Befragung via Stimmzettel ist unzulässig

Pfeffingen stimmt an der Urne über Tempo 30 auf Gemeindestrassen ab. Die zusätzliche Befragung, ob Tempo 30 auch auf Kantonsstrassen gelten soll, ist aber nicht erlaubt, sagt der Kanton. Die Gemeinde bedauert den Entscheid.

Temporeduktion: in der Schweiz ein heisses Eisen. Foto: Symbolbild/Vanessa Schaad

Die Einführung von Tempo 30 sorgt im ganzen Land für hitzige Debatten. So auch in Pfeffingen, wo die Gemeindeversammlung im Juni knapp Nein zu Tempo 30 auf Gemeindestrassen sagte.

An jener Versammlung hatte der Gemeinderat der Versammlung noch eine weitere Frage stellen wollen: nämlich, ob er beim Kanton ein Gesuch stellen soll, damit auch auf der Kantonsstrasse Tempo 30 gilt. Voraussetzung für eine tiefere Geschwindigkeit auf Kantonsstrassen ist jedoch, dass die Gemeinde auch auf ihren Strassen das Tempo reduziert. Diese Frage wurde angesichts der Ablehnung also obsolet; das Traktandum wurde gestrichen.

Kurz darauf kamen in Pfeffingen genug Unterschriften für ein Referendum gegen das Nein an der Gemeindeversammlung zustande. Ein Novum, denn ein Referendum gegen einen negativen Gemeindeversammlungsbeschluss ist erst seit rund einem Jahr möglich. Pfeffingen nutzte die Neuerung als erste ­Gemeinde im Kanton.

Am 22. September stimmt die Gemeinde also noch einmal über Tempo 30 auf Gemeindestrassen ab – dieses Mal an der Urne. Zusätzlich sollte abgestimmt werden, ob sich der Gemeinderat beim Kanton für Tempo 30 auf Kantonsstrassen einsetzen soll. Diese zweite Abstimmung hätte allerdings nur konsultativen Charakter, das Ergebnis ist nicht bindend.

Dieses Vorgehen ist allerdings gar nicht zulässig. Die Landeskanzlei erklärt auf Anfrage, dass für eine konsultative Frage keine rechtliche Grundlage bestehe. Sprich: Weder die Kantonsverfassung noch kantonale Gesetze sehen ein solches Vorgehen vor.

Der Kanton hat der Gemeinde deshalb «empfohlen», die Abstimmung zur zweiten Frage nicht durchzuführen.

Gemeinde spürt «erhobenen Zeigefinger» des Kantons

Der Pfeffinger Gemeindeverwalter Walter Speranza ­bedauert den Entscheid. Die Gemeinde habe mit der unverbindlichen Konsultativabstimmung den «Puls» der Bevölkerung fühlen wollen. «Wir verstehen die Sicht des Kantons. Es gibt keine rechtliche Grundlage. Aber dennoch sind wir etwas überrascht von der Antwort», sagt er gegenüber dem Wochenblatt. «Dass man nicht den Mut haben darf, eine demokratische Befragung durchzuführen, finde ich grundsätzlich schade.» Der Kanton habe der Gemeinde empfohlen, auf die Abstimmung zu verzichten. Dabei hätte Pfeffingen aber schon den «erhobenen Zeigefinger» gespürt.

Was passieren würde, wenn sich Pfeffingen über die Empfehlung hinwegsetzte, ist nicht ganz klar. Das wäre wahrscheinlich auch abhängig vom Ergebnis der Abstimmung, sagt Speranza. «Gäbe es ein klares Abstimmungsergebnis, würde wahrscheinlich nichts passieren. Fiele das Ergebnis allerdings knapp aus, so könnte es zu einer Abstimmungsbeschwerde kommen.» Dieses Risiko wolle der Gemeinderat nicht eingehen.

Abstimmungsunterlagen warenschon verpackt

Das Problem: Die Stimmzettel waren bereits gedruckt und in die Haushalte unterwegs. Die Antwort des Kantons sei – auch wegen Ferienabsenzen auf beiden Seiten – erst am 20. August eingetroffen. Zu spät, um die Unterlagen zu berichtigen. Auf die Frage, warum die Gemeinde mit dem Verpacken der Unterlagen nicht auf die Antwort des Kantons gewartet habe, sagt Speranza: «Der Vorwurf ist berechtigt. Aber auch für uns ist eine solche Referendumsabstimmung Neuland.» Der Gemeinderat habe die ursprünglich an der Gemeindeversammlung geplante Konsultativabstimmung wiederholen wollen. «Wir waren uns dessen nicht ­bewusst, dass das unzulässig ist.»

Die Verwaltung ruft nun die Stimmenden auf, den Stimmzettel nicht zu verwenden; auch mit Flyern in alle Haushalte will der Gemeinderat darauf ­aufmerksam machen. Ausgefüllte Stimmzettel würden vom Wahlbüro nicht ausgezählt und vernichtet werden, ver­sichert Speranza.

Die eigentliche Referendumsabstimmung über die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen findet wie geplant am 22. September statt.

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