Kirche geschlossen –Konzert abgesagt
Das Dach der Kirche in Zwingen ist nicht mehr dicht. Um allfällige Risiken auszuschliessen hat die Kirchgemeinde die Schliessung der Kirche angeordnet - mit Folgen für den Gospelchor.

Der Chor Gospelfire hat sein Konzert für den 13. Dezember in der Kirche in Zwingen abgesagt. Dies bestätigt Chorleiter Paul Stebler auf Anfrage dieser Zeitung. Der Chor sei letzten Freitag überraschend von der Kirchenverwaltung in Kenntnis gesetzt worden, dass die Kirche in Zwingen als Auftrittsort nicht mehr zur Verfügung stehe. Offenbar infolge Sicherheitsrisiken. Je nach Schneefall könnte das Dach einsturzgefährdet sein, soll eine Expertise zutage gebracht haben. «Das war mir beim Nachfragen vom Kirchenrat bestätigt worden», erklärt Stebler.
In der Adventszeit sei die regionale Agenda voller Einträge und die meisten Kirchen seien schon belegt, sagt Stebler. Schweren Herzens hätten sich die Chormitglieder entschieden, das Konzert für den 13. Dezember, zu dem die Bevölkerung bereits per Flyer nach Zwingen in die Kirche eingeladen worden war, abzusagen. Doch nur weil für den 20. Dezember ein zweiter Auftritt angekündigt worden war, und zwar in der Kirche von Oberkirch-Nunningen/ Zullwil um 17 Uhr. Diese Kirche biete mehrere Hundert Sitzplätze und die Mitglieder des Gospelchors Gospelfire laden nun die Bevölkerung dort zu ihrem feierlichen Weihnachtskonzert ein. Mit Informationen insbesondere vor Ort in Zwingen setze sich der Chor dafür ein, dass am 13. Dezember nicht Besucher vor einer verschlossenen Kirchentüre stehen werden. Die Gemeindeverwaltung in Zwingen bestätigt zwar, offiziell Kenntnis zu haben, dass die Kirche bis Mitte des nächsten Jahres geschlossen bleiben soll, dies zu kommunizieren, liege aber bei der Kirchgemeinde. Details sind noch keine zu erfahren, Kirchenpräsident Michael Pfammatter bestätigt aber auf Anfrage die vorübergehende Schliessung der Mariakirche und nennt Sanierungsarbeiten als Grund. Diese würden bis Mitte des nächsten Jahres andauern. Die Gottesdienste und die weiteren kirchlichen Anlässe würden ins Pfarreizentrum verlegt. Pfammatter geht davon aus, dass die Vereine für ihre Chor- und Musikauftritte in der Region vorübergehend andere Lokalitäten finden werden.
Wie der kantonale Bauinspektor Andreas Weis auf Anfrage erklärt, müssen nicht nur öffentliche, sondern alle Gebäude von ihren Eigentümern regelmässig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Er verweist auf Paragraph 101 vom Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Basel-Landschaft: «Alle Bauten und Anlagen müssen entsprechend ihrem Zweck die notwendige Standfestigkeit aufweisen und den Anforderungen der Hygiene, der Sicherheit, des Umweltschutzes, des Gewässerschutzes, der Energienutzung sowie den arbeits-, feuer- und gewerbepolizeilichen Vorschriften genügen.» Die Haftungsfrage sei im Obligationenrecht geregelt. Von der Gebäudeversicherung ist zu erfahren, dass bei Versicherungsfragen immer die Ursache eines Einsturzes entscheidend sei.


