Coronavirus legt Birseck lahm
Der Bund verbietet bis 15. März die Durchführung von Grossanlässen. Auch kleinere Veranstaltungen im Birseck und Dorneck konnten nicht stattfinden; darunter der Dornacher Fasnachtsumzug.

Die Enttäuschung war am vergangenen Freitag in der ganzen Region riesig: Nachdem der Bundesrat entschieden hatte, Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen zu verbieten, musste die Basler Regierung die «Drey scheenschte Dääg» absagen. Kurze Zeit später kamen ebenfalls ernüchternde Nachrichten aus Dornach: Der Umzug, den man eigentlich durchführen wollte, musste kurzfristig doch noch abgesagt werden. «Ich habe unzählige Anfragen erhalten von Basler Fasnächtlern, die alle in Dornach mitlaufen wollten», sagt Fasnachtsobmann Benjamin Jutzi auf Anfrage vom Wochenblatt. Damit wäre der Umzug sicher deutlich grösser ausgefallen als in den Jahren zuvor. Der Kanton
Solothurn entschied am Freitagnachmittag aber schliesslich, den Umzug nicht stattfinden zu lassen.
Eine Absage nach der anderen
Weiter und unter anderen wurden auch das Fesnachtsfeuer Dornach, die Chäppelihäx und Funggefüür in Reinach und das Fasnachtsfeuer Münchenstein (dieses allerdings wetterbedingt) abgesagt. Auch kleine Anlässe wie etwa Theatervorstellungen oder sogar Gottesdienste sind betroffen. Roman Häring, Leiter Informationsdienst des kantonalen Krisenstabs, erklärt gegenüber dem Wochenblatt: «Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen zwischen 200 und 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.»
Am Wochenende wurden über die kantonale Hotline 148 Anfragen bearbeitet, aus denen 29 Gesuche erfolgten. Bewilligt wurden bisher sieben Ge-
suche, zehn Gesuche wurden abgelehnt. Damit Gesuche bewilligt werden können, ist ausschlaggebend, ob es sich um eine In- oder Outdoorveranstaltung handelt, wie gross die Kontaktnähe zwischen den Teilnehmenden ist (1 bis 2 Meter Abstand), ob Hygienemassnahmen vor Ort getroffen werden, ob die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ob die Teilnehmenden rückverfolgbar sind und wie die Zusammensetzung des Publikums hinsichtlich Risikogruppen ist.
Solothurn ist strenger
Der Kanton Solothurn hat die Schraube noch etwas fester angezogen — dort braucht es bereits ab einer Veranstaltung ab 100 Menschen eine kantonale Rücksprache: «Aus Sicht des verantwortlichen Solothurner Sonderstabes Corona sind bis zu 100 Leute an einem Anlass überschaubar, das heisst die Rückverfolgbarkeit kann vollständig gewährleistet werden», so die Medienbeauftragte des Regierungsrates, Andrea Affolter.
Die Verordnung des Bundesrats gilt bis zum 15. März. Danach wird die Lage neu beurteilt. Bis dahin wird für alle Veranstaltungen in der Region empfohlen, den Veranstalter im Vorfeld zu kontaktieren und nachzufragen, ob der Event stattfindet oder ob er verschoben wird.