Einsprachen gefährden Zeitplan
Die Aufweitung der Unterführung Schliffweg in Laufen soll während einer einmaligen SBB-Vollsperrung im November 2027 erfolgen. Zwei hängige Einsprachen könnten dieses enge Bauzeitfenster gefährden.

An der Mitgliederversammlung der Sport- und Freizeitregion Laufental-Thierstein wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsgemeinden über den Stand der Verlegung der Naubrücke informiert. Das Projekt bringt weitreichende Veränderungen im Bereich der Sportanlagen mit sich. Im Zentrum der Präsentation von Boris Kunze vom Tiefbauamt Basel-Landschaft standen die beiden SBB-Teilprojekte Schliffweg und Eishalle sowie die Verbesserungen für Fuss- und Veloverkehr.
Zeitplan unter Druck
Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch bekannt, dass es Einsprachen gegen die Verbreiterung der Unterführung Schliffweg gegeben hat. Gemäss Boris Kunze handle es sich bei einer Einsprache um eine formale Angelegenheit. Eine zweite Einsprache wurde von 22 Personen unterzeichnet. Wird die Einsprache vom Regierungsrat abgewiesen, können die Einsprechenden den Rechtsweg beschreiten. Dies könnte den Terminplan des Gesamtprojekts verzögern. Wie die Medienstelle der Bau- und Umweltschutzdirektion bestätigt, können die Unterführungen nur während einer SBB-Vollsperrung gebaut werden. Verschiebt sich dieses Zeitfenster, hätte dies auch Auswirkungen auf die Verlegung der Nau-brücke und weitere Projektteile.
Streitpunkt Höhe
Im Mittelpunkt der Einsprache soll die künftige Durchfahrtshöhe der Unterführung Schliffweg stehen. Die Einsprechenden verlangen eine Höhe von 4,00 bis 4,50 Metern, so wie bei Neubauten dieser Art üblich. Damit solle erreicht werden, dass der Schwerverkehr zur Baselstrasse zukünftig über den Schliffweg geführt werde, um das Bleihollequartier zu entlasten. Das Projekt sieht vor, die heute signalisierte Durchfahrtshöhe von 3,20 auf 3,50 Meter zu erhöhen. Noch grössere Fahrzeuge könnten die Unterführung damit auch künftig nicht passieren. Die Realisierung einer grösseren Durchfahrtshöhe wäre theoretisch möglich, sagte Kunze. Sie wäre jedoch mit enormem technischem und finanziellem Aufwand verbunden. Eine Anhebung des Gleistrassees würde Kosten in Millionenhöhe verursachen. Ebenso aufwendig wäre eine Absenkung der Strasse, weil darunter zahlreiche Werkleitungen verlaufen, die verlegt werden müssten. Zudem müsste die Strasse auf einer längeren Strecke abgesenkt werden, damit lange Fahrzeuge nicht aufsetzen. Ganz anders beurteilten einige Anwesende die Situation. Sie befürchteten, dass mit der Verbreiterung der Unterführung trotz der beschränkten Durchfahrtshöhe künftig mehr Schwerverkehr über den aus ihrer Sicht unübersichtlichen Schliffweg in Richtung Schwimmbad verkehren könnte. Kunze entgegnete, für diesen Bereich seien während der Bauzeit verkehrsberuhigende Massnahmen vorgesehen. Sollten sich diese bewähren, könne über einen Erhalt der Massnahmen über die Bauzeit hinaus diskutiert werden. Zusätzliche organisatorische oder signalisationstechnische Massnahmen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Laufen.
Neue Verbindung
Neben der Verbreiterung der Unterführung Schliffweg sieht das Projekt weitere Anpassungen im Bereich der Sportanlagen vor. Die neue Fussgänger- und Velounterführung bei der Eishalle soll den Birspark direkt mit Fussballplatz und Schwimmbad verbinden. Stadtrat und Präsident der Sport- und Freizeitregion, Mathias Christ, betonte, dass damit auch ein sicherer Schulweg von der Bleiholle zum Schulhaus Serafin entstehe. Vorgesehen sind zudem die Verlegung der Beachvolleyballfelder — neu sollen es zwei vollwertige Felder sein — sowie ein neuer Kletterturm hinter der Eishalle. Das Stahlgerüst des bestehenden Turms soll auf einem neuen Sockel weiterverwendet werden und der Kletterturm dadurch rund fünf Meter an Höhe gewinnen. Der rund 55 Meter lange Amt-haussteg soll künftig das Kulturzentrum Alts Schlachthuus mit dem Stedtli verbinden. Die Projektverantwortlichen gaben an der Informationsveranstaltung Details zum neuen Amthausstegs bekannt. Dieser soll künftig das Kulturzentrum Alts Schlachthuus mit dem Bereich auf der gegenüberliegenden Uferseite verbinden. Die exakte Linienführung wird auf Grundlage der kantonalen Empfehlungen vom Stadtrat festgelegt.


