Spitalkantine neu nutzen

Das Bauinspektorat hat das Umnutzungsgesuch gutgeheissen. Das Spitalareal in Laufen kann bis Ende 2024 als Erstaufnahmezentrum für Flüchtlinge genutzt werden.

Provisorium: Die Verpflegung der Flüchtlinge findet im geheizten Zelt statt. Ziel ist es, das Essen vor Ort zuzubereiten und die Gebäulichkeiten des Spitals zu nutzen.Foto: Gaby Walther

Nachdem das Gesundheitszentrum im letzten Monat aus dem Spitalgebäude ausgezogen ist, sei das erklärte Ziel, die Spitalküche für den Betrieb des Durchgangszentrums nutzen zu können, bestätigt Marco Ramseier, Co-Abteilungsleiter Sozialhilfe-Asyl des Kantons Basel-Landschaft auf Anfrage dieser Zeitung. Im Moment findet die Verpflegung im Aussenbereich in einem Zelt statt, das beheizt werden muss. Ausserdem wird das Essen aus Pratteln angeliefert. Details dazu will die Firma, die vom Kanton mit der Betreuung der Flüchtlinge beauftragt wurde, auf Anfrage nicht bekannt geben und verweist an Ramseier. Er sagt, dass verschiedene Änderungen geprüft werden, doch noch nicht umgesetzt werden konnten. «Das erklärte Ziel ist es, das Essen vor Ort zuzubereiten und die Gebäulichkeiten des Spitals optimal zu nutzen. Die Lösung mit dem Zelt ist ein Provisorium und nicht optimal. Dazu laufen im Moment Gespräche mit dem Kantonsspital Basel-Landschaft, welches das Gebäude bis vor kurzem für das Gesundheitszentrum nutzte». Es gebe noch offene Punkte zur Spitalküche sowie zur Nutzung der Cafeteria. Die Verpflegung von über 140 Personen stelle logistisch eine grosse Herausforderung dar. Möglich sei dies nur mit einem professionellen Betrieb. Es werde damit gerechnet, dass die Anzahl Flüchtlinge in den nächsten Monaten steigen wird. Das Zentrum sei auf eine Maximalzahl von 230 Personen ausgelegt. Ausserdem habe sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Zentrum verlängert. Die Verteilung sei ins Stocken geraten. «Den Gemeinden fällt es nicht leicht, den für die Flüchtlinge benötigten Wohnraum aufzutreiben», konstatiert Ramseier. Dabei ist das kantonale Sozialamt auf die Kooperationsbereitschaft der Gemeinden angewiesen. «Die Gemeinden haben bei der Aufnahme von Flüchtlingen im Vergleich mit der Einwohnerschaft ein Soll von 2,6 Prozent zu erfüllen. Ein Sanktionssystem gibt es nicht, das kantonale Sozialamt führt aber Statistik und veröffentlicht diese», erklärt Ramseier.

Keine Reklamationen

Bis jetzt seien aus der Bevölkerung zum Betrieb des Erstaufnahmezentrums in Laufen kaum Fragen oder Reklamationen eingegangen. «Aus der Anwohnerschaft waren wir auf einige wenige Probleme aufmerksam gemacht worden. Diese konnten wir aber aus der Welt schaffen und die Betreuung wurde sensibilisiert. Der Wunsch, eine Begleitgruppe einzusetzen, war bis anhin nicht geäussert worden. Einer solchen würden wir aber offen gegenüberstehen», hält Ramseier fest. «Wir stehen in einem regelmässigen Austausch mit der Stadt Laufen und informieren die Bevölkerung regelmässig im Wochenblatt».

Die Stadt Laufen ist nur Beobachterin

Der in Laufen für das Ressort Sicherheit zuständige Stadtrat, Christian Hamann, bestätigt, dass die Stadt Laufen im Zusammenhang mit dem Erstaufnahmezentrum im Austausch mit den zuständigen Behörden des Kantons stehe. Bisher seien keine Probleme gemeldet worden, somit bestehe kein Anlass für Interventionen. Dabei betont Hamann: «Die Stadt Laufen ist nur Beobachterin, das Zentrum fällt in die Zuständigkeit des Kantons».

Zonenplanrevision auf dem Programm

Nach Ansicht von Stadtpräsident Pascal Bolliger wird das kantonale Erstaufnahmezentrum dann ein Thema, wenn sich der Betrieb in die Länge zieht. Die nun erteilte Bewilligung durch das Bauin-spektorat sei befristet bis Ende dieses Jahres. Es handle sich nur um eine Zwischennutzung. Die Stadt Laufen hat nach wie vor andere Pläne für das Areal. Doch sei sie nicht Eigentümerin. Nach dem Nein des Souveräns zur Rückgabe des Lochbruggareals an die Stadt Laufen und die Stadtburger, seien die Fragen der langfristigen Nutzung wieder Sache von Verhandlungen zwischen dem Kanton und den Stadtburgern. Für die kommende Legislatur stehe die Zonenplanrevision auf dem Programm und in diesem Verfahren müssten die Nutzungen geklärt werden.

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