Die Naubrücke wechselt den Standort

Die Naubrücke in Laufen wird definitiv verschoben. Das Baselbieter Stimmvolk folgte der Empfehlung der Regierung, des Landrats und aller grossen Parteien — sie alle stellten sich vorgängig hinter das Projekt.

Neuer Standort: Visualisierung der neuen, verschobenen Naubrücke in Laufen. Bild: Nightnurse Images AG
Neuer Standort: Visualisierung der neuen, verschobenen Naubrücke in Laufen. Bild: Nightnurse Images AG

Die Emotionen vor dem Abstimmungstermin kochten hoch. Befürworter und Gegner des Referendums liessen keine Möglichkeit aus, um ihre Argumente unter die Bevölkerung zu bringen. Seit letztem Sonntag ist nun klar: Die Naubrücke in Laufen soll verlegt werden. Die Stimmberechtigten im Kanton Baselland sprachen sich mit 64,87 Prozent Ja- zu 35,13 Prozent Nein-Stimmen für das Projekt aus. Auch in Laufen war das Verdikt klar: 61,63 Prozent der Laufner Stimmbevölkerung stimmten mit einem Ja ab. Die Stimmbeteiligung lag kantonal bei 38,55 Prozent, in Laufen sogar bei 49,64 Prozent. Nur drei Gemeinden lehnten das Projekt ab: Dittingen, Wahlen und Rümlingen.

Zufriedene Regierung

In einer Stellungnahme zeigt sich die Kantonsregierung sehr zufrieden über den Ausgang der Abstimmung. Die Gemeinde erhalte nun die Möglichkeit für eine attraktive Weiterentwicklung. Es sei aber auch ein wichtiges Signal für den gesamten Kanton, dass er in seine Attraktivität und Infrastruktur investieren soll.

Das Bauprojekt zum Neubau bzw. zur Verlegung der Naubrücke werde nun ausgearbeitet. Anschliessend folgten die Plangenehmigungsphase, das Ausführungsprojekt und die Submission. Im Jahr 2026 erfolge die Planauflage für die beiden SBB-Unterführungen beim Schliffweg und der Eishalle, sodass diese vorgängig während einer SBB-Gleissperrung (voraussichtlich Herbst 2027) gebaut werden könnten. Baubeginn für die neue Naubrücke ist im Jahr 2028, die Bauzeit für die Brücke und die Strasse betrage rund zwei Jahre. Nicht auszuschliessen sei, dass Einsprachen den Baubeginn verzögerten, das Ausmass solcher Verzögerungen hänge dabei von Art und Anzahl der Einsprachen ab, erklärt Andrea Tschopp, Mediensprecherin der Bau- und Umweltschutzdirektion BL, auf Anfrage.

Massnahmen gegen Lärm

693 Laufnerinnen und Laufner haben sich gegen die Verlegung der Naubrücke ausgesprochen. Davon dürften einige auch im direkt betroffenen Quartier Norimatt wohnhaft sein. Diese würde man nicht vergessen, sagt Andrea Tschopp: «Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die Einwohnenden der Norimatt aufgrund der neuen Linienführung der Naubrücke mehr Lärm ausgesetzt sein werden. Dieser Umstand wird auch bei der Ausarbeitung des Bauprojekts einfliessen und berücksichtigt. Es werden in Absprache mit den Anwohnenden alle Massnahmen ergriffen, welche die Lärmbelastung auf ein Minimum reduzieren werden.»

«Es wäre mehr dringelegen»

Roland Roth vom Referendumskomitee wertet das knappe Resultat in Laufen als Fingerzeig an den Laufner Stadtrat. Dass die Zustimmung in der Gemeinde nicht deutlich über dem kantonalen Durchschnitt lag, müsse diesem zu denken geben. Er übt dabei auch Kritik an der medialen Begleitung. Aus seiner Sicht seien die Argumente des Komitees nicht überall mit der nötigen Tiefe aufgegriffen worden, weshalb «wesentlich mehr drin gelegen» wäre. Zu den zugesicherten Massnahmen in der Norimatt hegt Roth Zweifel, dass diese über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen werden. «Der Kanton wird nur das machen, was gesetzlich notwendig ist», sagt er, das zeige die Vorlage. Verantwortung ortet er deshalb auch bei lokalen Akteuren: Es brauche das Engagement des Präsidenten der Wohnbaugenossenschaft Laufen, Stadtpräsident Pascal Bolliger, um die Anliegen der besonders betroffenen Liegenschaften in der Norimatt einzubringen. Roth betont zudem, dass der Lärm nur einen Teil der Belastung ausmache. «Die Strasse zerschneidet das zukünftige Wohnquartier Spilag/Norimatt», ergänzt er. Und neben der Norimatt würden auch der Birspark, das Open-Air-Kino und das Schwimmbad zusätzliche Lärmimmissionen zu spüren bekommen — auch wenn diese Zonen rechtlich nicht als lärmempfindlich gelten.

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