Verunmöglicht die Frage der Eigentumsverhältnisse eine weitere Zwischennutzung?
Die Stiftung Wollmatt möchte 2027 das alte Spital-Gebäude in Laufen temporär für den Betrieb ihres Alters- und Pflegeheims nutzen. Der Kanton kann derzeit «keine verbindliche Aussage machen».

Das Gebäude auf dem 30000 Quadratmeter grossen Areal des ehemaligen Spitals in Laufen liege in der Sonderzone Spital und dürfte streng genommen nicht als kantonales Durchgangszentrum genutzt werden, räumt Laufens Stadtpräsident Pascal Bolliger ein. «Es handelt sich um eine befristete Übergangslösung, zu der wir Hand boten». Hängige Anfragen für andere Zwischennutzungen seien ihm nicht bekannt, hält Bolliger gegenüber dieser Zeitung fest. Die Zuständigkeit liege beim Kanton, die Stadt Laufen möchte aber in Überlegungen miteinbezogen werden. «Die Nutzung des Gebäudes als kantonales Durchgangszentrum ist bis Ende 2026 befristet. Das ist definitiv», erklärt Bolliger. Der Stadtrat setze sich nach wie vor dafür ein, dass die Stadt Laufen zu ihrem Miteigentum komme, das ihr im Sinne des Ursprungs zustehe. «Wir haben uns mit zwei Schreiben an den Kanton gewandt. Gesprächsverhandlungen wurden uns zugesagt, sie sind noch ausstehend», so Bolliger.
Das Stimmvolk von Laufen hatte im Dezember 2023 die Vereinbarung zwischen der Stadt Laufen, der Vorstadtburgergemeinde und dem Kanton Baselland mit 922 Nein- gegen 711 Ja-Stimmen abgelehnt. Damit verfiel die Vereinbarung über die Rückgabe des Areals. Das Geschäft hätte den Rückbau des Gebäudes beinhaltet — dieser war umstritten.
Mögliche Übergangslösung
Nachgefragt bei der Baudirektion des Kantons Baselland bestätigt der Mediendienst, dass eine Anfrage der Stiftung Wollmatt auf dem Tisch liegt und bisher nicht positiv beantwortet werden konnte. Für das Alters- und Pflegeheim der Dornecker Gemeinden wäre die Liegenschaft in Laufen optimal für eine temporäre Nutzung ihres Betriebes. Die Stiftung Wollmatt zog diese Übergangslösung für die geplante Sanierung ihres Gebäudes in Dornach in Betracht. Die Verantwortlichen wiesen darauf hin, dass die Antwort des Kantons Baselland deutliche Auswirkungen auf die Planung der Bauarbeiten hat. «Der Kanton kann zur Anfrage der Stiftung Wollmatt derzeit keine verbindliche Aussage machen. Zunächst muss der Regierungsrat die Arealstrategie für das ehemalige Spital Laufen beschliessen, welche die künftige Nutzung, Eigentumsverhältnisse und Entwicklungsschritte festlegt», hält der Mediendienst fest. Zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den beiden Laufner Gemeinden bestünden unterschiedliche
Auffassungen zu den Eigentumsverhältnissen auf dem Areal. «Diese müssen im Rahmen von Verhandlungen geklärt und politisch beschlossen werden. Erst da-
nach kann über eine allfällige Zwischenvermietung entschieden werden», heisst es aus dem Baudepartement. «Der Kanton besitzt für die Nutzung des erwähnten Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft bis Ende 2026 eine gültige Rechtsgrundlage, gestützt auf die entsprechende Bewilligung der Stadt Laufen und die kantonalen Regelungen zur Erstaufnahme. Für die Zeit ab 2027 wird aktuell ein neuer Regierungsratsbeschluss vorbereitet, um die Fortführung dieser Unterkunft sicherzustellen. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine konkreten Details bekanntgegeben werden, da die politischen und rechtlichen Abklärungen zum Standort und zur Finanzierung noch nicht abgeschlossen sind». Und zur Frage der Unterhaltskosten lautet die Antwort aus Liestal: Die Unterhaltskosten gingen zulasten des Kantonsspitals. «Nach erfolgtem Heimfall des Areals gehen die Unterhaltskosten an den Kanton Basel-Landschaft über. Das Gebäude wird aktuell als Flüchtlingsunterkunft genutzt; da es sich um eine kantonale Nutzung handelt, gibt es keine Mieteinnahmen». Kurzfristig verfolge der Kanton die Strategie, das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen und die eigentumsrechtlichen Fragen zu klären. Es sollen Verhandlungen mit den Gemeinden auf Basis der regierungsrätlich bewilligten Arealstrategie folgen.
Laufen strebt Mitwirkungsverfahren an
Nach Ansicht von Pascal Bolliger müsste man in einem ersten Schritt die Rückgabe des Landes vereinbaren und in einem zweiten Schritt die künftige Nutzung (des Gebäudes / des Areals) klären. Die Bevölkerung müsse miteinbezogen werden. «Es braucht ein Mitwirkungsverfahren», sagt Bolliger.