Gigersloch: Anwohner setzen sich gegen die Gemeinde durch

Das Solothurnische Baudepartement verfügt, dass das Clublokal im Gigersloch nicht als Restaurant genutzt werden darf.

Die Schirme bleiben zu: Das Clublokal darf künftig nur dann geöffnet sein, wenn der SC Dornach trainiert oder ein Turnier spielt. Foto: bea Asper
Die Schirme bleiben zu: Das Clublokal darf künftig nur dann geöffnet sein, wenn der SC Dornach trainiert oder ein Turnier spielt. Foto: bea Asper

Dunkle Gewitterwolken ziehen über dem Gigersloch auf: Die Gastwirtschaft hat ihren Betrieb eingestellt und wird künftig auch an manchen sonnigen Tagen geschlossen bleiben. Die neuste Verfügung aus Solothurn besagt, dass die bisherigen Öffnungszeiten reduziert werden müssen. Die Gemeinde darf die Räumlichkeiten dem SC Dornach nicht als Restaurant verpachten, sondern nur als Clublokal mit Öffnungszeiten, die an den Trainingsbetrieb und an Sportanlässe gekoppelt sind.

Als Gast wurde man im Gigersloch in den letzten Jahrzehnten immer bedient wie in einem Restaurant. «Das war schon immer so», sagt Urs Kilcher, Präsident der Baukommission, auf Anfrage. Deswegen habe die Kommission das Umnutzungsgesuch, welches am 1. März 2019 von der Gemeinde eingereicht worden war, gutgeheissen und die Einsprachen seitens Anwohnerschaft abgelehnt. Die Behörden waren von einer formellen Angelegenheit ausgegangen. Denn im neuen Pachtvertrag zwischen der Gemeinde – unterzeichnet von Gemeindepräsident Christian Schlatter – und dem SC Dornach war explizit die Rede von Restaurant. Für dessen Betriebsbewilligung vermisste die Behörde in Solothurn allerdings die entsprechende Baubewilligung für ein Restaurant.

Solothurn rügt Baubehörde

Bereits lange vor der Umbenennung von Clublokal in Restaurant waren Anwohner bei der Gemeinde vorstellig geworden und machten auf Lärmprobleme aufmerksam. Im späteren Rechtsverfahren hielten sie fest, dass eine Umnutzung eines Clublokals in ein Restaurant mit höheren Emissionen verbunden sei. Die Auswirkungen seien zu prüfen, doch dies sei nicht erfolgt. In ihrer Beschwerde warfen die Anwohner der Gemeinde nicht nur eine Verletzung der Zonenvorschriften, sondern auch grobe Verfahrensfehler vor.

Solothurn gibt ihnen Recht. So verweist das Baudepartement darauf, dass eine Baubehörde im Rahmen der Beurteilung von Baugesuchen zu prüfen hat, ob diese den Vorschriften des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und der Lärmschutzverordnung Rechnung tragen und Massnahmen anzuordnen sind. «Dem ist die Vorinstanz nicht nachgekommen, hat sie doch die Rügen der Beschwerdeführer zum Lärm (wie auch bezüglich anderer Emissionen) in keiner Weise geprüft, sondern diese gar als zivilrechtlich abgetan. Damit hat die Vorinstanz die Bauvorhaben unzureichend geprüft und das rechtliche Gehör der Beschwerdeführer in grober Weise verletzt», hält Solothurn fest und beanstandet weiter: «Aufgrund der eingereichten Baugesuchsunterlagen wäre eine korrekte Beurteilung gar nicht möglich gewesen: In den Baugesuchen fehlen zum Beispiel jegliche Angaben zur Anzahl Sitzplätze und damit zur möglichen Maximalbelegung, die sich unweigerlich auf die zu erwartende Lärmbelastung auswirkt. Ebenso wenig äussern sich die Baugesuche zur Parkplatzsituation. Alles in allem sind die Baugesuche unvollständig.»

SC Dornach will Lösung suchen

Das Baudepartement des Kantons kommt zum Schluss, dass die Umnutzung des Clubhauses zu einem Restaurant sowie die zugehörige Aussenbestuhlung in vorliegender Form mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig sei. Der selbstständige Betrieb eines Restaurants sei eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Dass ein Restaurant der Öffentlichkeit zugänglich ist, ändere daran nichts. Welche Konsequenzen Solothurns Entscheid hat, konnte SC Dornach-Präsident Stefan Schindelholz jetzt noch nicht sagen. Der SC Dornach werde zusammen mit dem neuen Gemeinderat nach einer Lösung suchen müssen. Gemeindepräsident Christian Schlatter hält auf Anfrage fest, dass das Umnutzungsgesuch eingereicht worden war, «da der Charakter der Nutzung jener eines Restaurants entsprochen hat. Das hatte man wohl 1988 aus verständlichen Gründen nicht gewollt, mittlerweile sind von der Betreiberin Fakten geschaffen worden, die auf eine solide rechtliche Basis gestellt werden müssen.»

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