«La Colline»: Goetheanum zieht Klage gegen Steiner AG zurück

Die Steiner AG gibt erstmals öffentlich zu, dass die Bauarbeiten für «La Colline» die Wasserflüsse störten. Ausgestanden ist damit der Konflikt aber noch nicht.

Baustelle der Steiner AG: Hier entstehen 5 Mehrfamilien- und 16 Reiheneinfamilienhäuser auf Arlesheimer Boden. Foto: Roland Schmid/bz-Archiv
Baustelle der Steiner AG: Hier entstehen 5 Mehrfamilien- und 16 Reiheneinfamilienhäuser auf Arlesheimer Boden. Foto: Roland Schmid/bz-Archiv

Die Mitteilung kam überraschend: Das Goetheanum zieht seine Zivilklage gegen die Steiner AG zurück. Beide Parteien würden sich nun gemeinsam für den Erhalt des Naturschutzgebietes Schwinbach-Aue einsetzen. So steht es in einer gemeinsamen Medienmitteilung des Goetheanums und der Steiner AG, die am Mittwoch vor einer Woche verschickt wurde.

Das Goetheanum hatte die Zivilklage im Februar beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft eingereicht. Es befürchtete, die Arbeiten an der Wohnüberbauung «La Colline» in Arlesheim könnten das benachbarte Naturschutzgebiet zerstören. Unbegründet waren die Sorgen offenbar nicht: Die Steiner AG gesteht im Schreiben erstmals öffentlich ein, dass es tatsächlich zu Beeinträchtigungen des Ökosystems gekommen ist. In der Medienmitteilung heisst es, die eingetretenen Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet aufgrund der laufenden Bauarbeiten seien komplexer als ursprünglich erwartet und: «Sie haben zur Trockenlegung von zwei von drei Quellorten auf der Naturschutzparzelle geführt.» Spezialisten würden jetzt ein Konzept erstellen, wie der Wasserzufluss zum Schwinbach wiederhergestellt werden könne. Es würden Drainagen und Querungen verlegt. Für die Massnahmen komme die Steiner AG auf. Es seien zudem Aufwertungsmassnahmen vorgesehen.

Eingeständnisse «rechtlich sichern»

Der Widerstand gegen «La Colline» ist mit dem Rückzug der Klage des Goetheanums für die Steiner AG nicht ausgestanden. Die Initiative Natur- und Kulturraum Dornach-Arlesheim (IDA) setzt sich ebenfalls auf diversen Ebenen für die Einhaltung der Naturschutzgesetzgebung ein und wird von der Fondation Franz Weber bzw. von deren Stiftung Helvetia Nostra unterstützt. So waren es auch IDA-Aktivisten, die wegen der plötzlich ausbleibenden Wasserzuflüsse im vergangenen Winter mehrfach die Polizei auf den Bauplatz riefen. Das Bundesgericht hatte im Oktober 2020 einen superprovisorischen Baustopp verordnet. Er wurde zwar wieder aufgehoben. Die inhaltliche Abklärung der Klage von Helvetia Nostra steht jedoch noch aus.

Helvetia Nostra schreibt auf Anfrage der bz, es sei «atemberaubend», wie viel Energie man habe einsetzen müssen, um das Gebiet zu retten. Jetzt gehe es darum, die Eingeständnisse der Steiner AG mittels Grundbucheinträgen zu sichern und eine raumplanerische Absicherung durch Dornach und Arlesheim sowie Solothurn und Baselland zu erhalten.

Auch Jennifer McGowan, Sprecherin der Initiative Natur- und Kulturraum Dorn­ach-Arlesheim (IDA), reagiert auf Nachfrage des Wochenblattes skeptisch, ob und inwieweit die Steiner AG ihr Versprechen einlösen wird. «Die Schä­digungen durch ungenügende Notbe­wässerung und weiterhin auftretende Verschmutzungen gehen bis heute ungehindert weiter. Es funktionieren nicht einmal die Notmassnahmen zur Schadensbegrenzung.» Abgesehen davon, dass hochsensible Ökosysteme wie Quelllebensräume nicht einfach durch Ver­legung von Drainagen «nachgebastelt» werden könnten, müssten technische Installationen auch gewartet und ihr Effekt auf das Naturschutzgebiet überwacht und angepasst werden, meint McGowan. «Das Land und die Bauten werden aber an verschiedene neue Eigentümer verkauft. Wer wird die Betreuung der angekündigten technischen Massnahmen und damit die Verantwortung für das Naturschutzgebiet übernehmen, wenn die Steiner AG einmal abgezogen ist?» Der Erhalt eines Naturschutzgebiets sei keine Privatsache zwischen der Steiner AG und dem Goetheanum, sondern müsse für die kommenden Generationen öffentlich-rechtlich geregelt werden, findet Mc Gowan.

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