Recht und Gerechtigkeit: Mehr Realität als Ideal
Hans Rem und Daniel Scholer, beide aus Laufen und während insgesamt 40 Jahren nebenamtliche Zivilrichter, plaudern zu ihrem Amtsende aus dem Nähkästchen.

Laufen
Im Gerichtssaal mussten sie den Parteien und ihren Rechtsvertretungen, aber auch den Menschen im Zeugenstand hauptsächlich zuhören. Im Gespräch zu ihrem Amtsende sprudelt es nun aber nur so aus Hans Rem und Daniel Scholer heraus: Anekdoten über skurrile Gerichtsprozesse wechseln sich ab mit philosophischen Überlegungen zum Rechtssystem und einem sachlichen Blick zurück.
Dieser Blick geht im Fall von Hans Rem ins Jahr 2002 zurück und im Fall von Daniel Scholer ins Jahr 2010. Als nebenamtliche Richter traten sie ihr Amt am Bezirksgericht Laufen an, das im Amthaus für den ganzen Bezirk Laufen die zivilrechtlichen Streitigkeiten erster Instanz beurteilte. Obwohl juristische Laien — Rem, Jahrgang 1955, war Agraringenieur, Scholer, Jahrgang 1959, war Ingenieur — hätten sich beide immer von den Juristinnen und Juristen im Gremium akzeptiert gefühlt und hätten von Anfang an eigene Überlegungen zum Urteil beitragen können. Meistens habe ihr Gerechtigkeitsempfinden auch der Rechtslage entsprochen. Für beide ein untrügliches Zeichen, dass das geltende Recht die gesellschaftlichen Wertungen aufnehme und abbilde. Ungewohnt sei gewesen, wie stark der Ablauf einer Verhandlung formalisiert ist. Dieser bestimmt unter anderem, wer das Wort hat und zu welchem Zeitpunkt die Richterinnen und Richter zum Zug kommen, etwa wenn einer Zeugin eine Nachfrage gestellt werden muss.
Verlust des Gerichtssitzes in Laufen
Die Amtszeit von einmal 24, einmal 16 Jahren brachte zwangsläufig Veränderungen mit sich. So wurde durch eine Gesetzesrevision die Frage, wer Schuld am Scheitern einer Ehe hatte, im Scheidungsverfahren irrelevant. Eine Zäsur war der Verlust des Gerichtssitzes in Laufen und der Wechsel zum Zivilkreisgericht West in Arlesheim. Bald schon stellte sich aber heraus, dass die Reorganisation auch Vorteile mit sich brachte: Die Fälle aus dem ganzen westlichen Kantonsteil waren juristisch vielfältiger und das Risiko, eine Partei näher zu kennen, sank erheblich.
Immer wieder erstaunlich sei gewesen, wie verbissen, ja stur Parteien für ihr Recht kämpften, ungeachtet der Aussichten zum einen und der damit verbundenen Kosten zum anderen. Man könne sich kaum ein realistisches Bild davon machen, worüber alles prozessiert werde, wenn man dies nicht im Gerichtssaal erlebt habe.
Parteigrenzen verschwimmen
Wahlen in die Gerichte sind in der Schweiz immer auch Wahlen aufgrund der Parteizugehörigkeit. Was von aussen betrachtet als Makel daherkomme, präsentiere sich im Gerichtssaal aber komplett anders, konnten beide rasch feststellen. Kaum je konnte man aufgrund der Haltungen der anderen Richterinnen und Richter auf deren politische Herkunft schliessen, derart verschwammen im Gremium die Parteigrenzen.
Schade finden beide, dass mit ihrem Rücktritt dem Zivilkreisgericht in Arlesheim keine Richterinnen oder Richter mehr aus dem Laufental angehören. Trotz einer gewissen Sättigung, gerade wegen der immer umfangreicheren Akten, die studiert werden wollen, können beide das Richteramt nur empfehlen. Es brauche Ausdauer und Enthusiasmus, der Blick hinter die Kulissen, gerade bei familienrechtlichen Verfahren, könne desillusionieren. Wichtig sei jedoch die gewonnene Überzeugung, dass unser Rechtsstaat eine wesentliche demokratische Errungenschaft sei, die funktioniere.
«Man kann sich kaum ein realistisches Bild davon machen, worüber alles prozessiert wird, wenn man dies nicht im Gerichtssaal erlebt hat.»
Nebenamtliche Richterinnen und Richter im Baselbiet
Im Kanton Baselland können Laien, das heisst Personen ohne rechtswissenschaftliche Ausbildung in ein Gericht der ersten Instanz gewählt werden. Insgesamt gibt es 56 nebenamtliche Richterinnen und Richter, die auf Vorschlag der Parteien durch den Landrat gewählt werden. Sie kommen ohne festes Pensum punktuell zum Zug, wenn eine Streitsache die Kompetenz eines Präsidiums übersteigt, so bei einem hohen Streitwert im Zivilrecht oder bei schweren Straftaten im Strafverfahren. Zusammen mit dem Präsidium bilden sie den sogenannten Spruchkörper, der als Dreier- oder in Strafverfahren sogar als Fünfergericht urteilt. Die Laienrichterinnen und -richter sind gleichwertige Mitglieder des Spruchkörpers wie die juristisch ausgebildeten. Vorteile dieses Systems werden darin gesehen, dass insbesondere die Lebenserfahrung in die Urteilsfällung einfliesst und die Akzeptanz der Urteile dadurch steigt.


