimmt auch Noëmi Sibold zu und ergänzt: «Durch dieses Instrument können auch Interessengruppen leichter mitwirken. Unsere Hoffnung ist es, dass es sie motiviert, ihre Anliegen einzubringen.»

Was auf nationaler und kantonaler Ebene als selbstverständlich gilt, war auf Gemeindeebene im Kanton Baselland lange nur in den Gemeinden mit Einwohnerräten möglich. Dies änderte sich erst 2016 mit der Revision des Gemeindegesetzes durch den Baselbieter Landrat.

500 gültige Unterschriften braucht es für das Zustandekommen einer kom­munalen Initiative. Sie kann als ausgearbeiteter Vorschlag oder auch nichtformuliert eingereicht werden. Mit dem Instrument können der Erlass, die Änderung oder Aufhebung einer Bestimmung in der Gemeindeordnung oder in einem Reglement verlangt werden. Auch kann das Begehren auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung gestellt werden. Der Wirkungskreis des Initiativrechts ist auf die Kompetenzen der Gemeindeversammlung beschränkt.

Weitere Artikel zu «Arlesheim», die sie interessieren könnten

Nächster Anlauf: Wie soll das Arlesheimer Ortszentrum in Zukunft aussehen? Foto: Archiv / Jeannette Weingartner
Arlesheim01.07.2026

Mehr als nur ein einzelner Platz

Der Arlesheimer Gemeinderat nimmt einen neuen Anlauf zur Entwicklung des Postplatzes. Aus dem QP Postplatz wird dabei der QP Zentrum.
«Es war ein grosses Privileg, für unsere schöne Gemeinde dienen zu dürfen»
Arlesheim24.06.2026

«Es war ein grosses Privileg, für unsere schöne Gemeinde dienen zu dürfen»

Obwohl eine Altlastensanierung und die Spitex viel Geld kosteten, steht Arlesheim finanziell erfolgreich da. Auch dank dem ehemaligen Gemeindepräsidenten, der…
Grosser Andrang bis in die Abendstunden: Der Sommerzauber auf dem Domplatz kam bei den Leuten an.Sämtliche Tische waren während des ganzen Abends gut besetzt. Foto: Hannes Felchlin
Arlesheim24.06.2026

Skandinavisches Fest auf dem Domplatz

Zum zweiten Mal in seiner heutigen Form fand am vergangenen Samstag der Sommerzauber statt. Das Fest rund um die Sommersonnenwende bot ein vielseitiges Programm…