Amthaus wird nicht kampflos aufgegeben

Die CVP Laufental verzichtet auf eine Stimmrechtsbeschwerde, hingegen verlangt Brigitte Bos die Ungültigkeitserklärung der Abstimmung über die Änderung der Kantonsverfassung vom 17. Juni.

Bleiberecht: Muss der Brunnen nun doch nicht einsam plätschern?  Foto: Gini Minonzio
Bleiberecht: Muss der Brunnen nun doch nicht einsam plätschern? Foto: Gini Minonzio

Die Laufner CVP-Politikerin Brigitte Bos hat beim Regierungsrat Beschwerde eingereicht gegen die Abstimmung über die Änderung der Kantonsverfassung (Gerichtsorganisation, Führung des Amtsnotariats und Reorganisation der Behörden im Zivilrecht). Ihr Ziel ist, die Abstimmung als ungültig zu erklären, «und dass eine Wiederholung erst stattfinden darf, wenn eine detailliert ausgearbeitete und transparente Vorlage ausgearbeitet worden ist, die der Landrat zuerst intensiv behandeln kann», sagt sie und ergänzt: «Das Projekt des Umbaus unseres Kantons verdient eine separate, nachvollziehbare Vorlage.»

Klare Stimmabgabe infrage gestellt
Den Vorwurf, das Ja nicht zu akzeptieren, weist sie entschieden zurück. «Ich akzeptiere jeden demokratisch gefällten Entscheid. Aber genau dies stelle ich in- frage, ob die demokratischen Rechte seitens der Regierung eingehalten worden waren bei dieser Abstimmung.» Sie beruft sich in ihrer Beschwerde auf den Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung: «Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe». Bei der Abstimmung vom 17. Juni habe die Regierung mit fragwürdigen Mitteln gekämpft. Sie habe Staatsinformationen mit aktiver Ja-Propaganda vermischt, ausserdem habe das Ja-Komitee fälschlicherweise Gegner zu Befürwortern der Vorlage gemacht. «Es sind zu viele Fauxpas passiert und es wurde zu viel Verwirrung gestiftet, sodass eine unverfälschte Stimmabgabe nicht mehr gewährleistet war», ist Bos überzeugt.

Übrigens nicht als einzige. Auch SVP-Landrat Georges Thüring hat Beschwerde gegen die drei kantonalen Abstimmungen vom 17. Juni eingereicht. Dass die Verwirrung zu gross war, habe sich am Abstimmungssonntag widerspiegelt, indem viele Leerstimmen abgegeben wurden, argumentiert Bos. Deswegen müssten die besagten Reorganisationsvorlagen neu aufgerollt werden.

CVP klärt Laufentalvertrag ab
Bos betont, dass ihre Beschwerde nichts mit der Frage des Laufental-Vertrages zu tun habe. Die CVP Laufental hatte die Vereinigung Pro-Bernischer Laufentaler dafür kritisiert, das Abstimmungsergebnis nicht zu akzeptieren, welches zum Verlust der Amtsstellen im Laufental führt.

«Der Laufental-Vertrag regelte die Übergangszeit, danach ist das Laufental ein Baselbieter Bezirk mit den selben Rechten und Pflichten wie die anderen Bezirke», erklärt Remo Oser von der CVP Laufental. Diese lässt derzeit trotzdem strittige Punkte des Laufental-Vertrags abklären durch den Staatsrechtler Kaspar Noser. Das entsprechende Rechtsgutachten liegt noch nicht vor, sagt Oser, nimmt aber vorweg: «Die CVP wird keine Stimmrechtsbeschwerde einreichen.»

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