«Gelegenheit macht Diebe»

Die Behörden von Laufen machten es ihrem Stadtpolizisten «schockierend einfach», während Jahren das Münzgeld in die eigene Tasche zu stecken. Wie hoch die Deliktsumme wirklich ist, bleibt das gut gehütete Geheimnis des Ordnungshüters, der darum herumkommt, ins Gefängnis zu gehen.

Strafjustizzentrum: Am Mittwoch, 25. März, wurde der Fall vor dem Gericht in Muttenz verhandelt. Foto: Gaby Walther
Strafjustizzentrum: Am Mittwoch, 25. März, wurde der Fall vor dem Gericht in Muttenz verhandelt. Foto: Gaby Walther

Laufen/Muttenz

Die Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht des Kantons Baselland verdeutlichte: Der Fall wirft kein gutes Licht auf die Behörden von Laufen. «Die Stadt hat es Ihnen schockierend einfach gemacht», sagte die Gerichtspräsidentin, Barbara Grange, zum Angeklagten und gab zu bedenken: «Gelegenheit macht Diebe.»

Uniform und Schusswaffe ohne intensive Ausbildung

Der Ex-Stadtpolizist von Laufen räumte zwar ein, durchaus von einem schlechten Gewissen geplagt worden zu sein. Ans Aufhören dachte er nicht. «Sonst wäre die Sache aufgeflogen.» Denn niemand habe das Geld aus der zentralen Parkuhr beim Amthausparkplatz vermisst. Als Ordnungshüter rügte er andere, während er selber die Regeln mit Füssen trat. Dabei hatte er wohl von Vorschusslorbeeren profitiert. Die Stadt gab ihm 1999 den Chefposten für die neu geschaffene Stelle «öffentliche Sicherheit», obwohl er nie die Polizeischule besucht und auch keine Lehre absolviert hatte. «Ich war Feuerwehrkommandant und zuvor arbeitete ich im Magazin der Swisscom.» Wie es dazu kam, dass er als Polizist in Uniform mit Schusswaffe unterwegs war, wollte die Gerichtspräsidentin wissen. Dieser Status sei ihm nach einer gewissen Amtszeit und nach dem Absolvieren von Kursen zugestanden worden, erklärte er.

Im Verlauf des Strafprozesses stellte sich heraus, dass der Angeklagte im Jahr 2015 1600 Franken auf das Bankkonto der Stadt einbezahlt hatte. Er weilte in den Ferien und wurde telefonisch nach dem Schlüssel für die Parkuhr gefragt. Der Stadt sei nämlich eine Störung gemeldet worden, wahrscheinlich, weil das Fassungsvermögen von 3000 Franken erreicht war. Der Arbeitskollege folgte den Anweisungen des Stadtpolizisten, der sagte, er werde sich nach den Ferien um das Geld kümmern; bis dann solle er es einfach in den Schrank legen. Während fast 20 Jahren fiel also niemandem auf, dass der Stadtpolizist das Münz aus den Parkgebühren in seine Mappe steckte und es ihm ein Nebeneinkommen generierte, mit dem er im Casino sein Glück mit dem Spiel versuchte. Das Vergnügen sei abgerundet worden mit kostspieligen Nachtessen. Zur Höhe der Ausgaben hätte sich seine Ex-Geliebte äussern sollen. Das Gericht lehnte aber Laufens Antrag, die Frau in den Zeugenstand einzuladen, ab.

Keine Spielsucht feststellbar

Eine Spielsucht konnte das Gericht beim Angeklagten nicht feststellen. Auf die Frage, wie es ihm gelungen sei, vom Spieldrang wegzukommen, meinte er, es sei ihm leicht gefallen, das Casino spiele keine Rolle mehr in seinem Leben. Er verbringe Zeit im Freien, mit Gartenarbeit und mit seinen Enkelkindern. Dass er seiner Familie geschadet habe, tue ihm sehr leid. «Ich habe einen Seich gemacht und ich entschuldige mich dafür», war sein Schlussvotum. Viel mehr wollte er vor Gericht nicht sagen. Vor allem bei den Detailfragen, deren Antworten zur Deliktsumme hätte führen sollen, hüllte er sich in Schweigen.

Die Taten vor 2011 sind verjährt

Waren es total über 600 000 Franken, wie die Stadt Laufen errechnet hat? Oder 50 000 Franken pro Jahr, wie die Staatsanwaltschaft meinte? Oder eben doch nur die 7500 Franken pro Jahr, die er zugab? Sein Verteidiger versuchte geltend zu machen, jeweils von Einzeltaten auszugehen, bei denen die Beträge gering waren und die nur eine Übertretung darstellen. Das Verfahren sei einzustellen. Die Taten vor März 2011 seien auf jeden Fall verjährt, erfuhr das Publikum. Das Gericht fand Beweise dafür, dass der Angeklagte in seinen Aussagen «tief stapelte» und errechnete unter Berücksichtigung des Grundsatzes «im Zweifel für den Angeklagten» eine Deliktsumme von 365 000 Franken. Die Staatsanwaltschaft verlangte, dass der Mann für seine Taten ins Gefängnis gehe, sechs Monate. Weitere 24 Monate bedingt, also nur, wenn er in den nächsten zwei Jahren nochmals straffällig wird. Doch war es die Staatsanwaltschaft, die bei der Bearbeitung des Falles gegen das Beschleunigungsgebot verstossen hatte, was zu einer Reduktion des Strafmasses führte. Das Gericht rechnete dem Angeklagten zudem sein Geständnis an — auch wenn es erst erfolgte, als die Beweislage erdrückend gewesen sei, und kam bei der Verurteilung wegen gewerbsmässigen Diebstahls auf eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Da die Stadt Laufen ihr Geld auf dem Zivilrechtsweg einklagen werde, verzichtete das Gericht auf die Festsetzung einer Schadenersatzforderung gegenüber dem Staat.

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