«Ein Skandal bleibt ein Skandal»
Im Gespräch mit Stadt-präsident Pascal Bolliger klären wir die verbleibenden Fragen über die Laufner Parkuhr-Affäre und den ehemaligen Stadtpolizisten

Laufen
Über 15 Jahre lang hat der ehemalige Stadtpolizist Laufen bestohlen. Nach dem Schuldspruch des Baselbieter Strafgerichts und der Einigung zwischen der Stadt und ihrem ehemaligem Angestellten dürfte der Parkuhr-Skandal nun, zumindest auf der juristischen Ebene, abgeschlossen sein. Der Laufner Stadtpräsident Pascal Bolliger gewährt neue Einblicke und klärt offene Fragen.
Wie kam es erstmals zu einem Verdacht seitens der Stadt?
Pascal Bolliger: Nachdem der ehemalige Stadtpolizist Ende 2021 pensioniert wurde, haben wir natürlich gemerkt, dass wir viel mehr Einnahmen von Parkuhren verzeichnen und sind entsprechend misstrauisch geworden. Im Vorfeld, als die Stadt auf digitale Parkuhren umstellen wollte, hat er diesen Prozess absichtlich verzögert, um nicht zu sagen verhindert. Dass er die betreffende Parkuhr vom Amtshausparkplatz zwei Tage, bevor er in Pension ging, im Werkhof verschrottet hat, kam uns seltsam vor. In der Parkuhr war ein Chip, der die gesamten Einzahlungen aufgezeichnet hat.
Wie ist das, sich so fundamental in einer Person getäuscht zu haben?
Die Enttäuschung ist riesig. Als Stadtpolizist hat er jederzeit unser volles Vertrauen genossen, gerade, weil er eben ein Hüter des Gesetzes hätte sein müssen. Gleichzeitig stehen wir jetzt auch in der Pflicht, diesen Vertrauensmissbrauch nicht auf jede einzelne Person zu übertragen und die restlichen Mitarbeitenden weiterhin fair zu bewerten. Wir erwarten von all unseren Mitarbeitenden, dass sie Werte wie Integrität, Loyalität und Transparenz mittragen und leben – und nicht nur vorspielen.
Was hat die Stadt seither unternommen, damit so etwas nicht mehr passiert?
Mir ist wichtig zu betonen, dass wir die Situation von Anfang an sehr ernst genommen haben. In einem ersten Schritt haben wir die Staatsanwaltschaft orientiert sowie die Revisionsstelle und die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) informiert. Und dann haben wir die Prozesse, in denen Bargeld involviert ist, mit einem Vier-Augen-Prinzip ausgestattet. Grundsätzlich vermeiden wir, wenn möglich, Bargeldzahlungen. Und wo dies eben nicht möglich ist, hat heute niemand mehr alleinigen Zugang zu Bargeld. Konkret: Parkuhren werden immer von zwei Polizisten geleert.
Wie konnte der Diebstahl so lange unentdeckt bleiben?
Der ehemalige Angestellte wurde 1999 eingestellt und hat das Parkregime in Laufen aufgebaut und war allein für dessen Umsetzung verantwortlich. Nur er hatte einen Schlüssel zum Münzbehälter der Parkuhr und leerte diesen auch eigenständig. Eine Quittung, die einen Vergleich erlaubt hätte, hat die Parkuhr ebenfalls nicht ausgespuckt. Seitens der Organisation wurden die Parkgebühren auf dem gleichen Konto verbucht wie die Parkkarten. Die Anzahl Parkkarten sind über die Jahre natürlich angestiegen. Deswegen ist gar nicht aufgefallen, dass die Parkgebühren fehlten. Und da mache ich auch niemandem einen Vorwurf. Zugeben muss ich aber: Die bestehenden Abläufe und Weisungen wurden über längere Zeit nicht systematisch überprüft oder hinterfragt. Daraus haben wir Lehren gezogen.
Weshalb wurden die internen Kontrollsysteme (IKS) nicht bereits 2022 nach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder sogar 2020 nach der Forderung im Jahresbericht der GRPK eingeführt?
Wir haben mehrere Kontrollsysteme, eine externe Revisionsstelle und eine GRPK. Am Ende des Tages muss man sich bewusst werden: Unsere Systeme sind nicht darauf ausgelegt, krimineller Energie vorzubeugen. Wer genug Willen besitzt und die internen Abläufe kennt, der findet einen Weg. Wichtig ist, dass man solche Leute herausfiltert oder gar nicht erst anstellt. Aber das ist natürlich sehr schwierig, dem bin ich mir auch bewusst.
Sie haben den Prozess am Baselbieter Strafgericht verfolgt. Wie haben Sie den Verurteilten da wahrgenommen?
Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass der Verurteilte am Boden zerstört war und wirklich Reue verspürt. Und da muss man auch sehen, einerseits hat er natürlich einen finanziellen Schaden angerichtet, schlimmer ist aber das Misstrauen, das nun einer ganzen Verwaltung und der Polizei entgegengebracht wird, das ist tragisch. Dieser Fall wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf Laufen, sondern auf die Behörden im Allgemeinen.
Wie bewerten Sie das Urteil des Baselbieter Strafgerichts?
Wir begrüssen den Schuldspruch, das war ein wichtiger Schritt in Richtung Erledigung der Angelegenheiten. Mit der Vergleichsvereinbarung konnten wir nicht nur 350000 Franken der Steuerzahler zurückholen, ebenfalls wurde ein langjähriger Prozess vermieden. Das Geld wird jetzt als einmaliger ausserordentlicher Betrag in die Rechnung 2026 mit aufgenommen. Ärgerlich hingegen ist, dass die Staatsanwaltschaft so viel Zeit benötigt hat. Dass zwischen unserer Anzeige im 2022 und dem Prozess 2026 vier Jahre vergangen sind, hat Laufen zehntausende Franken gekostet. Hätte der Prozess schon im 2024 stattgefunden, hätte Laufen für zwei zusätzliche Jahre Entschädigung geltend machen können.
War Laufen in der Kommunikation über den Diebstahl nicht zu defensiv?
Was hätten wir, während des laufenden Verfahrens, denn in eine Mitteilung schreiben sollen? Wir haben immer wieder diskutiert, sollen wir die Medien informieren oder nicht. Unser Ziel war es stets, das Geld zurückzubekommen. Insofern wäre eine öffentliche Vorverurteilung für den Prozess nicht hilfreich gewesen. Das Strafmass liegt nicht in unserer Kompetenz. Und ich denke, nachdem wir jetzt das Geld zurückbekommen, kann man schon sagen, unsere Strategie ist aufgegangen.
Hätten Sie mit frühzeitigem Informieren die Situation entschärfen können?
Ein Skandal bleibt ein Skandal, egal ob er vor vier Jahren rauskommt oder vor vier Wochen. Der Unterschied ist, dass jetzt innerhalb von zwei Monaten die gesamte Affäre über die Bühne ging und abgeschlossen ist. Aus Sicht der Stadt war diese kurze Zeitspanne eher ein Vorteil. Im Nachhinein würde ich die Situation nochmals gleich aufarbeiten.


